TÜV / Erstzulassung EU Anhänger aus Spanien, für Deutschland

  • Hallo zusammen,ich lasse mir gerade einen fabrikneuen Anhänger in Spanien anfertigen. zul. Gesamtgewicht <750kg. Bis 100 km/h.

    Hierzu habe ich mehrer fragen:

    1. Einfuhrumsatzsteuer nach D.
    2. TÜV ohne Vorzeigen von Hänger
    3. Zulassung des Hängers in D. ohne TÜV


    Zu 1. Nach dem Schreiben (im Anhang) vom ADAC müsste ich keine EUmSt. zahlen da kein ‚Neugahrzeug’. Hat hier jemand Erfahrung ? Stimmt das so ?


    Zu 2. ich habe alle Papiere im Original sprich Fahrzeugbrief, COC Papiere, unbedenklichkeitsbescheinigung, Kaufvertrag, Vollgutachten der technischen Prüfstelle (Spanien).

    Muss ich dennoch MIT dem Hänger zum TÜV oder reicht es (da Neuware) wenn ich mit den Papieren dort erscheine? (In Spanien muss man mit dem Hänger nicht zum TÜV und er ist Zulassungsfrei da unter 500kg Leergewicht)


    Zu 3. Bekomme ich mit allen unter 2. genannten Papieren die Zulassung auf einer deutschen Zulassungsstelle? Oder fragen die nach der TÜV Abnahme?


    Hintergrund der fragen ist, dass wir mit dem Hänger in Spanien eine Rundreise durch Frankreich Be/Ne/Lux starten (deutsches Auto/ Zulassung mit AHK) und möglichst den Hänger fertig für alle Länder machen wollen ohne ihn nach D zu fahren und ihn dort voll abnehmen lassen zu müssen. Viele Dank für Eure Erfahrung und Auskunft.

    1. Anhänger sind Fahrzeuge ohne eigenen Antrieb.
    2. erste Vorführung zur HU nach 48 Monaten (hat sich wohl 2018 geändert, vorher waren es 36).
    3. COC und Kaufvertrag. Und das übliche halt: Perso und eVB.


    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Danke euch.


    Zu 1. ist es mir aber weiterhin unklar ob ich EUmSt. zahlen muss?


    Also wäre die Reihenfolge:

    - Nummernschilder (wie Auto) für Anhänger machen lassen und in Spanien auf dem Hänger schrauben.

    - nach Deutschland zum TÜV fahren, TÜV machen lassen.


    Passt so?

  • Die Nummernschilder bekommst Du doch in D garnicht abgestempelt ohne TÜV....

  • Nein. Da du ein Fahrzeug aus dem Ausland hast, will die Zulassungsstelle eine FIN-Bestätigung. Diese bekommst du nur bei einer deutschen Prüfstelle mit dem Anhänger vor Ort.

    Informiere dich mal, ob die Länder deiner Reiseroute das deutsche Kurzzeitkennzeichen anerkennen; das wäre ein Lösungsansatz.

  • Zu 1. ist es mir aber weiterhin unklar ob ich EUmSt. zahlen muss?

    Du hattest argumentiert Anhänger seien keine Fahrzeuge. Das ist nicht korrekt. Du musst zahlen.



    Da Spanien in der EU ist, zahlst die Mwst. schon in Spanien. Hier in DE zahlst du nichts mehr.

    Für Neufahrzeuge ist auch innerhalb der EU Einfuhrumsatzsteuer abzuführen.

    Rückerstattung doppelt bezahlte Steuer muss später bei Verkäufer/Herkunftsland beantragt werden.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Nein, das ist nicht korrekt.


    Man kann einen Anhänger einfach im EU Ausland kaufen und muss nur die dortige Mwst bezahlen.


    Es gibt eine Sonderregelung für neue Kraftfahrzeuge, aber die gilt mangels Motor nicht für Anhänger, können wie ein Fernseher einfach importiert werden steuerrechtlich.

  • Informiere dich mal, ob die Länder deiner Reiseroute das deutsche Kurzzeitkennzeichen anerkennen; das wäre ein Lösungsansatz.


    Aber nicht legal, da eine unzulässige Fernzulassung (da das Fahrzeug in Spanien steht), aber auch irgendwie widersprüchlich:

    Zitat

    Kurzzeitkennzeichen im Ausland

    Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.


    Kannst Du in Spanien kein KZK bekommen und damit nach Deutschland fahren?


    Vor allen frage ich mich, rechnt sich die ganze Aktion überhaupt? Alleine der Sprit für die Überführung? Was können die spanischen Anhängerbauer, was die Deutschen nicht können?


    Viele Grüße

    Clemens



    Edit: gerade erst gesehen, du planst ja gleich eine Rundreise. Das macht die Sache natürlich nicht einfacher, da es ja ein Überführungskennzeichen und kein Rundreisekennzeichen ist...

    Wenn, da würde ich versuchen, ein spanisches Überführungskennzeichen zu bekommen. Evtl. sogar eine spanische Zulassung? Evtl. auf den Fahrzeugbauer, wenn der mitspielt?

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Darr Anhänger ist in Spanien aufgrund der Größe/ Gewicht zulassungsfrei. Daher brauch ich dort erstmal nichts weiter.


    Die Nummernschilder die ich anfertigen lasse, werden die gleichen wie von Auto sein (nur ohne Stempel).


    Wie es in Frankreich mit den Anforderungen aussieht weiß ich nicht (erstes Land durch das wir reisen).


    Wenn wir dann weiter nach Deutschland fahren, würde ich den nächsten TÜV ansteuern und den Hänger abnehmen lassen.


    Denke so sollte es klappen.

  • Aber die TÜV Abnahme allein reicht doch nicht....

    Du musst Ihn doch am Wohnort zulassen.....

    Bzw. nur dort bekommst Du ein Kurzzeitkennzeichen....


    Aber Du wirst uns sicherlich von der Reise berichten.....


    Gruß Jens

  • Darr Anhänger ist in Spanien aufgrund der Größe/ Gewicht zulassungsfrei. Daher brauch ich dort erstmal nichts weiter.


    Die Nummernschilder die ich anfertigen lasse, werden die gleichen wie von Auto sein (nur ohne Stempel).

    Du willst ein deutsches Kennzeichen als Folgekennzeichen hinschrauben??? vergiss es


    das ist ohne da jetzt nachgeschaut zu haben garantiert nicht möglich, auch in Spanien gibts Gesetze


    als Ausländer musst du dich in dem Fall eben an unsere Gesetze halten, und da gibts keine Folgekennzeichen mehr für dein Anhänger



    entweder spanisches Kennzeichen am spanischen Auto, dann kannst ein spanisches Folgekennzeichen anbringen


    aber nen Anhänger der dir als Deutscher gehört muß eben so zugelassen sein wie es sich bei uns gehört



    ich würde zum Leiter der Zulassung gehen und ihm erklären das der Anhänger noch in Spanien steht, und somit nicht zur Vin Kontrolle mitgebracht werden kann, und dann schaun ob er ihn dir auch so zulässt, mit der Auflage das ihn innerhalb eines bestimmten Zeitraum dann nachträglich vorführst


    alles andere dürfte unmöglich sein und nicht legal

  • ich würde zum Leiter der Zulassung gehen und ihm erklären das der Anhänger noch in Spanien steht, und somit nicht zur Vin Kontrolle mitgebracht werden kann, und dann schaun ob er ihn dir auch so zulässt, mit der Auflage das ihn innerhalb eines bestimmten Zeitraum dann nachträglich vorführst


    alles andere dürfte unmöglich sein und nicht legal

    Macht so definitiv am meisten Sinn! :super:

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Macht so definitiv am meisten Sinn! :super:

    "Hat" so definitiv am meisten Sinn!


    Klugscheißermodus wieder aus. 8o:weg:

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Was ist denn bei dieser Geschichte rausgekommen. Stehe gerade vor einem ähnlichen Problem. Spanischer gebraucher Anhänger für ein Segelflugzeug, gleiches Nummernschild wie Zugfahrzeug, soll mit deutschem PKW nach D überführt werden.

    Spätestens an der dt. Grenze wäre ja Schluss, weil Folgekennzeichen in D nicht zulässig sind.

    Weiss jemand eine Lösung?