bei 180 Fahrzeugbreite sind die Spiegel ja nicht 180 auseinander, sondern eher nur 160-170, da die Karosserie ja nach oben meist deutlich schmäler wird
Jein, kannst du so pauschal auch nicht sagen, das muss jeder für sich selbst vermessen. Angabe im Fahrzeugschein ist nämlich IMMER ohne Spiegel! Oft genug sind Fahrzeuge aber incl. Spiegel deutlich breiter. Ganz extrem natürlich bei den Kastenwägen. Bei den verengten Fahrbahnen, bzw. bei Autobahnbaustellen ist aber immer die absolute Fahrzeugbreite ausschlaggebend. Wenn in den Papieren also 1,88m drin steht, dann darf ein Sprinter deshalb trotzdem nicht in ner 1,90m-Autobahnbaustellenspur fahren, ebensowenig bei 2,00m, weil er mit Spiegeln vermutlich eher 2,30m Breite hat! (Phantasiezahlen zur Verdeutlichung, nicht nachgemessen, dienen nur der Veranschaulichung!).
Sorry für OT!