Einfahrt zugeparkt

  • Hallo

    Da ich in der Suche nichts passendes gefunden habe mach ich ein neues Thema auf.

    Es geht darum ich habe im Garagenhof (insg. 15 Garagen) zwei Garagen in einer steht mein Auto in der anderen der Anhänger und die Einfahrt wird regelmässig "zugeparkt" mit den "Falschparkern" sprechen hat keine Veränderung gebracht ganz im Gegenteil man wird noch blöd angemacht das passt doch. Mit dem Auto alleine muss ich schon rangieren um rumzukommen mit Anhänger brauch ich es erst gar nicht versuchen. Außerdem (da bin ich mir zwar nicht sicher) bin ich der Meinung das es eine Feuerwehrzufahrt ist es stehen zwar keine Schilder "Feuerwehrzufahrt" da aber es wäre für die Feuerwehr einzige Möglichkeit an die Rückseite von mehreren Mehrfamilienhäuser zukommen. Auf der Vorderseite zur Strasse hin wäre die Strasse zu schmal (durch beidseitig parkende Autos grade breit genug für ein Auto die DLK hätte alleine beim Durchfahren schon Probleme also müssten erstmal beidseitig erstmal die Autos weggeschafft werden um eine DLK aufzustellen. Ich weis im solchen Fällen machen sich die Jungs den Platz aber für mich ist das ja (leider) keine Option, also muss ich den Schadfreien Weg gehen.

    Da ich mit dem Anhänger auch in den Urlaub fahre und da fahre ich grundsätzlich Nachts (so zwischen 1-2Uhr) los. Also Anhänger fertig gepackt kommt dann locker auf 1t somit von Hand nicht machbar außerdem hat die Einfahrt ein Gefälle zur Strasse hin. Somit beides einzeln auf die Strasse setzen und da erst ankoppeln keine Option. Das Gespann ist 9m lang.


    Muss ich dann wirklich mitten in der Nacht die Polizei rufen das der Abgeschleppt wird? Würden die dafür überhaupt rauskommen? Wie sieht das Rechtlich aus. Vor allem bleiben die dann teilweise auch tagsüber so stehen (siehe der Silberne).

    Was kann ich machen um zu jederzeit Problemlos in und aus meiner Garage zukommen? (Wohnung und Garagen sind Eigentum) Bei der Eigentümerversammlung wird zwar vom Aufstellen von Pollern gesprochen aber in den 3 Jahren die ich jetzt Eigentümer bin ist nichts passiert und da ich hier noch mind. 8-9 Jahre wohnen bleibe will ich mich nicht dauernd Ärgern müssen.


    Gruss René

  • Moin

    Wenn ne Feuerwehrzufahrt zugeparkt ist wirds von der Polizei nen Zettel geben!

    Wenn die "Zuparker" mal ein zwei drei Zettel haben, werden sie es sich überlegen. So würde ich es zumindest machen, wenn reden nicht hilft.


    Gruß Mario

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • https://verkehrslexikon.de/Texte/Feuerwehrzufahrt04.php

  • Wenn die Garage zugeparkt ist, kann man selbst das Abschleppen veranlassen, und sich dann das Geld vom Verursacher wieder holen. Das ist aber eine heikle Kiste, da man im Extremfall auf den Kosten sitzen bleibt und der Falschparker im Gegenzug Schadenersatz vom Abschlepper verlangt und auch bekommt. Also am besten Rennleitung hinzuziehen... ob die dann abschleppen ist aber noch nicht klar... das Risiko muß man dann vielleicht immer. noch privat eingehen...


    PS: Und für die Feuerwehrzufahrt müßte auch entsprechend gekennzeichnet sein, um danach ein sofortiges Einschreiten der Rennleitung erreichen zu können.


    PPS: Das mit den Schildern "Ausfahrt, wir lassen abschleppen ..." (etc.) sollte man noch mal bedenken... Das kann das Leben auch etwas einfacher machen.

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • Wenn ich den Link von transe79 richtig verstehe, ist dadurch das es nicht öffentlich als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet ist, es auch nicht als solche zu werten somit kein Knöllchen. Also bleibt es nur eine normale Einfahrt.

    Zugfahrzeug:

    Subaru XV 2.0 E-Boxer (verkauft)

    Hyundai I30N Fastback 8)

    Anhänger:

    1300kg Kastenanhänger mit DIY-Aufbau

  • Wenn die Autos auf der Straße stehen und das einfahren verhindern schon!

    Sprich doch mal mit den Blaumützen...

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Gibt es evtl. von behördlicher Seite die Möglichkeit zu veranlassen, dass die Straße entsprechend mit weißen Streifen markiert wird und deine Ausfahrt als solche zweifelsfrei zu erkennen ist? Schützt nicht vor Falschparkern, aber erhöht die Möglichkeitem, sie zu belangen. Dürfte dann aber bei deinem Wendekreis auch nicht zu eng markiert werden. Stören die Fahrzeuge gegenüber auch oder kommst du da rum?


    Wenn ich mir den silbernen (Opel?) angucke, macht der das vielleicht öfter. Der Radkasten vorne rechts...könnte auch von einem Fußtritt stammen... Nicht, dass der dir noch was anhängt, nachdem du mit ihm diskutiert oder gar abschleppen lassen hast =O

  • Also..., insgesamt ist das etwas vielschichtig. Keine Ahnung ob du ein Auto, im öffentlichen Verkehrsraum, abschleppen lassen kannst, bzw. ob es ein Abschlepper überhaupt für dich macht. :/ Die Polizei macht es jedenfalls nicht ! Wenn überhaupt, dann das Ordnungsamt.


    Anders ist es, wenn der Querulant auf deinem eigenen Grundstück steht. Dann kannst du den problemlos abschleppen lassen, auf deine Kosten.

    Die Rechnung kannst du auch selbst stellen und sie kann auch höher sein, wie die eigentlichen Abschleppkosten. Diese wären nur Teil deiner Rechnung.

    Du solltest alles (!) dokumentieren mit Bildern und Uhrzeiten.

    Das Fahrzeug sollte möglichst auf einem abgeschlossenen und sicheren Platz abgestellt werden.

    Dann kannst du es erst nach Zahlung wieder raus geben (was allerdings Nötigung ist, aber (bei Rabatt ;)) zu 70% funktioniert.

    Wichtig ist natürlich, an der Einfahrt, ein Schild mit dem Abschlepphinweis und einer Tel-Nr. für den suchenden Fahrer. (eigentlich nicht, da das schon in der StVO geregelt ist) . Diese gilt aber nicht auf dem Privatgrundstück. Kommt also drauf an, wo das Schild hängt.

    Außerdem muß du Ordnungsamt und Polizei informieren, denn irgendwo wird der Besitzer anrufen, wenn er sein Auto sucht und den Hinweis auf dem Schild nicht gelesen hat.


    Kann sein, daß ich noch was vergessen habe. Dann frag weiter. 8o


    PS: die Abschleppkosten sollten die 250€ nicht überschreiten, dann geht's gerichtlich schon mal einfacher durch, als wenn da schon 390€ steht.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Kann man das an eine Abschleppfirma outsourcen? Die können dann Schilder aufstellen und auch auf Anruf tätig werden.. die sollten auch die Abrechnung mit den Verursachern übernehmen.

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • Auf eindeutig eigenem Grundstück vielleicht. Siehe die Praktiken, die in Städten teilweise auf einigen Einkaufsmarkt-Parkflächen stattfinden. Mit Rentner im Fernglas, der bei wenigen Minuten Parkzeitüberschreitung schon den mitverdienenden Abschleppdienst ranholt und so.

    Das geht im vorliegenden Fall aber eben nicht, da die Fahrzeuge sich vor und nicht auf dem Privatgrund befinden.

  • yellist

    Mit dem Markieren ist so ne Sache eigentlich sieht man ja an dem anderen Gehwegbelag, dem Garagentor das direkt zur Strasse zeigt das es eine Ausfahrt ist, wenn der Bereich frei ist (also der rote PKW weg) passt es auch mit Anhänger. Der silberne Opel wohnt hier in einem der Nachbarhäuser und kann von seinem Fenster aus den Garagenhof sehen. Also noch deutlicher geht es eigentlich nicht.


    Das Ordnungsamt sagt wieso ein Auto passt doch durch. Ja mit Rangieren geht es aber mit Anhänger brauch ich halt mehr Platz nur verstehen die das scheinbar nicht. Die meinten Sie unternehmen erst was wenn man nicht durch kommt also erst wenn ich mit Anhänger da stehe und nicht rum komme.


    1. Habe ich nicht immer die Zeit jedes mal wenn ich den Anhänger brauche erstmal drauf zuwarten das die tätig werden.

    2. Versuch mal da Nachts um 1Uhr jemand anzurufen wenn du in den Urlaub fahren willst. Da bleibt dann nur Polizei

    3. Wie Tomfred richtig erkannt hat stehen die auf öffentlichem Boden somit kann ich den auch nicht selber abschleppen lassen sondern bin auf die Behörden angewiesen das da jemand tätig wird.


    Deshalb wäre ich an einer Lösung interessiert die das Parken dort explizit verbietet oder gar unterbindet damit die Behörden grundsätzlich tätig werden und nicht erst wenn ich da mit Anhänger stehe und nicht rum komme, wie es bis jetzt ist.


    Das Gespann am Vortag draussen auf der Strasse parken fällt auch weg weil ich mein Auto immer (selbst für 30min) in die Garage stelle weil wie man am Opel sieht hier Nachts gerne Langeweile herrscht und dann Reifen zerstochen oder Autos beschädigt werden. Und bei meinem Subaru mit permanentem Allrad bedeutet ein kaputter Reifen oftmals direkt 4 neue (der Unterschied im Umfang darf nicht mehr als 2cm betragen da ich mir sonst den Allrad zerstöre) also nicht grade billig bei 120-160€ pro Reifen.


    Gruss René


    P.S.: Mittlerweile ist es kurz vor 11Uhr und der Rote steht immer noch da (das Foto habe ich heute morgen gemacht als ich meine Frau zur Arbeit gebracht habe und mich zweimal mitm Auto da durch gequetscht habe) obwohl mittlerweile andere Parkplätze frei sind.

    Zugfahrzeug:

    Subaru XV 2.0 E-Boxer (verkauft)

    Hyundai I30N Fastback 8)

    Anhänger:

    1300kg Kastenanhänger mit DIY-Aufbau

  • Plan C ist eine MadMax Variante des Anhängers... dann bleibt beim Rausfahren eben der ganze Kotflügel und der Motorblock an den Stacheln hängen... das sollte sich recht schnell rumsprechen :D

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • yellist

    [...]

    Das Ordnungsamt sagt wieso ein Auto passt doch durch. Ja mit Rangieren geht es aber mit Anhänger brauch ich halt mehr Platz nur verstehen die das scheinbar nicht. Die meinten Sie unternehmen erst was wenn man nicht durch kommt also erst wenn ich mit Anhänger da stehe und nicht rum komme.

    [...]

    Wobei das Ordnungsamt ja erstmal recht hat - ein einzelne Auto würde da schon durchkommen. Sobald du aber mit deinem Hänger davor stehst ist es eine Behinderung. Und spätestens da sollte sowohl das Ordnungsamt als auch die Polizei eingreifen. Die Einfahrt ist durch den abgesenkten Bordstein eindeutig definiert und parken somit nicht erlaubt. Daher würde ich eine Stunde extra einplanen und die Polizei rufen wenn das Auto mitsamt Hänger in der Einfahrt steht.


    Dann kann die Polizei den Halte gerne um 2 Uhr nachts aus dem Bett klingeln... damit er selber das Auto wegfährt. Wenn das nicht hilft greift falschparken mit Behinderung - also unmittelbarer Handlungsbedarf (Nachteinsatz des Abschleppunternehmens). Als 'Angebot' könntest du ja auch einen Zettel auf die Windschutzscheibe legen und deine Abreise (mit Hänger) ankündigen... vielleicht hilft es.


    Grüße

  • Ist eine zwiespältige Sache. Ich habe damit auch regelmäßig zu kämpfen, beruflich und privat.


    Die Parkplätze unserer Kitas lassen wir regelmäßig (per Vertrag) von einem Abschleppdienst räumen, der sich dann die Kosten von den Abgeschleppten holt. Das klappt recht problemlos. Anruf genügt, nach 15 Minuten ist der Platz leer.


    Schwierig wird es bei den Grundstückzufahrten, die trotz eindeutiger Beschilderung ("Zufahrt freihalten") nicht freigehalten werden. Da wird man sogar zugeparkt, wenn man mit dem Auto samt Anhänger direkt und bestens sichtbar hinter dem geschlossenen Tor steht. Abschleppen ist da heikel, wenn man auf einen Streithammel mit gutem Anwalt trifft. Das hat uns sogar schon Geld gekostet. Rein kommt man aber noch deutlich öfter nicht als raus. Und das Ordnungsamt macht da gar nichts. Viel zu anstrengend.


    In der Regel läuft es dann so: Anruf bei den Cops, mit Durchgabe des Kennzeichens. Wenn es gut läuft, haben die Cops zu dem Nummernschild eine Telefonnummer im Rechner. Dann ruft die Polizei denjenigen an und meistens ist das Auto dann kurz danach verschwunden. Manchmal bekommen wir auch nur die Halteradresse durchgesagt und gehen dann in der erweiterten Nachbarschaft klingeln. Bei einem völlig fremden Auto hilft manchmal nur Dauerhupen. Irgend jemand fühlt sich dann schon angesprochen... :biggrins:


    Bei unseren privaten Stellplätzen und einer Garage, komplett auf privatem Grund gelegen, läuft es meist ähnlich. Nur parken da auch viele Zugezogene, vorwiegend mit polnischen Kennzeichen. Da stößt die Polizei an ihre Grenzen. Da hilft nur ein dickes Fell und ab und zu direkte Ansprache. Danach klappt es dann meistens.


    Leider ist man in dem Fall irgendwie immer der Dumme, weil man Rücksicht auf die Rücksichtslosen nehmen muss.


    kc85

    „Jede Lösung eines Problems ist ein neues Problem.“ :biggrins:

    J. W. v. Goethe


    Temared Pro 3015C, abgel. auf 1100kg, 100km/h, 2018 (privat)

    Westfalia 118 451, 750kg, 1991 (dienstlicher Dauerpflegefall)

    Temared Eco 2312, 750kg, 2023 (dienstlicher Neuzugang)

    Mitsubishi ASX 1,6 2015

    Honda Dominator SuMo 1996

    diverse andere motorisierte 2- und Vierräder

  • Ich sehe langsam es bleibt also wirklich nichts anders übrig als die Keule und Abschleppen lassen um im legalem Bereich zubleiben wenn ich mit Anhänger da stehe. Schade!


    PARKING SPOT REVENGE - YouTube

    Hab zwar keine Winde aber Bergegurte und Hebeschlingen (Nur leider nicht legal)

    Zugfahrzeug:

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  • Da steht leider nur die Theorie auf dem Papier.


    In der Praxis ist die unmittelbare Durchsetzung von Recht oft nicht so einfach. Speziell wenn private Ein- und Ausfahrten involviert sind.


    kc85

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    diverse andere motorisierte 2- und Vierräder

  • Klemm den Falschparkern konsequent eine 50€ Überweisung an SOS-Kinderdorf hinter den Wischer ... zusammen mit einem vorgefertigten Brief mit einer kurzen klaren Erklärung. Eventuell auch mit Foto von der Vogelperspektive, wie du versuchst mit Hänger raus zu kommen.

    Kläre, ob du ein "Feuerwehreinfahrtsschild" aufstellen darfst.

    Zwar lästig, aber vielleicht hilft es, die Situation aus deiner Sicht zu sehen.

  • Eine Feuerwehrzufahrt kann nur durch die zuständige Gemeinde/Kommune bzw. die Straßenverkehrsbehörde angeordnet und per Schild rechtsverbindlich ausgewiesen werden.


    kc85

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  • Vielleicht könntest Du, zusammen mit den anderen Garagennutzern an der Einfahrt (auf ganzer Länge der Bordsteinabsenkung) beim Ordnungsamt die Anbringung einer Zickzacklinie (Zeichen 299) erwirken