die Tage drübergestolpert:
http://www.ebay.de/itm/PKW-Mot…chernug-Frei/292066236565
ist das nicht etwas weit aus dem Fenster gelehnt?
Wenn dann doch nur als "Sportgeräteanhänger" mit grüner Nummer oder seh ich das falsch?
die Tage drübergestolpert:
http://www.ebay.de/itm/PKW-Mot…chernug-Frei/292066236565
ist das nicht etwas weit aus dem Fenster gelehnt?
Wenn dann doch nur als "Sportgeräteanhänger" mit grüner Nummer oder seh ich das falsch?
...ist das nicht etwas weit aus dem Fenster gelehnt?
...
In wie fern?
...
Wenn dann doch nur als "Sportgeräteanhänger" mit grüner Nummer oder seh ich das falsch?
Ja - man kann anmelden wie man (fast) möchte bzw. was in den Papieren steht. Wenn andere Anmeldung gewünscht = Abnahme beim aaS (Dekra, TüV ...)
so wie sich das hier liest wird der ein oder andere kaufen, zur Zulassungsstelle rennen, erstmal wieder heimkommen weil die ne Deckungskare sehen wollen - und dann feststellen dass man doch im normalfall beides zu zahlen hat.
der praktische askekt von den Teilen ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen, insbesondere bei überführungsfahrten, aber ich finde hier wird einem vorgegaukelt " kaufen, dranhängen, losfahren - mehr brauchts nicht" und alles sei in Ordnung.
es erscheint eben so als gäbs hier irgewndeine Sonderregelung bei der spärlichen Umschreibung des Angebotes. Vermutlich kommt die Aufklärung erst nach dem Kauf. Gut, bin auch nur drübergestolpert und war verwirrt, daher die Frage hier, kaufen will ich den nicht, ich Suche nach was anderem größerem...
Ganz falsch isses nicht. Solang das Hängerchen im Kofferraum liegt bracht man es nicht anmelden, keine Steuer und auch keine Versicherung zahlen.
mfg JAU
Wenn drin steht, dass es ein Sportgeräteanhänger ist, dann geht die grüne Nummer ganz normal. Zur Anmeldung benötigt man dann keine eVB-Nummer.
Wenn nicht, dann zum aaS.
Umgekehrt genauso.
PflVG §2
Zitat(1) § 1 gilt nicht für
[...]
6. Halter von
[...]
c) Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.
FZV $3
Zitat(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
[...]
2. folgende Arten von Anhängern:
[...]
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
mfg JAU
naja die Anhänger kommen aus Polen
der Typ der die hier verkauft hat vermutlich keine Ahnung und glaubt was die Polen ihm erzählt haben
bei uns muß da halt Sportgeräteanhänger in der Zulassung stehen
und dann darf man halt auch nur Sportmotorräder transportieren
also nicht zugelassene Enduros zum Beispiel
die in dem netten Video gezeigten Damen darf man nicht abschleppen, ähm ich mein ihre zugelassene BMW
das ist zumindest bei uns verboten, wie die Gesetze in Polen sind weiß ich nicht
Gruß Mani
Gibt es heute noch neue Motorradanhänger mit grüner Nummer?
Schon länger nicht mehr gesehen, ganz früher war das häufig.
Na also für ein Mopped häng' ich mir sicher keinen Anhänger dran:
https://upload.wikimedia.org/w…le_Motorcycle_Carrier.jpg
edit: uff...
http://www.mightyhauler.com/images/P1000418.JPG
Bei um die 350kg Gewicht benötigt man eine Menge Stützlast auf der Kugel. Scheinbar genügend davon vorhanden, so wie der in der Achse steht.
naja die Anhänger kommen aus Polen
die in dem netten Video gezeigten Damen darf man nicht abschleppen, ähm ich mein ihre zugelassene BMW
Schade das man das nicht darf.
Schade das man das nicht darf.
Zahl Steuer und Versicherung, dann darfst du.
Na also für ein Mopped häng' ich mir sicher keinen Anhänger dran:
https://upload.wikimedia.org/w…le_Motorcycle_Carrier.jpg
Hab ich auch schon ein paar Mal in DE gesehen.
Nur halt nicht direkt auf der Kupplung sondern an einer fahrzeugspezifischen Halterung die ziemlich ins Geld geht.
Problematisch bei uns ist dass die Motorräder deutlich länger als die Autos breit sind.
also nicht zugelassene Enduros zum Beispiel
Enduro sind heutzutage zwar meist reinrassige Sportmotorräder, haben aber üblicherweise eine Zulassung. Gleiches Problem auch bei Rallye.
Fährt die mit grüner Nummer läuft man Gefahr an einen spitzfindigen Kontrolleur zu geraten (auch wenn mir ehrlich gesagt keine einziger Fall bekannt ist).
mfg JAU
Enduro sind heutzutage zwar meist reinrassige Sportmotorräder, haben aber üblicherweise eine Zulassung. Gleiches Problem auch bei Rallye.
Fährt die mit grüner Nummer läuft man Gefahr an einen spitzfindigen Kontrolleur zu geraten (auch wenn mir ehrlich gesagt keine einziger Fall bekannt ist).
Steht denn irgendwo geschrieben, dass ein Sportgerät nicht zugelassen sein darf?
Mein Segelboot ist schließlich auch "zugelassen" und besitzt sogar ein Kennzeichen. Trotzdem ist der Trailer mit grünem Kennzeichen.
kannst du mit deim Boot auf der Straße fahren?
Also
kannst du mit deim Boot auf der Straße fahren?
Also
Nein, aber mit einem zugelassenen Motorrad auf Rennsportstrecken. Daher die Frage, ob es irgendwo definiert ist, was als Sportgerät gilt und was nicht. Ähnlich bei Pferden, was macht den Gaul zum Sportgerät und wie unterscheidet der Polizist/Richter das?
Bei (beräderten) Fahrzeugen gehe ich davon aus das sie nur als Sportgerät durchgehen wenn sie keine Zulassung haben. Haben sie eine Zulassung könnte man sie ja auf eigener Achse zur Strecke bringen, der Anhänger ist zum Transport nicht zwingend nötig (im Gegensatz zu Booten).
Bei Gäulen ist das auch recht einfach, was kein Sport ist fällt unter Landwirtschaft und darf daher auch grün gekennzeichnet sein (wobei LOF ja auch noch an ein paar Bedingungen geknüpft ist).
mfg JAU
Wenn man jetzt ein Motorrad (sportliche Straßenmaschine oder Crossmaschine) transportiert und für den Transport das Kennzeichen abbaut und z.B. einen Wurstblinker (oder etwas anderes nicht Eintragungsfähiges) anbaut. Dann ist das Motorrad doch 1. nicht als zugelassen zu erkennen und 2. im aktuellen Zustand nicht zulassungsfähig. Sind dann nicht eigentlich die Voraussetzungen erfüllt?
Als Anmerkung: Ich habe weder ein Motorrad, noch vor einen Anhänger mit grüner Nummer zu Fahren. Geht mehr ums Verständnis.
Sehr gute geniale Idee!
Da kann keiner mehr was gegen sagen.
Wie schon gesagt: Ich kenne keinen Grenzfall der rausgezogen und belangt wurde. Und die meisten Endurofahrer die ich kenn lassen den STVO-Kram ab, im Gemüse geht der eh nur kaputt...
Mir kanns auch egal sein, zahl Steuer und Versicherung fürn Anhänger weil ich mir die Option offen halten wollte ohne am Straßenmopped rumbasteln zu müssen.
mfg JAU
Wenn man jetzt ein Motorrad...transportiert und für den Transport das Kennzeichen abbaut....
Dann ist es immer noch zugelassen, nur nicht auf den ersten Blick als solches zu erkennen. Bei selbständiger Bewegung im öffentlichen Verkehrsraum werden dadurch 80,- EUR und 1 Punkt fällig (gilt übrigens genauso für Kennzeichen hinter der Windschutzscheibe!)