Hallo zusammen,
ich habe da leider eine Frage zur Abschaltung der NSL am PKW welche so in keinen der XX-Threads passt (und wenn doch darf das hier gerne verschoben werden).
An meinem Zugfahrzeug ist vom Werk aus nur eine NSL, da die hinteren Leuchten aber symmetrisch gebaut sind konnte ich die zweite/rechte NSL nachträglich einbauen.
Mein Problem ist nun das der E-Satz der AHK (Nachrüstsatz von Jaeger) nur die "original" NSL abschaltet, die nachträglich Eingebaute nicht. PKW-TÜV ohne Anhänger habe ich so schon 3 mal hinter mir, ohne ein Problem. Da mein Anhänger aber demnächst wieder zur Vorführung darf, stellt sich mir nun die Frage ob das zu einem Problem werden kann und ich besser meine Verkabelung der zweiten NSL umbaue. Beim ersten TÜV Antritt mit dem Hänger (wo er wegen Bremse und Boden durchgefallen ist) wurde "das" nicht bemängelt. Ich weiß allerdings nicht ob das der Prüfer einfach nicht beachtet hat oder ob es da eine Regelung gibt wann abgeschaltet sein muss und wann sie leuchten darf. ???
So generell weiß ich woran es liegt, ich weiß wie ich es beheben kann und ich weiß das es ca. 30 min Arbeit sind, ich weiß aber nicht ob ich es ändern muss/sollte.
Wenn ich die 30 min Arbeitszeit jetzt aber mit einer Ingenieure-Stunde umrechne kann ich da auch mit meinen Kindern in der Zeit essen gehen, und habe mehr davon.