Hallo Fido
2 x 2t wird auch weiterhin mit B verboten sein, es heißt ja "die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination"
die 1,5 t Anhängelast zählen nicht, sonst müsste es ja heißen "die tatsächliche Gesamtmasse der Fahrzeugkombination"
eigentlich ganz einfach, bin aber leider auch kein Rechtsverdreher, ich schätze der eine oder andere wird in Zukunft noch oft ne Diskussion haben, weil die
sich meist selbst nicht auskennen
Gruß Mani