Beiträge von Asterix

    Asterix
    der Cuore hat im Schein 840-920 kg Leergewicht eingetragen, d.h. er darf bis zu 850 kg gebremst ziehen. Allerdings nur mit max. 80 km/h, denn die max Anhängelast ist nur 600kg, diese gilt dann als zGG des Anhängers für die 100 km/h Zulassung.


    Hallo Guido,


    aus Wikipedia:


    "Für Gespanne gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

    Bestimmte PKW mit Anhänger, bestimmte mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t und 100 km/h-zugelassene KOM mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger dürfen abweichend von § 18(5) Nr. 1 StVO bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren.
    Hierfür sind folgende Voraussetzungen durch die Fahrzeugkombinationen zu erfüllen:


    • Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit Anhänger mit Auflaufbremse und einer Eignung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h:

      • zulässige Masse des Anhängers ≤ 1,1 × Leermasse des Zugfahrzeugs; oder
      • zulässige Masse des Anhängers ≤ 1,2 × Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn mit einer Zugeinrichtung mit Schlingerdämpfung gemäß ISO 11555–1 ausgerüstet, oder mit einer anderen technischen Einrichtung versehen, durch die mittels Teilegutachten/ABE der Betrieb der Kombination bis 120 km/h nachgewiesen ist;"




    Ich setze voraus, dass der Cuore ABS hat. Nehmen wir mal den niedrigsten Wert (also 840kg Leergeweicht des Cuore) und multiplizieren das mit dem gesetzlich max. erlaubten Faktor von 1,1 (1,2 wird wohl bei Dir aufgrund von fehlender Schlingerdämfpung etc. entfallen) dann kommen wir auf 924kg. D.h., du dürftest theoretisch einen Anhänger mit Bremse und einem zGG von 924kg in Verbindung mit 100 km/h ziehen - allerdings ist dies bei Dir wiederum durch den Eintrag in den Fahrzeugpapieren mit der max. Anhängelast von 600kg nicht möglich.


    Streng genommen darfst du mit dem Panda und deinem Hänger auch nur 80 km/h fahren, es sei den die gebremste Anhängelast des Panda beträgt mindestens 750 kg.
    Aber vielen Dank für deinen Tip, ich hatte noch keinen gebremsten 750 kg Anhänger gefunden , werde mich mal informieren.
    Wie breit ist deiner denn ? Benötigst du Zusatzspiegel am Panda oder geht es auch ohne ?
    Danke
    Gruß
    Guido


    Nein, mit dem Panda und meinem Anssems GTB 750 HT darf ich 100 km/h fahren, weil der Panda als Anhängelast gebremst 800 kg in den Papieren stehen hat. :police:
    Mein Amssems hat folgeden Maße:


    Kasteninnenmaß: 211x126x48 (l/b/h)
    Gesamtmaße: 319x168x109 (l/b/h)
    Leergewicht: 197kg
    zGG: 750kg
    Nutzlast: 553kg (bei Dir wären das dann halt "nur" 403 kg)
    Zusatzspiegel brauche ich keine. ich kann sowohl mit beiden Aussenspiegeln am Hänger vorbei und mit dem Rückspiegel über den Hänger schauen.
    :super:


    Klar, der Anssems kostet ein paar Euronen mehr als ein Baumarktanhänger. Wenn ich aber rechne, dass bei Wie-wo-was-weiß-IBO ein gebremster Anhänger "nackig" (also ohne Deckel und ohne Stoßdämpfer) auch 949 € kostet, dann scheint mir mein Anssems mit Deckel und mit Stoßdämpfern mit nicht einmal ganz 1500 € wiederum nicht sooo viel teuerer zu sein. Und von der Qualität her ist der Anssems dem Baumarktgedöns um Welten überlegen.
    :super:


    Gruß Asterix


    PS: mir ist auf die schnelle auch kein gebremster Anhänger mit 600kg bekannt. Wir haben damals auch lange gesucht. Ich wollte unbedingt einen gebremsten, aber er sollte max. die 800kg haben, die der Panda gebremst ziehen darf.
    Und da bin ich dann beim Anssems hängen geblieben...

    Hm.
    Was hat der Daihatsu denn als Leergewicht eingetragen?
    Ich denke auch nicht sehr viel weniger wie mein Fiat Panda (knapp über 900kg).
    Und ich fahre mit Panda und Anssems GTB 750 HT mit Deckel und 100er Schild durch die Prärie.
    Der Panda darf gebremst 800 kg ziehen - und selbst wenn er weniger dürfte, dann würde ich ihn halt
    vom Gesamtgewicht nicht voll auslasten.
    Der Hänger wiegt leer knapp unter 200kg - da wären zu 600kg bei Dir immer noch "satte" 400 kg Zuladung möglich.


    Gruß Asterix

    Hallo,


    ich bin mit meinem Anssems GTB750 HT nun wirklich super zufrieden.
    Das Teil passt genau für meine Bedürfnisse.
    Den einzigsten Kritikpunkt den ich habe: beim "händischen" rangieren im - viel zu engen - Hof ist mir das Alu einfach zu "kalt".
    (Ja ich weiß, Handschuhe könnte ich anziehen. Aber ich mag Handschuhe nicht wirklich und nutze nur welche, wenn es nicht mehr anders geht)
    Nun schwebt mir vor, kunststoffummantelte Rangiergriffe nachträglich anzubringen (ähnlich einen Möbelgriff, aber natürlich deutlich stabiler)
    Nun meine Frage: kann das seitens des Gesetzgebers zum Problem werden? Ich würde einen Griff am Bug und zwei am Heck anbringen (=verschrauben)
    Allerdings stehen dann natürlich am Heck die Griffe über den Anhänger hinaus - d.h. streng genommen ändert sich die Länge des Hängers.
    Das ist denke ich problematisch?


    Danke für Eure Ideen,


    Gruß Asterix

    Sollte das Unterteil deiner Halterung nicht umgedreht angebaut werden, so dass die Reling nur mit Gummi in Berührung kommt?


    Nein, das ist schon so gewollt. An der Unterseite ist ein Stück Flachstahl verbaut - zwischen Flachstahl und PA6(Polyamid)-Block ist noch eine kleine weiße Platte, die die Reling vor dem Flachstahl schützt.


    Bis 2,50 m (?) darfst du breit werden. Da aber nur die Lenker bei dir überstehen musst du deutlich erkennbare Warntafeln anbringen.


    2,50m??? DAS Problem habe ich nicht. :biggrins: Der Anhänger hat max. eine Breite von 1,68m laut Papiere (von Kotflügel Aussenkante zu Kotflügel Aussenkante).
    Wenn ich die Lenker querstelle, passt das...


    Gruß Asterix

    Hallo,


    ich habe mir nun vier Verzurrösen mit Gegenplatten zum Versenken in den Hängerboden zugelegt. Die Öse klappt mittels Feder bei Nichtbenutzung
    automatisch ein.
    Wie positioniere ich sie nun? Ich meine damit nicht, wieviel Abstand ich zur Bordwand halten soll, sondern
    in welchem Winkel ich die Teile anbringe.


    Da Sie direkt in alle vier Ecken verbaut werden, stellt sich mir die Frage, ob es aus zugtechnischen Gründen nicht sinnvoll wäre,
    die Zurrösen so einzubauen, dass sie direkt von hinten links nach vorne rechts und von hinten recht nach vorne links sitzen.
    Also sozusagen genau in der diagonalen Flucht des Hängers.
    Denn soweit vorne bzw. hinten wie die Ösen sitzen, werde ich wohl kaum etwas quer verspannen können - dazu müssten die Ösen mehr in der Mitte angebracht sein...
    Was meint ihr?


    Danke für Eure Ideen.


    Gruß Asterix

    Hallo Anhängerfreaks,


    hier jetzt endlich die ersten Bilder von meinem Anssems GTB750 HT.
    Ich hatte heute endlich Zeit mich um das Thema Querträger zu kümmern.


    Die Befestigung ist bombenfest und gleichzeitig auch noch Relingschonend.
    Material der Querträger: Vierkantstahl, 25x25mm, pro Querträgerende je zwei M6 Schrauben. Die schwarzen Klötze sind aus PA6 (Polyamid).
    Die Querträger stehen nicht über die max. Fahrzeugbreite hinaus (Radkästen!) -> strenggenommen die Fahrradlenker aber schon. Die müsste ich im Ernstfall einfach um 90° zur Fahrtrichtung verdrehen.




    Gruß Asterix

    ...oder schau mal bei Knaus/Deseo vorbei.
    Da gibt es einen, der nennt sich Deseo Transport.
    Satte 480 kg Zuladung. Und auch Schlafmöglichkeiten für vier Personen (mit Hubbett)


    Gruß Asterix

    Nochmal ich,


    ist es nun sinnvoll die Lücke zwischen Siebdruckplatte (also Boden des Hängers) und Borwänden mit z.B. Sikaflex abzudichten?
    Oder lieber Finger weg?
    Ohen Abdichten kann Wasser zwischen der Lücke weg - was ja grundsätzlich auch nicht schlimm ist, oder?
    Wie sieht es mit der Lücke zwischen Bordwänden und Radkästen (sind bei mir aus bewusst aus Kunststoff) aus?


    Danke für die Infos,


    Gruß Asterix

    an den Autos sind die Ösen aber extra groß oder?


    das sind die Griffe zum wegwerfen


    :kapitulier::pfeif::duck::anstoss:


    hähähä.
    nö. ich war mit allen meinen bisherigen PKW echt zufrieden - wenn man mal von den deutschen Herstellen BMW und Mercedes absieht. Aber an denen hatte ich nie eine AHK dran.
    Wohl auch besser so. Die Elektrik sponn bei denen auch ohne AHK ständig rum.


    Gruß Asterix

    Hallo,


    an meinem Fiat Panda (EZ 2011) ist gleich nach dem Kauf (Neuwagen) eine starre Westfalia AHK verbaut worden - da ist eine Öse dran...
    Von meinen anderen, vorherigen Zugfahrzeugen (alle mit starrer AHK) kenn ich das auch nicht anders: Alle mit Öse. (Peugeot 806, 807, Partner, 406 Coupe)


    Gruß Asterix

    Holz ist gar kein Problem, mein ganzer wohnwagen besteht daraus, und braucht keinen stahl rahmen.
    Allerdings ist es bei einer art gestell wieder schwieriger, denn hier wird man schwierige verbindungsstellen haben. Obwohl ich auch sehr gerne mit holz Arbeite, so würde ich ein gestell fürs motorrad aus Stahl oder Alu herstellen. Das ganze vielleicht auf eine holzplatte wenns auf den kastenanhänger soll.


    Hallo Fido.
    Ja, Deinen WW habe ich auch schon bewundert ;)
    Klasse Teil! :heildir:


    Da das Gestell ringsrum formbündig sein soll, ist schonmal ein verrutschen der ganzen Sache ausgeschlossen. Lediglich das "Abheben" der Konstruktion muss ich verhindern.
    Deshalb würde ich gerne die vier Verzurrösen in den Ecken des Hängers für die Verbindung zwischen Holzgestell und Anhängerboden nutzen...
    (Das noch zu fertigende Holzgestell kommt übrigens nicht auf den Deckel, sondern auf die Siebdruckplatte -> der Deckel wird für den Moped-Transport demontiert)


    Gruß Asterix

    Hallo,



    Soetwas schwebt mir auch vor. Mir widerstrebt es auch, in den Hängerboden zu bohren und die An- und Abmontiererei ist mir auch zu lästig.
    Ein Rahmen ist eine Klasse Sache. Bitte jetzt nicht lachen: ich würde das ganze gerne aus Holz machen. (Mein Moped wiegt eh nur 80kg)
    Holz ist "mein" Werkstoff (Vater ist gelernter Schreiner) und wohl deutlich günstiger als z.B. Aluprofil.
    Ich lass mir das nochmal durch den Kopf gehen und melde mich im Ernstfall in Form von Bildern...



    Gruß Asterix

    Hm. Danke für Eure Hilfe.


    noch eine Frage. Soll ich den Übergang Siebdruckplatte/versenkbare Zurröse eigentlich abdichten?
    Wenn ja, mit was? Silikon? In diesem Zusammenhang fällt mir auch der Übergang Siebdruckplatte/Bordwände ein.
    Ich habe zwar einen Deckel auf dem Anhänger drauf, aber manchmal werde ich auch ohne Deckel unterwegs sein (Moped-Transport).
    Ist es da sinnvoll auch zwischen Siebdruckplatte und Bordwänden eine Silikonfuge zu ziehen?


    Danke!


    Gruß Asterix

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Befestigung von zusätzlichen – versenkbaren – Zurrössen mit Gegenplatte (gibt es hier auch im Shop) auf der Ladefläche.
    Wie gehe ich da am Besten vor? Die Gegenplatte als Schablone auf der Oberseite der Siebdruckplatte am gewünschten Ort platzieren und aufzeichnen? Dann mit einem Bohrer ein Loch anbringen und mit der Stichsäge (das gebohrte Loch als Anfang nehmend) die aufgezeichnete Fläche aussägen?
    Dann die versenkbare Zurröse einsetzen und von unten die Gegenplatte damit verschrauben?
    Muss ich noch etwas beachten?

    Danke für Eure Hilfe!

    Gruß Asterix


    Also grundsätzlich weiterhin verboten, jedoch rechtlich nicht zu ahnden. Im Schadenfall wird der Fahrer allerdings voll zur Verantwortung gezogen.


    Das kommt davon, wenn man Urteile zwar liest, aber die falschen Schlüsse daraus zieht.
    Es IST erlaubt (da in keinem Gesetz explizit verboten) und rechtlich nicht zu ahnden - auch wenn Du das nicht glauben magst.
    Im Schadensfall ist das was ganz anderes - aber das ist hier irrelevant. Es ging um erlaubt oder nicht - und nicht um den Schadensfall.


    Noch ein Gerichtsurteil zu dem Thema:
    OLG Bamberg, Beschluß vom 15. 11. 2006 - 2 Ss OWi 577/06


    Zum Sachverhalt:
    Das AG verurteilte den Betr. wegen vorsätzlichen „Führens eines Fahrzeugs ohne vorschriftsmäßige Besetzung“ zu einer Geldbuße von 50 EUR. Nach den Feststellungen befuhr der Betr. mit seinem Lkw mit Anhänger die BAB A9 in nördlicher Richtung, wobei er keine Schuhe trug, seine Füße waren vielmehr lediglich mit Socken bekleidet.
    Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betr. war erfolgreich.
    Aus den Gründen:
    Die mit Einzelrichterbeschluss gem. § 80 I Nr. 1, II Nr. 1 OWiG zur Fortbildung des Rechts zugelassene Rechtsbeschwerde ist begründet. Die vom AG getroffenen Feststellungen tragen die Verurteilung des Betr. nicht. Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk ist - jedenfalls bei einer nicht dem Anwendungsbereich des § 209 SGB VII unterfallenden Fahrt - weder nach § 23 I 2 StVO noch nach anderweitigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts mit Bußgeld sanktioniert.

    Also grundsätzlich nach wie vor NICHT verboten!
    Das Gerücht hält sich im übrigen genauso hartnäckig, wie das Gerücht, dass eine abnehmbare AHK bei nichtgebrauch abzunehmen ist...
    Wo solche Gerüchte herkommen, würde mich auch mal interessieren. Aber das ist wahrlich ein ganz anderes Thema.


    Gruß Asterix

    Und in Flip-Flops fahren darfst Du im Bereich der StVO auch nicht privat, nur die Gefahr, erwischt zu werden, ist geringer.


    Alter Irrglaube und Stammtischpolemik! Es ist erlaubt! Sogar Barfuss darfst Du fahren. Problem ist nur, dass dies leider selbst von manchem Polizisten verdrängt wird.
    Hier ein kurzer Bericht samt Gerichtsurteil aus der Suedeutschen vom 19.06.2007:


    Wer kennt das nicht: Gerade am Badesee gewesen stapft man nach einem schönen Sonntagnachmittag mit Sandalen oder Flip-Flops zum Auto und tritt die Heimfahrt an - bequemerweise barfuß.
    Nur: Barfuß Auto fahren war bisher aber eher riskant - und konnte von der Polizei, falls gesehen, geahndet werden. Es stellte eine Ordnungswidrigkeit dar.
    Nun hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az. 322Ss46/07) erneut bestätigt, dass dem nicht so ist. Wir dürfen unsere Füße also kühl halten. Auch zum Autofahren eher ungeeignete Schuhe wie High Heels oder eben Flip-Flops sind erlaubt.


    ein hallo an alle,bitte hier mal durchlesen http://shop.dolezych.de/ die haben viel Info


    Stimmt. Danke. Der wirklich erste gute Hinweis zu diesem Thema!


    und an Asterix:ein privaten oder gewerblichen Bereich gibts bei der Ladungssicherung nicht!
    kosten immer gleich viel und die Vorschriften sind nicht unterschiedlich,egal wie deine Gedankengänge sind.
    die Trachtengruppe ist vielleicht etwas toleranter wenn du glück hast im privaten Bereich,versuchs mal mit freundlichkeit
    wenn sie dich anhalten habe ich auf meinen LKW-Touren zu 90% glück mit gehabt,war dann nicht ganz so teuer.


    Genau das glaube ich nicht. Wo steht z.B., dass meine Spanngurte im privaten Bereich irgendwelche Zettel mit Zugkraftwerten etc. haben müssen?
    Da giltet für mich §22 StVo und nichts anderes. Im gewerblichen Bereich sieht das ja scheinbar ganz anders aus...


    Gruß Asterix

    diese last-zettel sind nomal blau, sollten bei den spannschlösser, der gelben gurte, also deutlich zu sehen sein.
    der weiße in deinem kreis ist nur der hersteller und sagt nichts bei einer ladungssicherungsprüfung und beide teile von diesem gurt müssen diesen blauen anhänger haben.
    nächstes jahr soll ich zu einer schulung zur ladungssicherung, dann kann ich euch sicher mehr sagen,
    das jetzige wissen habe ich durch kontrollen der polizei und bag.
    dann habe ich noch einiges als sachkundiger für hebezeuge und anschlagmittel gelernt, was auf die ladungssicherung anwendbar ist.
    wichtig sind z.b. die blauen zettel, da wo die daN drauf stehen, der winkel in dem abgespannt wird und neuerdings wird auch auf den kantenschutz geschaut.


    Da würde ich mal gerne einhaken, da in einem anderen von mir eröffneten Thema relativ wenig zur Klärung beigetragen wurde:


    Kennzeichnung der Zurrgurte, Abspannwinkel, Kantenschutz: gilt dies auch im PRIVATEN Bereich? Wenn ja, wo ist das Nachzulesen? Eventuell gibt es ja hier auch fachkundige Polizisten,
    die aus Ihrer täglichen Erfahrung mit der Materie berichten können?


    Danke
    Gruß Asterix