Vorführung TÜV bei Ablastung

  • Der Satz mit dem "unspezifischen Forum" war absolut nicht böse gemeint.

    Die meisten Foren sind halt ganz speziell auf einen Hersteller oder einen Typ festgelegt.

    Als Beispiel verschiedene Motorradforen.

    Wenn ich z.B. eine Frage zu meiner Honda Transalp in einem Forum stelle, was sich ganz allgemein mit Motorrädern beschäftigt, ist die Trefferquote in der Regel nicht so hoch, als wenn ich die Frage in einem Forum stelle, das sich ausschließlich mit der Transalp beschäftigt.

    Daher bitte das Wort "unspezifisch" nicht falsch verstehen.

    Ist nicht negativ!


    Ich habe auch absolutes Verständnis für die Tüvprüfer.

    Die machen auch nur ihren Job, aber mich wundert es schon, das etliche Prüfer verschiedene Herangehensweisen haben.


    Sei es drum. Ich werde meine "Würstchenbude", wie meine Frau den Hänger bereits nennt, nächstes Jahr schon irgendwie angemeldet bekommen.


    Sei es über den aufwendigeren Weg.......

    .... mit PKW nach Koblenz reinquälen, Parkplatz suchen, auf der ZS die Beine in den Bauch stehen...... ca. 50 €

    .... wieder nach Hause, Schilder dran, wieder nach Koblenz für die Ablastung zum TÜV..... nochmal ca. 50 €

    .... wieder zur ZS (siehe oben) nochmal ca. 50 € für die Änderung.

    Macht etwa 150 € und einen ganzen Tag auf Achse....


    Oder auf die einfache Art.....

    .... mit PKW zum TÜV, von dort aus direkt zur ZS, Heim und fertig.

    Abgesehen von 50 € Ersparnis ( zwei schöne, neue Stützen für den Hänger) hab ich noch viel von einem wertvollen Urlaubstag übrig.... :)

  • Ich würde tatsächlich erstmal bei der Zulassungsstelle anrufen und fragen ob sie bei einer Ablastung überhaupt ein Gutachten brauchen. Alternativ kannst du ja auch ne eMail schreiben, dann hast du es schriftlich.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • xiszone

    DAS währe natürlich die genialste Lösung.

    Werde ich einfach mal versuchen.


    Btw. Kann ich das neue Typenschild eigentlich selbst schon vorbereiten?

    Schlagstempel habe ich, und die Leerschilder sind ja nicht teuer. Mit dem vernieten muß ich dann aber noch schauen.


    Muss das Alte Schild dann ab, oder zählt das Schild mit dem geringeren zGG?

  • Du willst kein neues Typschild sondern eine "Ablastung ohne technische Änderung". Dann bleibt das nämlich gleich und es werden nur die Papiere angepasst.

    Kostet beim TÜV halt nicht ganz so viel und ist einfacher rückgängig zu machen.


    Falls doch Typschild geändert wird solltest du das mit dem TÜV absprechen. 2 gehen auf gar keinen Fall.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Falls doch Typschild geändert wird solltest du das mit dem TÜV absprechen. 2 gehen auf gar keinen Fall.

    Du meinst selbst Typenschild erstellen?

    Musste / durfte ich bei meinem Caprice machen. Auch die Fahrgestellnr. in den Rahmen schlagen.


    Mopedopa - wart doch erstmal ab, was Zulassungsstelle und Tüff sagen. Davor aktiv werden macht meist keinen Sinn, kenne ich auch schon...

  • Man Jungs, was habt ihr immer mit der schei.... Zulassungstelle


    die habe gar kein Recht da irgendwas zu ändern, da könnte ja jeder kommen und sagen, schreib mal dies oder jenes rein



    er braucht ein GUTACHTEN vom TÜV


    das kann er sich auch vor der Zulassung besorgen


    und dazu muß er in der regel den Anhänger vorführen

  • Ich würde einfach mal die Papiere und ein Foto vom Anhänger schnappen und auf zum TÜV. Im "schlimmsten" Fall sagt er, er möchte den Anhänger sehen. Im besten Fall gehst Du mit einem Grinsen wieder heim.


    Als ich das Fahrzeug auf meinem Avatar gekauft habe, stand das 500km von mir weg und hatte ein zulässiges Gesamtgewicht von 13t. Fahren darf ich jedoch nur bis 7,5t. Somit konnte ich es nicht überführen.

    Also bin ich mit einer Kopie (!) des Fahrzeugbriefes und einem Foto zum TÜV um zu hören, was ich machen kann/muß, um das Fahrzeug abzulasten. Er hat sich alles angehört, nach meinen Plänen mit dem Fahrzeug und der größe des Wassertanks im Aufbau (es war ein Feuerwehrfahrzeug) gefragt und sich die Kopie des Fahrzeugbriefes angesehen. Da dort ein Leergewicht von 6300kg angegeben war, meinte er letztendlich, das sei alles schlüssig und er stellte mir das Gutachten für 7,49t aus. Allerdings mit dem Hinweis, mit dieser Vorgehnsweise jetzt nicht hausieren zu gehen. So kann es auch gehen...

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Ich mußte das Typenschild ändern...

  • Ich glaube nicht, dass man ein Recht auf ein Typenschild hat, das ein anderes zulässiges Gesamtgewicht ausweist als die Papiere.

    Und wenn der TÜV-Onkel denn ein neues Typenschild will ... dann ist das halt so.


    Und wenn man zum Beispiel in Burg wohnt ... und deshalb nach Heide oder Meldorf zum TÜV muss,

    dann ist das so, dass für "Abnahmen" einmal wöchentlich so ein TÜV-Onkel aus Kiel kommt.


    Da kann man nicht einfach so ausweichen nach Rendsburg oder Neumünster ... da kommt auch so ein TÜV-Onkel aus Kiel ... mit "Glück" der selbe.

    Dann vielleicht nach Hamburg: da sind die meist auch nicht so "pingelig" ... aber sicher ist das auch nicht.

    Aber die Frage ist : lohnt da der Aufwand für ungewissen Ausgang ... oder ist ein neues Typenschild dann der einfachere Weg.


    Ich neige da zum "neuen Typenschild" ( kann man ja für relativ "kleines Geld" fertig beschriftet kaufen )


    Manfred

    Manfred

  • Ich werde mal schauen, wie es ausgeht und Euch berichten.

    Aber wie bereits erwähnt rechne ich damit, dass ich den Hänger erst im nächsten Frühjahr anmelden werde.

    Bis dahin ist Um- und Ausbau angesagt.

  • Ich musste damals mit Hänger zum Tüv, die haben dann das Typenschild mit einem neuen überklebt.

    Den alten Schein habe ich mir gleich dort kopieren und abstempeln lassen, sodass es mit einer späteren Auflastung unkomplizierter wird. Dann habe ich drei Jahre später den BE gemacht und den Hänger auch wieder aufgelastet und irgendwer (ist zu lange her) wollte tatsächlich die Kopie sehen, was das Prozedere abgekürzte.

  • Das scheint lokal sehr unterschiedlich zu sein: Beim Kauf meines neuen Anhängers hab ich eine Ablastung in Auftrag gegeben, von 2700 auf 2000 kg . Das Typenschild wurde nicht geändert, es gibt nur eine Eintragung "Ablastung auf 2000 kg ohne techn. Änderungen".

  • Hallo zusammen,

    ich stehe auch vor der Entscheidung meinen Anhänger abzulasten (Humbaur TandemKoffer, zGG: 2500kg, leer: 512kg)

    Problem ist das ich momentan nur den Standard-Führerschein bis 3,5t habe, daher will ich den Anhänger auf 1300kg ablasten, dann hat er mit Zugfahrzeug ein Gesamtgewicht von unter 3,5t, die 800kg Zuladung reichen mir vollkommen.


    Der Anhänger ist zwar noch angemeldet und versichert, mein Auto darf ihn ziehen (da zählt das tatsächliche Gewicht), aber ich darf nichtmal zum Tüv mit fahren, da zählt nämlich die Summe aller eingetragenen Gesamtgewichte des Gespanns (4365kg) 🥺


    Vor längerer Zeit habe ich schon mal einen TüvPrüfer gefragt ob es geht, der sagte ich muss ihn vorführen, sie wiegen ihn nochmal zur Kontrolle, dann brauche ich noch ein neues Typenschild das am Anhänger fest angebracht sein muss, das originale muss entfernt oder abgedeckt sein und hinterher bekomme ich ein Gutachten für die Zulassungsstelle (wenn alles passt)

    Ich gehe hier von aus das dieser Prüfer nicht viel Ahnung davon hatte, wie es auch schon erwähnt wurde 🙄


    Eine andere Prüfstelle sagte sie brauche bloß den Fahrzeugschein mit dem eingetragenen Leergewicht, dann können sie ein Gutachten ausstellen für eine Ablastung, mit dem Vermerk im neuen Fahrzeugschein „Ohne Bauliche Veränderung“, dann wäre es auch kein Problem ihn später wieder Aufzulasten, den Hänger wollen sie aber trotzdem vorgeführt haben 😥


    Dann bin ich noch auf eine Internetseite gestoßen (ablasten.de) die bieten ANGEBLICH online Gutachten von anerkannten Prüfstellen an, dafür brauchen sie nur ein Foto von meinem Fahrzeugschein und dem Typenschild, dann wird mir gegen Bezahlung ein Zertifikat für die Zulassungsstelle ausgestellt und per Post zugestellt (Natürlich alles legal)

    Hier bin ich jedoch sehr kritisch ob das mit rechten Dingen zugeht 👾


    Momentan bin ich noch sehr unschlüssig wie ich es mache, einfach hinfahren ist strafrechtlich gleichgestellt mit „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ 👮🏻‍♂️

    Also bleiben mir drei Möglichkeiten:

    - Alle Prüfstellen aufsuchen und schauen ob es einer ohne Vorführung macht

    - Den Onlinedienst riskieren und eine Bezahlung mit Käuferschutz anwenden

    - Einen Arbeitskollegen mit 7,5t-Führerschein für einen halben Tag einspannen und mich mit meinem Anhänger zur Prüfstelle kutschieren lassen.

  • Richtig BE machen und das Theater mit der Ablasterei und Rechnerei hat ein Ende

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970 in Restauration

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015 steht zum Verkauf


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Humbaur TandemKoffer, zGG: 2500kg, leer: 512kg

    Beantwortet nicht deine Frage, aber ein Koffer mit dem zGG wird i. d. R. deutlich mehr wiegen, außer er ist nur 2m lang.

    Beispiel: https://www.lehwald-marl.de/an…humbaur-hk253015-18p.html

    Warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...


    Anhänger:

    Eduard Apollo 4,06 x 1,80m 2,0t 155R13, EZ 07/2018 (07.2018 - heute)

    Stema WOM STS O2 15-30-17.1 E 1,5t, EZ 04/2016 (04.2020 - 02.2021)

    TEMA Carkeeper 4520 P 3,0t, EZ 04/2021 (04.2021 - heute)


    Autos:

    Ford Kuga 2,0 Automatik 4x4, EZ 03/2017 (12.2017 - 10.2021)

    Ford Ranger Wildtrak, EZ 08/2021 (08.2021 - heute)


    Motorräder:

    Honda CBR 600F PC 35, EZ 2002 (03.2019 - 04.2022)

    Kawasaki Z1000SX (ZXT00G), EZ 10/2012 (04.2022 - heute)

  • Das Internetangebot geht NICHT mit rechten Dingen zu und die beiden erstgenannten Prüfer / Prüfstellen haben Recht - bei einer Änderungsabnahme, egal welcher Art - so auch hier wenns OHNE TECHNISCHE Änderung ist - MUSS der Anhänger vorgeführt werden, weil zumindest mal ein Blick auf den gesamten Anhänger auch dabei geworfen werden soll/muss. Zwar unwarscheinlich (v.a. im vorliegenden Fall), aber es könnte ja auch schon ein Rad bzw. Achsschwinge kurz vorm Abfallen sein da stark verrostet oder sonstwas...


    Dass bzw. wenn das in der Praxis z.T. anders gehandhabt wird... geht halt auf die Kappe des entspr. Prüfers.