1000 Fragen - oder die Restaurierung meines Heinemann Bootsanhängers

  • Bisher lese ich das so:


    Im Gesetz steht nirgendwo ein Baujahr, vor dem es verboten ist, eine 100 km/h-Zulassung zu erteilen.


    Es steht da nur, dass ein Anhänger "für 100 km/h geeignet" sein muss. Und es bleibt jedem Prüfer selbst überlassen, was er daraus macht.


    Man könnte ja auch umgekehrt vorgehen: Es gibt Anhänger, bei denen die Geschwindigkeit explizit auf 25 oder 60 oder 80 km/h beschränkt wurde. Und alle anderen Anhänger dürfen schneller zugelassen werden.

  • Er wäre super, wenn jemand was dazu schreiben könnte, wie die bauartbedingte Eignung für 100 km/h durch eine Prüforganisation ermittelt wird. Gerade bei Anhängern mit EZ vor 01.01.1990.

    Also der Typ ist ingenieur, hat einen Anhänger mit einer neuen Achse (also vermutlich für 130 kmh oder 140 kmh) gebaut vor sich.


    Jetzt könnte man schon erwarten, dass der Herr Ingenieur sich die (einfache) Konstruktion des Bootsanhängers anschaut und dann für sich selbst zu einem Ergebnis kommt. Also entweder:


    a) das alte Ding fällt schon bei 80 kmh fast auseinander, da gehen wir kein Risiko ein. 100kmh wird nicht zugestimmt.


    Oder


    b) aufgrund meiner beruflichen Erfahrung und meines Studiums kann ich davon ausgehen, dass dieser Anhänger auch mit 100 kmh sicher unterwegs ist. Ich schaue noch mal schnell in die 9. Ausnahmeverordnung, wenn ich da keine Vorgabe zum Alter finde, dann bekommen sie die Bestätigung für die Zulassungsstelle.


    Oder in Kurzform: in diesem Beruf muss man halt auch mal Verantwortung übernehmen. Wer sich davor scheut, soll halt lieber zur Zulassung wechseln...

  • Es freut mich für dich, dass du mit deinem Prüfer so zufrieden bist.

    Danke.
    Bei meinen Fahrzeugen/Oldtimern kann ich auch auch keinen Prüfer gebrauchen, mit dem ich nicht zufrieden bin.
    Meine Fahrzeuge haben noch nie eine TÜV-Station gesehen...


    Er wäre super, wenn jemand was dazu schreiben könnte, wie die bauartbedingte Eignung für 100 km/h durch eine Prüforganisation ermittelt wird. Gerade bei Anhängern mit EZ vor 01.01.1990.


    Nun ja, ein jeder Prüfer sollte Zugang auf die KTA-Datenbank, oder ähnliches haben...
    Hier mal ein Datenblatt von meinem QEK Aero:


    650.83_1_1.jpg


    Ich habe mal rot eingekreist, wie die bauartbedingte Eignung für 100 km/h durch eine Prüforganisation ermittelt werden kann...

    Deine ganze "Paragraphenreiterei" bringt garnix, wenn man an einen unmotivierten Prüfer gerät...



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Anhänger:

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 EcoBoost Bj. 2018,

    GAZ69 Bj. 1958

    ———————————————————————————————————————————————

    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • Fridolin_Freudenfett Sicher ist ein Bootsanhänger, der oft ein flaches Stangengerippe darstellt, einfacher zu bewerten als ein hoher Anhänger mit Spriegel und Plane oder ein geschlossener Kastenaufbau.
    Es wird wohl firmeninterne und rechtliche Vorgaben geben, die der Prüfer bei der Frage nach der bauartbedingten Eignung zu beachten hat.
    Nur welche das sind, das ist die spannende Frage.
    Ob eine neue Achse, die vom Achsenhersteller vermutlich bis 140 km/h zugelassen ist, ausreicht, um dem ganzen Anhänger eine pauschale Eignung zu attestieren?
    Auch das ist eine spannende Frage...

    2er-Islandpferdeanhänger: Homar Alu-Star 010, 480 kg/1300 kg (leer/zGG), EZ 1998
    Zugtier: Toyota Avensis 2.2 Diesel 177 PS, 2WD, manuell, 1625 kg/2140 kg (leer/zGG), EZ 2009

  • Sicher ist ein Bootsanhänger, der oft ein flaches Stangengerippe darstellt, einfacher zu bewerten als ein hoher Anhänger mit Spriegel und Plane oder ein geschlossener Kastenaufbau.

    Hä ???


    Viele Grüße,

    Axel :)

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  • Axel Entspricht der Eintrag "- km/h" in der KTA-Datenbank dem Feld T in der Zulassungsbescheinigung Teil I? Da im Feld T steht bei meinem Anhänger, der allerdings nicht aus der DDR ist, auch nur ein Strich "-".

    Führt ein Strich statt einer Zahl nicht zu einem Interpretationsspielraum? Wenn in der DDR für PKW-Gespanne 80 km/h die Höchstgeschwindigkeit war (Quelle), dann dürfte ein Strich nur besagen, dass er für 80 km/h geeignet ist.

    2er-Islandpferdeanhänger: Homar Alu-Star 010, 480 kg/1300 kg (leer/zGG), EZ 1998
    Zugtier: Toyota Avensis 2.2 Diesel 177 PS, 2WD, manuell, 1625 kg/2140 kg (leer/zGG), EZ 2009

  • Hä ???


    Viele Grüße,

    Axel :)

    Der Vergleich bezieht sich auf den Windwiderstand. Allerdings kann ein Boot ja auch groß sein und viel Windwiderstand aufweisen... Egal, ich denke, das führt an dieser Stelle zu weit von der ursprünglichen Frage weg.

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  • Entspricht der Eintrag "- km/h" in der KTA-Datenbank dem Feld T in der Zulassungsbescheinigung Teil I? Da im Feld T steht bei meinem Anhänger, der allerdings nicht aus der DDR ist, auch nur ein Strich "-".

    Schaue ich morgen mal nach, der Schein liegt im WW. Dürfte aber egal sein was da da bei mir drin steht, die 100 sind bei mir ja unten bei den Zusätzen eingetragen.


    Wenn in der DDR für PKW-Gespanne 80 km/h die Höchstgeschwindigkeit war, dann dürfte ein Strich nur besagen, dass er für 80 km/h geeignet ist.

    Deine Logig erschließt sich mir leider nicht...

    Komisch, das dann solche DDR-Anhänger für 100 Km/h zugelassen werden können?
    Hast du schon mal das Fahrwerk eines QEK Aero gesehen? Da sind Querlenker mit Schraubenfedern und Stoßdämpfern aus dem PKW-Bereich verbaut.
    "Gummifedertrampelachsen" gab es in der DDR nicht...


    Viele Grüße,
    Axel :)

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  • Zum Feld T konnte ich hier aus dem Forum zumindest das hier aus 2010 ausgraben:
    "[...] Anhänger geeignet für 100 km/h ist. Das bedeutet, dass in den Fahrzeugpapieren im Feld T (neue Zulassungspapiere) ein Strich sein muss. Es darf auf keinem Fall dort oder ganz unten unter Bemerkungen die 80 stehen. Ist das der Fall, so ist der Anhänger lt. Hersteller nur für 80 km/h Höchstgeschwindigkeit geeignet." (Link)

    Axel Die Logik war die, dass der Strich ja für eine bestimmte Zahl, wie z. B. 80 oder 100, stehen muss, da man ja nicht sagen kann: Bei Anhängern mit einem Strich "-" für die Geschwindigkeit, richtet sich die Höchstgeschwindigkeit nach der des Zugfahrzeugs...
    Scheinbar wird aber nur ein Eintrag als Zahl vorgenommen, wenn der Anhänger von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Anhänger nach unten abweicht.

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  • CoC-Bescheinigungen enthalten vermutlich öfter den Eintrag 140 hm/h zur Höchstgeschwindigkeit, da sie ja i. d. R. EU-weit gültig sind und es mehrere Länder gibt, in denen mit Gespann auf Autobahnen >100 km/h gefahren werden darf (z. B. Belgien und Frankreich) (Quelle).

    Scheinbar steht der Strich für 100 km/h bzw. dafür, das kein Abschlag auf die allgemein zulässige Geschwindigkeit für Anhänger (80) bzw. kein Abschlag auf die für die Zulassung ab 1990 geforderten 100 km/h besteht.

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  • Axel Die Logik war die, dass der Strich ja für eine bestimmte Zahl, wie z. B. 80 oder 100, stehen muss, da man ja nicht sagen kann: Bei Anhängern mit einem Strich "-" für die Geschwindigkeit, richtet sich die Höchstgeschwindigkeit nach der des Zugfahrzeugs...
    Scheinbar wird aber nur ein Eintrag als Zahl vorgenommen, wenn der Anhänger von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Anhänger nach unten abweicht.

    Warum sollte ein Strich für eine bestimmte Zahl stehen. :confused:

    Nur weil in der DDR mit Gespannen 80 gefahren werden durfte, heißt das noch lange nicht, das die Anhänger nur für diese Geschwindigkeit gebaut wurden…


    Und nicht nur scheinbar, sondern auch in Wirklichkeit steht der Strich im Datenblatt für „Geschwindigkeitsbeschränkung: KEINE!


    Bei Anhängern mit einem Strich "-" für die Geschwindigkeit, richtet sich die Höchstgeschwindigkeit nach der des Zugfahrzeugs..?

    Würfel bitte nicht „Geschwindigkeitsbeschränkung“ im Datenblatt und „Höchstgeschwindigkeit“ in der Zulassungsbescheinigung durcheinander!

    Das sind zwei verschiedene Sachen.


    Ich denke, der Strich in der Zulassungsbescheinigung bedeutet lediglich, das es für einen Anhänger keine Höchstgeschwindigkeit gibt.

    Im Gegensatz zu einem Auto, das ja einen Motor hat und und dessen Höchstgeschwindigkeit (Z.B. vom Hersteller) angegeben werden kann.



    Viele Grüße,

    Axel :)

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    Einmal editiert, zuletzt von Axel ()

  • @ Axel:

    Kommt denn jemand an die KTA-Datenbank ran? Und könnte da bitte zum HEINEMANN BA35 nachschauen?


    @ Fridolin:

    Es war so, dass der (junge) Ingenieur aufgrund seines Studiums und seiner Berufserfahrung nicht selbst über die 100 km/h-Eignung des Anhängers entscheiden wollte.

  • Jeder Prüfingenieur sollte die Datenbank einsehen können…



    Viele Grüße,

    Axel :)

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  • Es wurde ja nun auch schon wieder mehrmals geschrieben... GEH ZU NEN ANDEREN! und am besten zum Tüv und net GTÜ


    Kann doch net so schwer sein!

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Zwischenablage01.jpg


    Bevor hier noch mehr gefährliches Halbwissen gestreut wird.

    DESHALB macht kein Prüfer, der seine Arbeit ernst nimmt, eine 100er-Zulassung bei einem Anhänger vor EZ 1990, auch wenn die Achse theoretisch 400 km/h fahren darf.

    Dann entweder Erklärung des Herstellers (für den Gesamtanhänger), bei manchen alten Ost-Teilen ergibt sich das ja aus der Bedienungsanleitung/Betriebserlaubnis,

    oder

    schlicht garnicht

    oder

    es ist ihm egal

    oder

    er weiß es schlicht nicht.


    In den letzten beiden Fällen Glück für euch, fachlich richtig ist es nicht.

  • im 30a steht


    Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein.


    in der Übergangsbestimmung steht


    ist spätestens ab 1. Januar 1990 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Anhänger anzuwenden.


    Spätestens bedeutet ja , es kann auch früher angewendet werden, wenn also im Fahrzeugschein ein Strich ist, gibts keine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit, nur wenn dort die 80 eingetragen ist, dann ist bei 80 Schluß


    das so ein bisschen Eisen oder ne Siebdruckplatte einer Geschwindigkeitsbegrenzung unterliegt wäre neu


    das einzige Geschwindigkeitsbegrenzende Bauteil ist die Achse, da steht auch ne Höchstgeschwindigkeit drauf


    wenn die für >120 geeignet ist, ist auch der Rest vom Anhänger dafür tauglich, so sieht es auch mein TÜVtler

  • Super, danke.


    Dann war mein GTÜ-Ingenieur wohl etwas zu ängstlich oder vorsichtig.


    Nächste Woche habe ich den Termin in der Zulassungsstelle bekommen. Danwird der Anhänger erstmal so zugelassen. Und wenn der Anhänger dann zugelassen ist, kann ich zum TÜV wegen der 100 km/h fahren.


    Ohne Stempel auf dem Nummernschild mag ich damit nicht quer durch die Stadt fahren.

  • Nein, zur GTÜ bin ich auf direktem Weg mit ungestempeltem Kennzeichen gefahren. Das ist ausnahmsweise erlaubt. Vorher hatte ich den Anhänger dort telefonisch angemeldet. Das waren vielleicht 2 km Fahrstrecke.


    Aber der TÜV ist weiter weg und auf dem Weg dorthin komme ich an mehreren anderen Prüfstellen vorbei. Das sieht die Polizei wahrscheinlich nicht so gerne, wenn ich da auch mit ungestempelten Kennzeichen hinfahre.