nachträglich Griffe anbringen?

  • Hallo,


    ich bin mit meinem Anssems GTB750 HT nun wirklich super zufrieden.
    Das Teil passt genau für meine Bedürfnisse.
    Den einzigsten Kritikpunkt den ich habe: beim "händischen" rangieren im - viel zu engen - Hof ist mir das Alu einfach zu "kalt".
    (Ja ich weiß, Handschuhe könnte ich anziehen. Aber ich mag Handschuhe nicht wirklich und nutze nur welche, wenn es nicht mehr anders geht)
    Nun schwebt mir vor, kunststoffummantelte Rangiergriffe nachträglich anzubringen (ähnlich einen Möbelgriff, aber natürlich deutlich stabiler)
    Nun meine Frage: kann das seitens des Gesetzgebers zum Problem werden? Ich würde einen Griff am Bug und zwei am Heck anbringen (=verschrauben)
    Allerdings stehen dann natürlich am Heck die Griffe über den Anhänger hinaus - d.h. streng genommen ändert sich die Länge des Hängers.
    Das ist denke ich problematisch?


    Danke für Eure Ideen,


    Gruß Asterix

    Ein PKW ohne AHK ist kein PKW! :dafuer:


    Fiat Panda dynamic (EZ: 2011) mit
    Anssems GTB750 HT (EZ: 2011) am Haken

  • Beim Wohnwagen sind die Dinger aber gleich dran und da wird die Gesamtlänge mit Griffen gemessen. :belehr:
    Das ist schon etwas ganz anderes.
    Wenn sich die Länge ändert, muss die neue Länge in den Papieren eingetragen werden. :cool:


    Macht der TÜV doch immer, wenn er eine AHK einträgt : ..... de werden immer die Maße in den Papieren geändert :biggrins:
    Oder hat etwa schon mal einer ne AHK eingetragen bekommen, .... ohne dass die Länge in den Papieren geändert wurde ? :duck:



    Aber nun mal im Ernst : "schraub se hin und fertig" ...... ( wie Mani sagen würde ) :rolleyes::super::biggrins:


    Oder : fahr mal zum Tüv umd bitte die, die Griff und die geänderte Länge einzutragen ..... ;)
    und erzähle uns dann; .... wie die geguggt haben :biggrins:


    Manfred

    Manfred

  • bei mir wurde noch alle Anhängerkupplungen eingetragen ohne die Länge zu messen

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • hab ich auch noch nie gehört!


    Griffe sind, wie Außenspiegel, Anbauteile, die gehen normal nicht in die Abmessungen ein. Deswegen ist ja auch gerade wieder das Gejammer, das Autos über 2m mit Spiegel nicht auf die linke Spur in Autobahn-Baustellen dürfen ... außer da, wo 2,10 zulässig ist.

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • hab ich auch noch nie gehört!


    Griffe sind, wie Außenspiegel, Anbauteile, die gehen normal nicht in die Abmessungen ein. Deswegen ist ja auch gerade wieder das Gejammer, das Autos über 2m mit Spiegel nicht auf die linke Spur in Autobahn-Baustellen dürfen ... außer da, wo 2,10 zulässig ist.


    Hab den Mist letzte Woche auch im TV gesehen. Bisher war es doch so, dass eben die Aussenspiegel nicht mitgezählt wurden, jetzt darf man mit fast keinem Auto mehr auf die linke Spur (in der Baustelle). Ist das wirklich so? Oder hat das irgend ein Polizist neu erfunden? Da könnte man ja eine Liste machen, welche 10 Autotypen insgesamt noch auf die linke Spur dürfen, viel mehr werden es ja nicht sein.....


    Gruss Ruddi

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    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Da ist nichts neues bei, nur bisher hat man es nicht geahndet. Das Thema wird aber schon seit Monaten in der Presse durchgekaut, wer das bis jetzt noch nicht gemerkt hat, macht irgendetwas falsch.
    Das Ganze liegt einfach daran, daß in den Fahrzeugpapieren die Abmessungen ohne Anbauteile stehen, also auch ohne Spiegel, das Verbotsschild aber die echte Breite inklusiv Spiegel und gegebenenfalls auch noch Aufsteckspiegel betrifft. Das ist wie beim Anhänger mit zGG und Realgewicht.
    Und wenn ich sehe, daß Sprinter mit Anhänger auf der linken Spur mit 100+ durchballern, finde ich es in Ordnung, daß endlich dagegen vorgegangen wird! Ich bin selber schon von Geländewagen nach rechts in die Leitplanke abgedrängt worden und brauchte zwei neue Umrißleuchten. Inzwischen werde ich deswegen in engen Baustellenbereichen so breit, daß die linke Spur zu ist.

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Hi


    Das Problem an der sache ist doch das viele nicht oft Autobahnfahren. Dann kommt noch dazu das die die oft fahren schon immer mit ihrem Golf, Passat, Astra oder Vectra schon immer auf der linken Spur gefahren sind wenn ich mir allerdings ansehe das z.b. der aktuelle Corsa fast so groß und schwer ist wie meien Astra GTC frage ich mich echt was hier falsch geht. Selbst die vorletzte generation POLO war schon so groß wie einmel ein Golf 2.


    MfG


    René

  • Das ist aber gar nicht das Problem ... Wenn ich mit Anhänger in der Baustelle schon fast 90km/h fahre, dann können die Schwachmaten sich doch mal für drei Minuten dahinter einordnen! Nein, man muß ja unbedingt an dem großen Anhänger vorbei...


    Da ist das, was heute schief läuft: Es gibt immer mehr, die Verkehrsregeln für sich anders auslegen, als der Gesetzgeber es vorgesehen hat! Zum Beispiel Tempoliomits interessieren scheinbar gerade die Vielfahrerer übehaupt nicht mehr.

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Das ist ja wieder typisch deutscher Gesetzgeberschwachsinn. Der linke und rechte Außenspiegel ist an Fahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben. Da sie Vorschrift sind, müssten sie eigentlich zur eingetragenen Fahrzeugbreite dazu gehören.
    Eine AHK zum Beispiel ist keine Vorschrift. Deshalb muss sie auch nicht von Anfang an berücksichtigt werden.

  • Der rechte Außenspiegel ist nicht vorgeschrieben, es ist vorgeschrieben, zwei Rückblickspiegel zu haben. Da reicht links und innen. Und da Speigel nicht immer verstellbare Gläser haben, wäre die Breite je nach Einstellung auch verschieden.


    AHK wird bei der Fahrzeuglänge überhaupt nicht berücksichtigt, weder von Anfang an noch bei Nachrüstung.

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Ja, das war mal.


    Schau dir doch bitte mal die RICHTLINIE 2003/97/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. November 2003. Dort findest du den Anhang III, auf den sich der § 56 StVZO bezieht. (so quer kann man nicht denken wie unsere Gesetzesschreiber)


    Für die Fahrzeuge der Klasse M1 (Fz mit 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zgG < 3,5 t) sind vorgeschrieben ein Innenrückspiegel der Gruppe 1 und Außespiegel als Hauptspiegel der Gruppe III und zwar einer auf der Fahrerseite und einer auf der Beifahrerseite. Alternativ können Außenspiegel der Gruppe II montiert werden.

  • Oha ...


    aber das wäre mal eine sinnvolle EU-Geschichte ... wobei inzwischen gilt Richtlinie 2005/27/EG

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Stimmt, die Richtlinie 2005/27/EG ändert die RL 2003/97/EG. Die Änderungen beziehen sich jedoch nur auf Nutzfahrzeuge der Fz-Klasse N2.

  • war nicht ganz so ernst gemeint, nur die EU hat nicht viel mehr zu tun, als immer nur neue Änderungen der eigenen Richtlinien zu beschließen, dewegen wundert es mich, daß da mal was sinnvolles bei rumgekommen ist ...:biggrins:

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Also die Länge wird bei starren AHK normal schon geändert, es gibt aber Autos wie meins, da ändert sich nichts, weil die AHK nicht über das Reserverad drüber steht


    zu der Spiegel Geschichte, das ist in meinen Augen nur Geldmacherei


    richtig ist das ich mit Autos über 2 m meist nicht auf die linke Spur darf, wenn das entsprechende Schild da ist


    ABER zur Fahrzeugbreite zählen niemals die Spiegel dazu




    jetzt gibts aber Leute die sagen, das Schild verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge über xxx m inkl Ladung und Breite über alles


    das kann aber nicht sein, dann müsste jeder LKW ne Ausnahmegenehmigung dabei haben, da sie ständig die zulässige Gesamtbreite von 2,55 m überschreiten, dort zählen die Spiegel nämlich auch nicht, wieso sollten sie beim PKW also plötzlich zählen?


    ich halte mich da an den §32 und würde auf keinen Fall zahlen, falls se mich mal rausziehen


    Gruß Mani

  • Normal nicht, aber wenn da ein Schild steht, das die Durchfahrbreite beschränkt, dann hat der LKW-Fahrer sich einen anderen Weg zu suchen! Weil anklappen auch unzulässig ist ...

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Nun, wenn sich die Durchfahrt auf die tatsächliche breite bezieht, dürfte man nicht durch, es gibt ja in der Regel aber auch kein schild, welches die breite auf 2,55 (2,6)m beschränkt, üblich wären hier 3m, und die hat ein LKW auch mit spiegeln normalerweise nicht.
    Das die Spiegel bei der berechnung der Breite nicht mitzählen, gilt für die Fahrzeugabmessungen laut schein. Sonst dürften LKW nur noch ~2,2m Breit sein...


    Das irgendwo ne grenze sein muss ist logich. Und das diese immer welche trifft denen es nicht passt ist auch logich... Und das die Spiegel bei der Durchzufahrenden Breite eben doch mitzählen, halte ich auch für logich. Nehme man einen Tunnel an, der 2m Breit ist, würde man hier auch nicht durchfahren können / dürfen.
    Ich als LKW fahrer hatte schon einmal das vergnügen, das mir ein "Sprinter" fahrer mit seinem "Geweih" in der Baustelle den linken außenspiegel (das glas) zerschoßen hat. Damals gabs das noch nicht mit dem "Spiegel zählen mit" Aber trotzdem haben die Polizeibeamten dem 199,8cm breitem Sprinterfahrer die Schuld zu gesprochen.
    Von daher "passt" ein Fahrzeug mit 2,1m breite inkl. Spiegel einfach nicht auf eine 2m Breite Spur.


    Um die 10er Liste von Ruddi der unter 2/2,1m breiten Fahrzeuge zu beginnen, Trage ich mich einfach mal ein ^^


    1. Smart For Two, 1,72m mit spiegel.


    Von mir aus können sie also auch auf 1,8m reduzieren, dann habe ich eine Privat Spur ^^


    Übrigens, bei der Automobil industrie beschweren, die schafft es die Fahrzeuge bei kleinerem Innenraum immer größer werden zu lassen...

  • Nochmal zurück zum Thema!!
    Ich würde die Griffe so dran schrauben.
    Wichtiger als irgendwelche Millimeter sind keine scharfen Kanten.
    Schrauben z.b. mit Hutmutter abdecken, dann stößt sich der Onkel TÜV da auch nicht dran.