Da steht leider nur die Theorie auf dem Papier.
In der Praxis ist die unmittelbare Durchsetzung von Recht oft nicht so einfach. Speziell wenn private Ein- und Ausfahrten involviert sind.
kc85
Das ist auch gut in die Praxis umsetzbar. Abgesenkter Bordstein, also Parkverbot!!! Da lässt die StVO keinen Handlungsspielraum. Somit muss hier das Straßenverkehrsamt einschreiten. Wenn die Parker nicht einsichtig sind, muss man echt bei der Behörde lästig werden. Wenn du an seiner alten Kiste den Anhänger entlang ziehst, bist du nachher der dumme!
Lg
Alex