Beiträge von Der Glonntaler

    Hallo


    Punkt 1 und 3 würde bei uns auch bemängelt werden, das ist ok


    Punkt 2 ist ein Witz, wenn das ding nicht abnehmbar ist, was soll das dann, naja egal



    das Dich keiner angehalten hat kann ja mehrere Gründe haben


    Du warst zu schnell das sie es gesehen haben


    es war dunkel und du hattest kein Licht


    Du hattest wie viele in A, die NSL an, dadurch wurden sie so geblendet das sie nichts gesehen haben


    die dachten das ist ein zulassungsfreier Hänger, oder ein Holländer


    auf alle Fälle hast Glück gehabt


    Gruß Mani

    is dein Stema einer ausm Baumarkt oder vom Fachhandel?


    das ist ein großer Unterschied


    bei guter Pflege kann natürlich auch was billiges einige Jahre halten, Stoelo ist mit seinem Stema auch zufrieden


    früher waren die eh noch besser, aber schau dir die Kisten heute mal an, die rosten schon vorm Baumarkt und die Scharniere und Verschlüsse sind so mickrig, das Angst haben mußt das die Bordwand hinten der Fahrtwind aufdrückt


    ne also nix für mich

    tja, die Mehrheit ist gegen mich, also gegen meine Meinung


    ich dachte ja früher auch immer 3,5t + 750kg Anhänger


    die Frage ist halt nun, ist das "in Kombination" wirklich nur auf die größeren bezogen, oder gilt es für alle


    alle :police: und die FS Stelle sagen, gilt auch bei 750kg, ist nur unglücklich formuliert


    und wenn die jetzige Erhöhung aus der Caravanbranche kommen würde, warum sind es dann nicht 800 kg oder gleich 1 t ?


    die 750 kommen meiner Meinung daher, damit eben an Fahrzeugen die wirklich 3,5 t haben auch wirklich 750 anhängen kannst, deshalb 4250


    in manchen andern EU Ländern gibt es diese Regel bereits, ( hab das irgendwo mal gelesen) das ist auch keine Erfindung der Boots Industrie


    sonst hätten es ja auch 4300 oder gleich 4500 werden können, dann dürften die ganzen Geländewagen auch mal wieder ihren Wohnwagen oder Schiffe ziehen



    aber egal, ich werde weiter forschen, warum wieso weshalb


    wer sich traut soll halt morgen mal bei seiner Polizei anrufen, aber bitte nicht über die 110, sucht euch die normale Nummer raus, jedes Revier hat auch ne normale Nr


    mal schaun was dann rauskommt


    ich hab überall die gleiche Frage gestellt


    "Ich hab den FS B, was darf ich damit ziehen?"


    Antwort war immer,


    bis 750 kg, auch ungebremst, oder Hänger Gesamt nicht mehr wie leer Auto, und beide zusammen nicht über 3500
    (zweimal kam noch der Hinweis das die Leergewichtsformel ab Mitte Januar wegfällt)
    dann kam meine Gegenfrage, mein Auto hat aber schon 3,2 t, darf ich dann trotzdem 750 anhängen?


    eindeutige Antwort, immer NEIN, viermal direkt, zwei mußten kurz nachlesen, aber keiner sagte Ja



    Also probiert es aus, und nicht schwindeln, auch wenns Euer Weltbild erschüttern sollte



    achja, den angeblich überall so gleichen EU FS, gibt es in 110 unterschiedlichen Variationen, (hab ich vorhin beim suchen wo gelesen) weil eben jedes Land das übernehmen kann, aber nicht muß, bzw eigene Regeln dazu erfinden kann


    Tolles Europa



    Gruß Mani

    Hallo Georg


    es gibt ja schon einige Beiträge zu den Dingern, und die Mehrheit war eher der Meinung, die taugen nichts



    das sind eh schon meist so windige Blechkisten, und da jetzt noch ne bewegliche Deichsel dran, naja ich weiß nicht


    und

    Zitat

    Das Prinzip (der ankippbaren Brücke) gibt es auch bei hochwertigen Autoanhängern


    weil die stabil sind, und zum kippen ne Hydraulik, oder Zahnstange, bzw Kurbelspindel haben, bis auf den Fitzel, der machts nur durch Gewichtsverlagerung, aber da funktioniert das auch, weil er viel größer ist, und es kippt nur die Ladefläche, nicht die Deichsel


    Gruß Mani

    Hallo Tanja


    Herzlich willkommen im Forum, da Du unser/e Nummer 10000 erwischt hast ist es mir natürlich eine besondere Ehre Dich mit Blümchen zu begrüssen


    flower.gif


    Ich wünsche Dir viel Spass hier und auch das Du den anderen Wettbewerb gewinnst 5576


    hier hast schon mal gewonnen


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    Gruß Mani

    Zitat

    B: PKW und Anhänger <750kg
    B: PKW und Anhänger >750kg; max 3500kg zGG


    kannst Du diesen MIST belegen, mit irgend nem Gesetzestext?


    NEIN kannst Du nicht


    es ist egal ob der Hänger 700 oder 800 hat


    ZUSAMMEN NICHT ÜBER 3500 kg


    ich lösch jetzt dann gleich den ganzen Müll hier wenn das so weiter geht

    Jay, wenn er kein Fahrlehrer ist was dann? Putzmann?


    egal, es ist auf jeden Fall falsch und Blödsinn


    es ist kein Caravanführerschein , SOWAS GIBT ES NICHT, und der Rest ist auch falsch


    ruf halt selbst bei der Polizei oder sonstwo an


    schau mal im Google, der hat den Mist auch nur abgeschrieben, und so verbreitet sich der scheiss immer weiter

    Sorry, aber das ist genauso falsch was Du schreibst, Du widersprichst Dir selber


    Zitat

    Neu ist die 4250 kg - Regelung gem Zusatzziffer 96: damit geht z.B. auch Auto mit 3000 kg GG + 1200 kg Anhänger, das war/ist mit dem einfachen B nicht erlaubt.


    das ist RICHTIG, hat auch keiner was dagegen gesagt



    aber hier liegst DU FALSCH


    Ein 750 kgHänger darf mit einem B-Auto immer gefahren werden, NEIN ansonsten nur bis 3500 kg GG der Kombination, ansonsten braucht man B96 oder gleich BE..[/QUOTE]


    (es gibt übrigends kein B-Auto, sondern nur B Führerschein)


    ich hab grade bei 4 verschiedenen Polizeidienststellen und der Führerscheinstelle angerufen


    das Auto darf MIT Hänger nur 2750 kg haben, wenn der Hänger 750 kg hat, weil beide zusammen nur 3500 haben dürfen, alles was das Auto mehr als 2750 hat, muß der Hänger weniger haben


    eben weil in Kombination nur 3500



    wie gesagt die Zahl 96 gibt es eben genau deshalb, damit eben 3,5t Auto UND 750 kg Anhänger wieder legal ist


    das da auch andere Anhänger davon profitieren ist ein angenehmer Nebeneffekt



    wer es immer noch nicht glaubt, ruft bei der Polizei an, oder Führerscheinstelle


    bei uns hier in Bayern wissen es jedenfalls alle und es können auch alle rechnen, zumindest die 5 Leute mit denen ich gesprochen hab, konnten es


    Landratsamt Dachau, Straßenverkehrsbehörde
    Rudolf-Diesel-Straße 20 [Blockierte Grafik: http://www.landratsamt-dachau.de/images/bayernviewer.png]
    85221 Dachau
    Telefon: 08131/74-491



    Nummer der Polizei kennt ja jeder

    glaub nicht immer irgendwelchen Foren, nur weil der Typ angeblich in der Fahrschule arbeitet


    das ist Blödsinn was der da schreibt


    Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg* und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).


    so stehts im Gesetz



    wenn ich mir google anschaue, da hat sich der Blödsinn vom speziellen Caravanführerschein ja schon weit verbreitet, bis das wieder ausgerottet ist, das kann dauern

    nein, eben nicht



    3,5t auch bei Kombination


    das Auto darf genau genommen nur 2750 kg zgg haben, wenn Du mit B nen 750 kg Hänger anhängst



    deswegen wurde ja das Kürzel 96 erfunden, was es in andern Ländern schon länger gibt, weil die schon eher gemerkt haben das mit den Geländewagen und Anhänger dann nicht mehr passt

    Hallo


    was der Fahrschulfuzzi da schreibt ist leider auch Mist, der soll nochmal lesen lernen oder seinen Chef fragen


    Zitat

    Caravan-Führerschein B96
    Spezieller Führerschein für das Ziehen von schweren Caravans. Inhaber eines B Führerscheins dürfen mit dieser Erweiterung eine PKW-Anhänger-Kombination bis 4.250 kg zulässigen Gesamtgewicht steuern. Voraussetzung ist eine eintägige Schulung.



    das ist kein Caravan Führerschein, sondern der gilt erstens für jede Art von Anhänger, und erweitert einfach den B um 750 kg, sonst NIX


    B und B96 unterscheiden sich nur um die 750 kg Gewicht in der Kombination mit Anhänger, sonst sind beide gleich


    nochmal zum mitschreiben


    der B gilt für Fahrzeuge bis 3,5 t (das war so und bleibt so)
    für Fahrzeuge bis 3,5t mit max 750 kg Anhänger (das war so und bleibt so)
    oder für Fahrzeugkombinationen bis 3,5 t, also z.B Auto 2t Anhänger 1,5 t =3,5t
    (da ändert sich nun was, jetzt darf das Auto auch 1,5 t haben und der Hänger 2t, wenns vom Hersteller so erlaubt ist, da sind in Zukunft die Leergewichte nicht mehr entscheidend)


    jetzt wurde aber bisher vielfach der Fehler gemacht, an ein mit 3,5 t zgg zugelassenes Fahrzeug noch einen Anhänger mit 750 kg anzuhängen


    DAS IST und WAR VERBOTEN, weil, siehe oben, mit B nur Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bis 3,5 t erlaubt sind


    an meinen Nissan mit eingetragenen 3,2t zgg darf man mit FS B eben nur noch 300 kg anhängen und keinen 750 kg Anhänger


    und genau dafür ist der B96 gedacht, das man eben auch an meine Kiste noch 750 legal fahren darf, daher die 4250 kg Grenze, (3500+750 kg)
    (die dann auch für alle anderen Kombinationen gilt)


    und am BE ändert sich praktisch gesehen auch wenig, außer das beide Fahrzeuge nicht über 3,5t liegen dürfen, aber in der Regel war das ja bereits durch die Fahrzeuge begrenzt, nur solche Ausnahmen wie Gerhards Gespann, sind nun auch mit BE nicht mehr möglich


    Jay, vielleicht solltest Du das in dem andern Forum mal klar stellen, ich hab kein Bock mich da auch noch an zu melden


    Gruß Mani