Pferdeanhänger überführen

  • Hallo zusammen,


    Bin neu hier und nicht sicher, ob ich meine Frage in der richtigen Rubrik stellen werde.


    Ich möchte morgen einen neuen Pferdeanhänger kaufen und gleich überführen. Der Händler ist 100 km entfernt.

    Laut Händler bekomme ich von ihm ein rotes Kennzeichen dafür.

    Nun habe ich gelesen, dass ein rotes Kennzeichen nicht verliehen werden darf.

    Ist das so richtig ? Muss ich den Hänger erst zulassen, ob Kurzzeitkennzeichen oder schwarzes Kennzeichen ?

    Ein grünes Kennzeichen hat der Händler wohl nicht.


    Vielen Dank für eure Antworten

  • Du kannst den Anhänger mit dem Kennzeichen des Händlers überführen, allerdings nur im Auftrag des Händlers ! Insgesamt ist das Ganze etwas schwammig, leider.

    Wird auch von jedem ein bisschen anders beurteilt und ausgelegt.

    Um ganz sicher zu gehen wäre es einfacher den Anhänger korrekt anzumelden und dann zu überführen ! Oder ist eine Woche später zu spät ? 100km ist ja nun auch nicht so weit.🤷

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Es ist ein "Black Friday Angebot "... Das ich auch nutzen möchte. Sonst würde ich mir tatsächlich Zeit lassen.


    Dann muss ich morgen bei der Zulassungsstelle und beim Händler noch einmal nachfragen.


    Trotzdem Dankeschön

  • Der Händler kann dir auch ein "gelbes" Überführungskennzeichen besorgen. Wenn du bei deiner Versicherung das Kurzzeitkennzeichen versicherst, verrechnen die normalerweise den Beitrag bei der regulären Zulassung. Ist bei meiner Versicherung so...

    Grüsse vom Hümmling, der Willam

  • Danke Willam,


    Da müsste ich tatsächlich morgen den Händler fragen, ob er das für mich erledigen würde.




    Danke Fridolin,


    Einen Hänger zum Transport des Pferdeanhängers habe ich nicht.

  • Das könnte zum Teufelskreis werden:

    rote Händlerkennzeichen, darf auch nur der Händler benutzen, keinesfalls dürfen Sie verliehen werden. Wie schon geschrieben sehr schwammig. Im schlimmsten Fall werden dem Händler die Kennzeichen aberkannt.


    Gelbe Kurzzeitkennzeichen auch schwierig. Es gibt ja vermutlich noch keine Zulassungsbescheinigung sondern nur COC-Papiere?! Kann man damit überhaupt KzK. bekommen?


    Vielleicht wäre es eine Option morgen hin zu fahren. Anhänger kaufen und COC Papiere mitnehmen. Damit dann wieder nach Hause auf die Zulassung. Es könnte aber sein, dass der nette Mitarbeiter den Anhänger zwecks Überprüfung der Fahrgestellnummer sehen möchte =O


    Ist es vielleicht eine Option, den Verkäufer zu nötigen mit seinen Kennzeichen den Anhänger zu liefern? Ist dann aber auch wieder schwierig wenn er bei dir Zuhause steht, aber während der Zulassung die FIN überprüft werden soll.


    vg

    Alex


    edit:

    habe gerade bei unserer Zulassungsstelle online geschaut, die COC Papiere reichen natürlich aus, müssen aber im Original vorliegen. Also könntest du das dann nur morgen nach dem Kauf im Bezirk des Verkäufers machen bzw. lässt es ihn erledigen.

    Ein Leben ohne Anhänger ist möglich, aber sinnlos. -Heinz Rühmann-

  • Du kannst doch den Anhänger kaufen ihn ganz in Ruhe anmelden und holst ihn dann, mit deinem Kennzeichen dran, ab. So entgeht dir auch das Schnäppchen nicht. Wobei ich an deiner Stelle das schon nochmal prüfen würde, meist sind das gar nicht die Super-Schnäppchen. Wenn der Händler Druck macht werde ich persönlich immer etwas skeptisch.

    Die COC - Papiere und die Nummer von der Versicherung reichen völlig für das anmelden. Ich hatte lediglich noch eine Bestätigung mit das der Händler die Stoßdämpfer für die 100er Zulassung verbaut hat. So konnte die auch gleich mit eingetragen werden.


    PS bei unserer Zulassungsstelle kann ich mir nicht vorstellen, dass da ein Mitarbeiter vor die Tür geht und bei einem Anhänger nach der FIN am Fahrzeug guckt. Vielleicht noch bei Regen/Schnee/Wind. Niemals.

    Einmal editiert, zuletzt von Jay () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Dan675 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich habe noch bei keinem Neufahrzeug erlebt, dass ein Ma der Zulassungsstelle das Fahrzeug sehen wollte. Wie soll das auch gehen? Dann müsste jeder das Fahrzeug trailern oder mit Kurzzeitkennzeichen dabei haben.

    Also hinfahren, besichtigen, kaufen und Papiere mitnehmen.

    Dann zulassen und abholen.

  • Beiuns reicht auch COC Papier. Die haben noch nicht mal gefragt ob die Stoßdämpfer dran sind.

    Das ging da nach Schema F, nix fragen nix prüfen. Einfach eintippen , drucken, bezahlen, siegel - fertig.

    EDUARD 2615-1-PB30-075-63 (zGG 1350kg)

    mit 70cm Laubgitteraufsatz, Stahlboden und schwenkbaren Stützfüßen.

    Leergewicht komplett (gewogen) 480kg


    :!: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!  :anstoss:

  • Is auch normal denn der am Schalter weis evtl gar nicht was da alles dazu gehört!

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Ich habe noch bei keinem Neufahrzeug erlebt, dass ein Ma der Zulassungsstelle das Fahrzeug sehen wollte. Wie soll das auch gehen? Dann müsste jeder das Fahrzeug trailern oder mit Kurzzeitkennzeichen dabei haben.

    Also hinfahren, besichtigen, kaufen und Papiere mitnehmen.

    Dann zulassen und abholen.

    Doch, habe ich genauso bei der Erstzulassung eines neuen Anhängers erlebt. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle ist mit seinem Vorgesetzten raus getingelt und hat die FIN kontrolliert (alles andere hat er gar nicht beachtet). Ich hatte den Anhänger auf einem anderen Anhänger dabei, weil mir das vorher ein befreundeter Händler im Ort gesagt hatte.

    vg

    Alex

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  • Er kann aber nicht verlangen das ich das Unangemeldete Fahrzeug dabei habe!

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  • Genau so isses: COC mit Kaufvertrag sollte für die Anmeldung reichen. Im Zweifelsfall einfach mal FREUNDLICH bei der zuständigen Zulassungsstelle nachfragen, wie die es gerne hätten.


    Bei den meisten Anhängerhändlern (selbst bei Autohändlern!) kriegt man ohne Probleme nach (An-)Zahlung die Papiere für die Anmeldung in die Hand gedrückt bzw. ggfs. gegen nen kleinen Aufpreis zugeschickt. Ist doch Tagesgeschäft für nen Händler.

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Das Zauberwort wäre für mich hier "online ZUlassung eines fabrikneuen Fahrzeugs".


    Dazu braucht man nur die Zulassungsbescheinigung Teil 2, bzw. den freigelegten Code darin.


    Am Ende des Zulassungsvorgangs gibt es einen mitzuführenden "Bescheid zur sofortigen Inbetriebsetzung" mit unter anderem folgendem Inhalt:

    Dazu gibt es noch

    Zitat

    Bitte gut sichtbar im/am Fahrzeug anbringen!

    Zulassungsstelle

    Vorläufiger

    Zulassungsnachweis

    Kfz-Daten:

    Aber vielleicht ist das zu einfach.

  • langsam ist dieses Thema hier so oft durchgekaut worden das es eigentlich jeder wissen sollte


    für ein deutsches Fahrzeug reicht RECHNUNG COC und VS Bestätigung, also diese NUMMER


    kommt das Fahrzeug aus dem AUSLAND, dann gilt das gleiche PLUS entweder Vorführung beim TÜV der die FIN bestätigt, (das kann schon der Händler im Voraus machen) oder Fahrzeug mit zur ZULASSUNG nehmen damit die FIN kontrolliert werden kann, ich hab das schon mehrmals durch, das kann auch jeder auf der HP seiner Zulassungsstelle NACHLESEN

  • Das Zauberwort wäre für mich hier "online Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs".

    ...

    Aber vielleicht ist das zu einfach.

    Du vergisst, dass hierzu auch der Personalausweis mit der Online-Funktion freigeschaltet sein muss. Und das hat nicht jeder - laut unserem Heimatministerium waren es im Sommer 2021 grad mal 7% ! ;)

    MfG,
    Jay


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  • Du vergisst, dass hierzu auch der Personalausweis mit der Online-Funktion freigeschaltet sein muss. Und das hat nicht jeder - laut unserem Heimatministerium waren es im Sommer 2021 grad mal 7% ! ;)

    Stimmt!

    Nach dem Dreisatz wären es jetzt (2024) also 7%/2021*2024 = 7,01%

    Und ein gültiges Konto, besser Kreditkarte, ist auch erforderlich.

    Das Internet ist für uns alle (speziell hier im Forum) noch Neuland.


    Es fehlt einfach für Kfz die Option der anonymen Zulassung.

  • Dazu braucht man nur die Zulassungsbescheinigung Teil 2, bzw. den freigelegten Code darin.

    Woher bekommst du die denn?

    Vom Händler jedenfalls nicht. Da gibt es coc und ne Rechnung/ Kaufvertrag.


    Und mit deiner Ach so tollen online Funktion. Dazu brauchst du aber auch ein Lesegerät des Ausweises und dies haben von den 7% wahrscheinlich nur 0,1%.

    Also ist die Funktion total sinnlos.

  • Mein Kenntnisstand ist: Wenn man die Versichersnumner für das Straßenverkehrsamt hat und eine Kennzeichenreservierung vorliegt darf man mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug auf direktem Weg zur Zulassungsstelle fahren.

    EDUARD 2615-1-PB30-075-63 (zGG 1350kg)

    mit 70cm Laubgitteraufsatz, Stahlboden und schwenkbaren Stützfüßen.

    Leergewicht komplett (gewogen) 480kg


    :!: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!  :anstoss: