Verwirrung beim Eintrag der Reifen durch den TÜV-Vorgabe bezüglich 100km/h

  • Nabend zusammen,


    erstmal zu mir, ich bin 31 Jahre alt und hab vor einer Woche einen gebrauchten Böckmann Anhänger erstanden. Dieser verfügt bereits über Stoßdämpfer bzgl. 100km/h. Es handelt sich um einen gebremsten mit 1200kg Gesamtgewicht. Ich hab den von privat gekauft. Es lag nur eine alte Gespannbescheinigung vor die Zugfahrzeug/Anhänger gebunden war. Soweit alles gut, also erstmal zum TÜV. Heute hab ich den Anhänger dann vorgestellt. Der Prüfer war auch soweit zufrieden, alles wie es sein soll, also hat er mir den schein für die Fahrzeugpapiere ausgestellt um das beim Straßenverkehrsamt zu ändern.


    Mich verwirrt einfach nur die Tatsache das er folgendes eingetragen hat:
    100km/h nur in verbindung mit Bereifung:


    185/65 R14 88K
    Diese stehen auch im Fahrzeugschein, aber mir kommt das Komisch vor.


    Müsste ich bei einem Gesamtgewicht/Achlast von 1200kg nicht Reifen haben die diese Last auch tragen können? Traglastindex für 88 beträgt doch 560kg, das ergibt dann zusammen nur 1120kg. Oder gibt es ein Gewicht was nicht hinzugerechnet wird? Felgen und Reifen zb?
    Was mich noch verwirrt ist die Tatsache das mir von allen Seiten immer gesagt wurde die Reifen müssten für 120km/h geeignet sein, "K" sind doch 110km/h.


    Das Ganze verwirrt mich jetzt. Ich hab jetzt angenommen das ich als Bereifung:


    185/65 R14 90L brauchen würde.


    Bei Böckmann konnte ich heute leider niemanden erreichen, bzw war ich erst um 17:00 beim TÜV und daher konnte ich es leider auch nicht.
    Ich will einfach nur sicher gehen, nicht das später was falsches eingetragen wird. Im schlimmsten Fall bin ich dann illegal unterwegs.

  • Hallo.


    Es gibt bei Anhängern einen Aufschlag für die Tragfähigkeit der reifen, Aber eigentlich nur bis 80km/h.


    Alles in allem hat der Prüfer wohl etwas gepennt...


    Wenn es dir wirklich Bauchschmerzen bereitet, Fahr morgen nochmal hin.
    Böckmann brauchst du eigentlich nicht anrufen.
    Grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Hallo


    fahr nochmal zum TÜV und lass das ändern


    bringt später bei Kontrollen nur Ärger


    du kannst dann zwar sagen


    "weiß ich doch nicht, der TÜV hat das so eingetragen"


    nur hilft dir das nicht weiter bei ner Diskussion mit den Grünen


    Gruß Mani

  • Mir geht es nur darum das ich hinterher einfach nicht der in der Kette bin der dann Haftbar ist. In einer Kontrolle wird dann niemand den TÜV zu rechenschaft ziehen nehme ich an.



    Hallo

    Ich sehe das ähnlich, vielleicht bin ich pingelig, aber ich will einfach das alles rechtens ist.

  • Also, dann hab ich das soweit richtig verstanden. Dann wiederrum bräuchte ich auch neue Reifen, weil eben diese 185/65 R14 88L drauf sind. Wär dann nicht die ganze Eintragung nichtig?

  • ggf. unpopuläre Meinung von mir:


    Ich würd' da nix mehr groß machen. Eintragung hin oder her... deine jetzigen Reifen - wie alt sind die? Ich find' neu eh nur welche mit 86er oder gleich 90er+ Lastindex, d.h. beim nächsten Wechsel wirst du eh keine 88er mehr finden. Gleiches Thema beim Geschwindigkeitsindex. So "lahme" Reifen werden garnicht mehr hergestellt (Index "K"; in der Größe)


    Geschwindigkeit L passt ja mit 120km/h (deine jetzigen Reifen), das müssen die mindestens haben für 100er Zulassung.


    Und - bei 1200kg zGG... was sagt das Anhänger-Typenschild (oder Fahrzeugschein), was der für 'ne zulässige Stützlast hat? 75kg? Oder doch 100kg? Oder was dazwischen? Ab 80kg Stützlast wäre die Eintragung sogar von der Last her OK. (das zGG teilt sich ja IMMER in Stützlast und Achslast auf)

  • Hallo !


    das zGG teilt sich ja IMMER in Stützlast und Achslast auf


    So isset. Der ( OBI ) Stema Variolux 850 machts z.B. so. Bei 850Kg zGG hat der ne gebremste 750Kg-Achse verbaut - bei 100Kg Stützlast. Lastreserven? Fehlanzeige.... Das ist halt der Preis, wenn es wenig kosten darf.

  • Hallo


    das stimmt so nicht


    Zitat

    (das zGG teilt sich ja IMMER in Stützlast und Achslast auf)


    man kann es so machen, ist aber nur selten so eingetragen


    es gibt Anhänger Achslast X plus Stützlast Y = ZGG


    meist ist es aber so das die Achslast gleich ZGG ist und die Stützlast einfach


    nur vorhanden sein soll, und auch nicht in den Papieren steht




    Interessant ist dieser Unterschied z.B. bei den typischen 1300 kg Anhängern


    steht er mit 1300 kg in den Papieren ohne Stützlasteintrag zahlt man 52.-€ KFZ Steuer


    hat er 1300 kg aber mit eingetragenen 100 kg Stützlast, zahlt man nur 44.- € KFZ Steuer


    die Steuer wird immer je 200 kg berechnet, somit ist es manchmal sinnvoll die Stützlast eintragen zu lassen, wenn das ZGG eine ungerade Zahl im hunderter Bereich ist


    Gruß Mani



  • Hallo,


    also der Anhänger hat eine Stützlast von 50kg. Die eingetragene Reifengröße wurde vom Prüfer einfach 1 zu 1 vom Fahrzeugschein übernommen. Bei einem Termin heute morgen auf der Polizei haben die zu mir gesagt, das es ziemlich wumpe ist, Stoßdämpfer sind dran, Achse passt und die jetzigen Reifen erfüllen die Norm auch. Der Beamte meinte auch das das gleiche wie Sie/DU? das es keine Reifen mehr in der Größe mit dem Geschwindigkeitsindex gibt. Ergo ich die Norm automatisch erfüllen würde und mir dann in einer Kontrolle nix passieren kann.


    Die Reifen kommen jetzt die nächsten Monate neu, sind schon 5 Jahre und 4 Monate alt.


    Jemand empfehlungen? Ich finde viele Marken aus Fernost.






    Grad mal geschaut, in der größe findet man wirklich nurnoch Reifen mit "Tragfähigkeit" 90 und Geschwindigkeitsindex "N".

  • Och... du... da der eh nur max. ~110km/h rollt... - entweder könntest du relativ teure Trailerreifen holen (ich gucke z.B. immer auf reifendirekt.de - um 'ne Übersicht zu bekommen, ist das schon ganz gut) - z.B. den Maxxis CR-965 (der sieht schon ganz nett aus) - aber eigentlich ist das rausgeworfenes Geld.
    Da tuts auch der Nankang All Season Plus N-607+ mit 90er LI für knapp unter 40€ (Stand: heute; hoffe, der Link geht). Da der gar bis 210km/h zugelassen ist... sollte der aufm Anhänger sehr OK sein - Marke hin oder her.
    Bei vielen Anhängelleifen hat man leidel keine andele Wahl, als auf China-Chingcheng-Pellen zurückzugleifen. :(


    [HR][/HR]

    Der Beamte meinte auch das das gleiche wie Sie/DU?


    In Foren duzt man sich allgemein. ;) Ausser in irgendwelchen Sekten- oder Religionsforen (eh das Gleiche) oder sonstigen Spinner-Foren. :rolleyes:

  • So, ich war nochmal beim TÜV, dort hat der Prüfer dann handschriftlich die Bescheinigung geändert und das hab ich dann im Anschluß in die Papiere eintragen lassen. So bin ich auf der sicheren Seite. Er meinte selber auch das er geschlafen hat, ist auch nur menschlich. Wuchtet ihr eure Reifen? Kfz kumpel meinte das es bedingt Sinn machen kann, da eine Unwucht nicht so der bringer für die Radlager ist, aber es kein muss ist. Ich denke ich investier die 3€ pro Reifen.



    Vielen Dank nochmal an dieser Stelle für eure Zeit und Rat.

  • Ich wuchte alle, jo - aber hab' auch Zugriff auf 'ne eigene Wuchtmaschine. Würde es ebenfalls empfehlen, aus dem gleichen Grund wie dein Kumpel.


    Ich werd es auch machen, kostet sogar nur 3€ für beide, Geld kann ich mitunter sicher sinnloser ausgeben.

  • Hallo


    Ich habe auch alle ausgewuchtet. Ganz schlimm war es bei dem Stema mit den 10 Zoll Rädern. Bei 30/60/90 km/h haben sich die Schwingungen bis in Auto übertragen und waren deutlich zu spüren. Seitdem ist Ruhe. Und für die Lager ist es auf jeden Fall besser. Zudem lassen sich unwuchtige Sachen, egal was es ist, schlechter auf Drehzahl bringen, verbraucht mehr Energie. Rasenmähermesser werden auch ausgewuchtet, die Waschmaschine macht es selber, wenn die Unwucht zu groß ist hält sie wieder an, dreht links rechts und schleudert aufs neue.


    Andreas

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • alles was unwuchtig ist
    auch am anhänger ist negativ


    man hat früher aus sparsamkeitsgründen nur die vorderräder gewuchtet
    wegen unruhe in der lenkeung,argument,hinten laufen sie ja eh nur mit
    bei geringer unwucht gings,aber über 20gramm schüttelte das ganze auto mehr oder weniger
    und so ist es beim anhänger gleichfalls,besonders ohne ladung
    man kann ja testweise die räder wuchten lassen.gegenüber dem regulären gewicht ein größeres gewicht anbringen
    und dann fahren,die schwingungen sind unverkennbar im fhrz zu spüren
    das falsche gewicht runter machen,und ein unterschied wie tag+nacht
    und je kleiner der abrollumfang ist,desto früher spürt man die unwucht,am fhrz sowie am anhänger

  • Die erste Fahrt nach der Abholung ging zum Reifenhändler, um wuchten zu lassen.


    Zu Nankang: Vor ein paar Jahren hat ein Bekannter sich Nankang für seinen alten Citoen gekauft, da die benötigte Reifengröße fast nicht mehr beschaffbar war. Leider waren die so ungleichmäßig, dass er diese nicht ausgewuchtet gekam. Also hat er dann doch die teuren Michelin gekauft, seitdem schwebt der CX auch wieder angenehm. Für den Anhänger müssen es nicht unbedingt Michelin sein, aber es darf schon über Nankang hinausgehen.

  • Welche Reifengröße im Fahrzeugschein steht ist eigentlich sowieso Schnuppe, weil bei neuen Fahrzeugen (PKW und Anhängern) steht nur noch eine Größe als Beispiel drin...
    Im COC Papier stehen noch mehr Möglichkeiten drin was gefahren werden darf, das hat man aber meist nicht mit.
    Und meines Wissens nach ist es so: Im Falle einer Kontrolle musst nicht du nachweisen das du die Reifen fahren darfst, sondern die Polizei muss nachweisen muss das du diese Reifen nicht fahren darfst.
    Habe ich mal irgendwo aufgeschnappt bei einem Gespräch mit der Polizei (arbeite im RD haben wir oft mit den Jungs zutun).
    Deswegen ist die Aussage der Polizei sicher auch so gewesen wie man es Dir gesagt hat.
    Die gucken nur auf zGG des Anhängers, Lastindex des Reifen, und bei 100km/h auf Geschwindigkeitsindex und DOT!
    Reifendimension ist denen völlig Wurst, weil die eh nicht nachvollziehen können was der Anhänger laut COC alles darf. :kapitulier:

    Zugbulle Ford Kuga 2 - 4x4 - 2.0TDCi - 179 PS - 2016
    Hapert Amigo XXL - Tandem - 2000kg - 2016
    Wohnwagen Weinsberg FU 450 - 1350kg - 2016

    Saris Woddy - 750kg - ungebremst **verkauft**

  • Wenn in den Papieren als "Einzelabnahme" 100 Km/h mit 185/65-14 als Vorgabe steht, dann ist das "Gesetz" und es ist egal, was in den COC steht.
    Bei einer Rennleitungs-Kontrolle mag es ja noch durchgehen ...
    wenn aber nach einem Unfall ein "Schuldiger" gesucht wird, kann es schon kritisch werden mit der Auslegung der Vorschriften, wenn in den Papieren ein eindeutiger Bezug steht.


    Allerdings hätte ich mir um die Buchstaben für Lastindex 88 und Speedindex K keine Gedanken gemacht : weil besser immer zulässig ist und ich hätte einfach so mind. 90L montiert.
    Was will die Rennleitung denn machen ? : wenn man Reifen fährt, die der Größenangabe entsprechen und die Traglast- und Geschwindigkeitsvorgaben für die 100ér Regelung erfüllen.



    Manfred

    Manfred