Bisher lese ich das so:
Im Gesetz steht nirgendwo ein Baujahr, vor dem es verboten ist, eine 100 km/h-Zulassung zu erteilen.
Es steht da nur, dass ein Anhänger "für 100 km/h geeignet" sein muss. Und es bleibt jedem Prüfer selbst überlassen, was er daraus macht.
Man könnte ja auch umgekehrt vorgehen: Es gibt Anhänger, bei denen die Geschwindigkeit explizit auf 25 oder 60 oder 80 km/h beschränkt wurde. Und alle anderen Anhänger dürfen schneller zugelassen werden.