Hallo,
ich würde mir gerne einen Hänger zulegen, in dem ich eine Jurte plus sämtlichen Hausrat unterbringen kann.
Nun finden sich viele gebrauchte Hänger mit ausreichend Nutzlast und auch ausreichend Fläche. Die seitlichen Bordwände taugen aber in den meisten Fällen nicht wirklich wenn es um Transportvolumen geht.
Nun lässt sich das Problem technisch ja leicht dadurch lösen, dass man die Bordwände erweitert oder sich sogar einen richtigen (Planen-)Aufbau zusammen schustert. Das traue ich mir prinzipiell zu.
Was mich aber verunsichert, auch weil ich da wenig klare Informationen zu gefunden habe, ist die rechtliche Situation.
Durch einen Umbau/ vertikale Erweiterung der Ladefläche nimmt ja das Leergewicht zu und die Nutzlast ab. (Ab wann) Müssen die Änderungen abgenommen und eingetragen werden?
Wer beurteilt die Stabilität der Konstruktion, oder ist das im Sinne der Ladungssicherung in meiner eigenen Verantwortung?
Ich bin mir sicher, dass sich in eurem Forum bereits Antworten auf meine Fragen finden. Ich stöbere aber schon eine ganze Weile und hab leider noch keine eindeutigen Antworten finden können