Hi Volks,
irgendwie bin ich Anhängerfan und hab mir letztens einen zweiten zugelegt.
Der Anhänger soll so universell wie möglich eingesetzt werden, unter anderem auch für den Transport meines Motorrades. Deshalb möchte ich gerne die Seitenwände bei Bedarf entfernen können. Als Pendler hab ich keinen Bock auf Stress mit der Rennleitung, weshalb ich die Geschichte gerne eingetragen hätte.
Als Anlage habe ich eine Kopie des Original-Altbriefes angefügt.
Dokument1red.pdf
Hat einer eine bereits ausgeführte Eintragung, die den Wechsel der Betriebsart mit Seitenwänden und eben als Plateauanhänger dokumentiert? Ich denke, der TÜV-Mann wird noch geschmeidiger, wenn er nicht selber formulieren muss.
Gibt es bei dem Umbau eigentlich irgendwelche Dinge zu beachten außer vielleicht, dass die freistehenden Blechkanten mit nem Keder abgedeckt werden?
Zweite Frage: Im Brief (siehe Anlage) steht eine Eintragung betreff 100km-Zulassung. Darf der Anhänger mit 100km gezogen werden, oder nicht? Ich kann den Text nicht recht interpretieren. Zugfahrzeug hat im Zweifel 2805 kg, Reifen würd ich dann halt neu besorgen.
Apropos Reifen/Räder: Ich würde gerne die Reifen/Felgen des Zugfahrzeuges fahren (15 Zoll Mangelsfelgen mit 225/65 mit 112 x 5). Z. Z. sind 4 x 100er Felgen drauf. Wie wäre denn die günstigste Lösung für eine Felgenadaption? Diese Spurverbreiterungsringe kosten so um die 110 Euro und angesichts der Tatsache, dass eine neue Achse irgendwo bei 170 Euro läge, macht das wenig Sinn. Lassen die die Radaufnahmen an der Achse, ggf mit Radlagererneuerung nicht wechseln von 4x100 auf 5x112?
Ich hoffe, mir kann jemand einen (mehrere) Ratschlag geben
Gruß
Joeker