Beiträge von Pulverer 03

    wenn der Anhänger zwei Achsen hat, dann reicht B nicht -denke ich-

    zwei Achsen = z.B. Drehschemelanhänger


    Sorry, mein Geschriebenes dürfte nicht mehr stimmen.

    Die Beschränkung mit den Achsen galt für den Führerschein Klasse 3. Seit Umstellung auf Kartenführerschein und Klassen B usw. dürfte die Achsbeschränkung weggefallen sein

    Die Zulassung läuft wie bei einem anderem KFZ / Auto auch.

    Ob Dein Händler die Zulassung für Dich durchführt mußt Du mit ihm abklären. Er sagt Dir dann, was er dazu benötigt und was er Dir für den Zulassungsservice berechnet.


    Läßt Du ihn selbst zu, benötigst Du neben den Fahrzeugpapieren Deinem Ausweis und von Deiner Versicherung eine eVB Nummer (war früher die "Deckungskarte")

    Von der Zulassungsstelle bekommst Du die Buchstaben- /Zahlenkombination (auf Schmierzettel) für Dein Nummernschild. Das läßt du anfertigen / prägen, gehst damit zurück zur Zulassungsstelle und bekommst das Dienstsiegel und die HU-Plakette drauf. Bezahlst Die Zulassungsgebühren und bekommst Deinen Fahrzeugschein / -brief


    Gruß Pulverer

    Vielleicht könntest Du, zusammen mit den anderen Garagennutzern an der Einfahrt (auf ganzer Länge der Bordsteinabsenkung) beim Ordnungsamt die Anbringung einer Zickzacklinie (Zeichen 299) erwirken


    zum weiterem Detail:


    meinst den Unterlegkeil?

    z.B. so:

    Beispiel 3:zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.


    Steht hier: https://www.anhaenger-schuhknecht.de/pdf/stuetzlast.pdf

    Seite 4

    habe so etwas, mit gleichartigen Einsatzgebieten seit über Jahren, parkt allerdings überwiegend unter Dach.

    Verzinkter Stahlrahmen, Bordwände verzinktes, gekantetes Stahlblech, Boden Holzplatten (Multiplex?)


    Deine Maßvorstellungen sind OK, habe etwa 2,03x1,07 (1,15 bis 1,25 wären vorteilhafter)


    Für mich war wichtig und wurde oft benötigt:
    vordere Bordwand klappbar / abnehmbar,
    Aufsatzbordwände - selber machen, oder zukaufen (bei mir 50cm zur 40er Bordwandhöhe)

    nicht wirklich vermisst habe ich Stützrad und/oder Heckstützen

    bin vor etwa einem Jahr auf das (für mich) interessante Forum gestoßen und habe mich vor einiger Zeit angemeldet, weil ich dadurch viele Details zur Ideensammlung und Tipps zu Auswahlkriterien für einen neuen Anhänger erfahren konnte.


    Auf Grund mehrerer Umstände im letzten Jahr verringerten sich die akuten Argumente zur Anschaffung eines anderen Anhängers und der Erwerb eines Hochladers blieb (noch) aus. Dies kann sich aber – falls das Verlangen / der Bedarf wieder zunehmen / die persönlichen Umstände sich einigermaßen verbessern auch schnell wieder ändern.


    Trotzdem stöbere ich gerne weiterhin im Forum herum, um zumindest theoretisch etwas auf dem Laufendem zu bleiben. Auch wenn ich selbst sehr wenig dazu beitragen werde (bin leider sehr schreibfaul)


    Gruß

    Pulverer 03

    vielleicht meint /befürchtet Dein Händler, daß im Rahmen einer Rettung /Bergung nach einem Unfall der Anhänger nicht /nicht schnell genung vom Zugfahrzeug getrennt werden kann

    vorausgesetzt daß Deine Ständerbohrmaschine mittels rastendem Schalter Ein- / Ausgeschaltet wird (nicht mit Taster) und daß der von Dir mit 30€ verlinkte Fußschalter /-Taster Deinen Anforderungen entspricht - und - es wie angegeben für einen Innenraum sein soll, so würde ich mir einen Zwischenstecker mit Kabel besorgen.


    Beispiel: Zwischenstecker


    Ein 3-poliges Kabel zum Fußschalter anbringen. Stecker der Bohrmaschine in den Zwischenstecker und das ganze in die Wandsteckdose, oder Kupplung einer Verlängerungsleitung