Alles anzeigenGoogle „Ladungssicherung“ eingeben, zeigt es u.a. dies an:
D.h. es gilt sowohl die StVO als auch die DIN gleichermaßen.
Für mich hat Glonntaler alles schon auf den Punkt gebracht.
Da steht aber nix von rechtlich bindend! Es sind nur 3 verschiedene Gerichturteile angeführt aber keine juristische Quelle zur Gültigkeit bzw. rechtlichen Pflicht laut Paragraphen xyz.
Also dann hätte ich gerne den Gesetzestext dazu, alles andere ist juristisches Grauland und Auslegungssache.
@ Alle
Könnt ihr nicht etwas netter miteinander Umgehen?