Musste das jetzt sein?
Nein mußte eigentlich nicht sein, hast Recht.
Aber ich kann mir die Augen aus den Kopf kucken, ich sehe auf den Bildern nichts
Vielleicht mal mit der Kamera richtig rangehen und genauere Bilder machen.
Gruss Dieter
Musste das jetzt sein?
Nein mußte eigentlich nicht sein, hast Recht.
Aber ich kann mir die Augen aus den Kopf kucken, ich sehe auf den Bildern nichts
Vielleicht mal mit der Kamera richtig rangehen und genauere Bilder machen.
Gruss Dieter
LEUTE ES REICHT
der einzige sinnvolle Beitrag
ZitatWenns der Gutachter sagt, dann isses so.
Nochmal: niemand von uns hier darf (und kann, es sei denn er hat nen Ing. Titel) das rechtssicher beurteilen!
Das darf ausschließlich ein anerkannter Sachverständiger - bislang hat sich hier niemand geoutet, diesem Beruf nachzugehen
und bis der Gutachter gesprochen hat und Bischoff uns das mitteilt würde ich sagen ist jetzt Ruhe
Gruß Mani
Und trotzdem drehen wir uns nur im Kreis, also hat Mani schon recht...
Genau darum geht's: Wir haben nix gegen aktive, schreibende Mitglieder - aber wenn man sich an einem Punkt nur im Kreis dreht, dann macht das keinen Sinn. Deshalb geb ich jetzt ne Runde (Hopfenblüten-)Tee für alle aus, damit wir abwarten, was Bischoff uns berichten wird.
Prost!
Oder eine Runde Bischoff.
Ist eine kleine Brauerei bei mir in der Nähe.
Guten Morgen,
hätte nicht gedacht was hier losgetreten wird durch den Thread.......
@ dieter2 Ich denke Geld kann man nie genug haben, solltest du zuviel haben schreib ich dir gern meine Kontoverbindung auf, kannst mir was überweisen!
@ all mir wäre am liebsten dass alles wie vor dem Unfall wäre. Allein die fahrerei zur Polizei wegen der Unfallmitteilung und die rennerei mit der Versicherung wird mehr zeit kosten als es mich reich macht.
In der Zeit Verkauf ich lieber eine Versicherung und hab ein x-faches an Provision verdient.
So Dienstag wird der Gutachter kommen, denke Freitag kriege ich das Gutachten dann.
Werde mich aufjeden Fall melden wie es ausgegangen ist.
Mfg Sven
Guten Morgen,
so wollte aktuellen Stand Berichten.
Der Gutachter war heute da, Gutachten folgt......
Was aber neu gemacht werden muss:
Zugholm (kleine Delle)
Auflaufeinrichtung (beschädigt)
Stützrad
Blinkerblech
Na da bin ich mal gespannt ob die 1k€ überschritten werden.
Wenn man zu einem autorisierten Brenderup-Händler fährt, kann es knapp passen. Ansonsten sollte es im Selbstbau um die 300-350€ kosten. Allerdings gibt es m.W. die Zugholme immer paarweise.
300-350€ glaube ich nicht da sind ja die Ersatzteile schon teurer.
Aber das Ergebniss würde mich wirklich interessieren.
ich tippe 1500.- - 1800.- inkl allem
Das kommt stark darauf an, was der GA für einen Preis für die AE einsetzt.
Die Delle im Holm konnte ich auf dem Foto nicht erkennen - wenn eine Delle drin ist, muss der Holm natürlich ersetzt werden.
Den Halter für die Begrenzungsleuchte und den Holm bekommt man als Originalteil, das Stützrad und die AE von verschiedenen Quellen - zu ganz verschiedenen Preisen.
Hallo
ZitatDas kommt stark darauf an, was der GA für einen Preis für die AE einsetzt.
na welchen wohl? der bei Alko in der Liste steht, und der ist garantiert höher als hier im Shop
ohne nach zu sehen tippe ich auf über 300.-
aber is ja auch egal, warten wir ab wenns Gutachten da ist und Bischoff uns die Preise verrät
Gruß Mani
... Was aber neu gemacht werden muss:
...
Blinkerblech
Da hat der Gutachter aber ordentlich was zusammengeschrieben.
Kann man das Blinkerblech nicht gerade biegen?
Das geht schneller und wird genauso gut wie eine neues Blinkerblech.
Und wenn der Gutachter bei einem Teil schon so großzügig ist, habe ich bei den anderen Teilen meinen Zweifel, ob das alles erforderlich ist.
Ich kann den Eigner voll und ganz verstehen, der den Anhänger so haben will, wie er vor dem Unfall war.
Aber könnte es sein, dass der Gutachter das alles etwas aufgebauscht hat, um seinen Job zu rechtfertigen?
Wird die Arbeit von Gutachtern normalerweise eigentlich kontrolliert - ich glaube nicht?
Viele Grüße
Kieler
Ich würde den Gutachter teeren und federn, wenn der bei meinem Eigentum irgendwas "zurechtbiegen" möchte.
Ich habe ein Anrecht, auf den gleichen Zustand wie vor dem Unfall.
Möchte ich das nicht oder kann ich mit den Schäden leben oder es selber durch "hinbiegen" richten, dann habe ich ein Anrecht auf finanziellen Ausgleich des Schadens - wenn dabei etwas übrig bleibt, schön für den Geschädigten der aber dann mit einem selbst zusammengefrickelten Anhänger leben muss.
Anders hätte er die Reparatur in einer Fachwerkstatt erledigt.
Macht er die Reparatur selbst, hat er kein Anrecht auf die MwSt., die wird seitens der Versicherung nur dann gezahlt, wenn auch tatsächlich eine Reparatur in einer Fachwerkstatt statt findet.
Wenn die Fachwerkstatt und der Gutachter übereinstimmend sind, dass ein "zurechtbiegen" eine fachgerechte Reparatur darstellt und so der gleiche Zustand wie vor dem Unfall hergestellt wird, dann ist auch das in Ordnung.
Daran gibt es nichts zu rütteln.
Wenn der Gutachter sagt "isso" dann -> "isso", deswegen ist er amtlich anerkannter Sachverständiger - das wird man nicht mal eben so, mindestens mal einen Ing. hat derjenige sich erarbeitet.
Versicherungen geben unglaubwürdige Gutachten zur Prüfung, entweder an interne Gutachter oder an externe.
War jetzt erst bei mir der Fall, weil ein 40to mein Grundstückstor "fachgerecht" entfernt hat... dessen Versicherung kümmert sich üblicherweise um Fahrzeugschäden, nicht um Tore.
Also wurde der KVA des Zaunbauers an ein externes Büro zur Prüfung weitergeleitet, weil die mit sowas regelmäßig zu tun haben.
...Macht er die Reparatur selbst, hat er kein Anrecht auf die MwSt., die wird seitens der Versicherung nur dann gezahlt, wenn auch tatsächlich eine Reparatur in einer Fachwerkstatt statt findet...
Eine kleine Einschränkung zur Ergänzung: Alles, was eine Rechnung mit MwSt. hat, kann auch bezahlt werden. Die Komplett-Reparatur in der Fachwerkstatt mit Rechnung mit MwSt. auf Teile und Arbeit wird natürlich komplett übernommen, das selbstständige Zurückbiegen und ausbeulen daheim hat keine MwSt., also kann sie nicht erstattet werden, das ist klar. ABER: Werden Teile mit Rechnung mit MwSt. gekauft, diese dann aber selbst eingebaut, dann wird natürlich auch die MwSt. der gekauften Teile erstattet.
Im Beispiel hier wäre also theoretisch denkbar: Der Deichselholm wird mit Rechnung und MwSt. neu gekauft, aber selbst eingebaut ==> Erstattung der MwSt. des Deichselholms
Stimmt. Und wenn ich erst dengle, und dann nach über einem Jahr den Anhänger doch lieber repariert verkaufen will, kann ich immer noch Rechnungen einreichen. Ich meine, dafür hat man ca. 1,5 Jahre Zeit. Die genaue Frist am besten bei der gegnerischen Versicherung erfragen, aber der Zeitraum ist relativ lang.
Viele Grüße
Clemens
Ich kanns net genau bestätigen, aber könnte auch nach Ablauf des auf den Schadentag folgenden Jahres sein - also:
Schadentag 1. Januar 2014 - Fristende 31.12.2015 ==> fast 2 Jahre
Schadentag 1. Juni 2014 - Fristende 31.12.2015 ==> 1,5 Jahre
Schadentag 31. Dezember 2014 - Fristende 31.12.2015 ==> nur 1 Jahr
Aber beschwören kann ich das net
... Wenn die Fachwerkstatt und der Gutachter übereinstimmend sind, dass ein "zurechtbiegen" eine fachgerechte Reparatur darstellt und so der gleiche Zustand wie vor dem Unfall hergestellt wird, dann ist auch das in Ordnung. ...
Das meinte ich.
Viele Grüße
Kieler
Willkommen im Rumänienforum: "Zurechtbiegen" einer Delle in 2,7 bis 3 mm starkem Stahl des Zugholmes mit U-Profilierung!!
Metall ziehen oder strecken ist eine Sache. Metall stauchen...für den Laien schier unmöglich.
Davon abgesehen wird das kein Gutachter empfehlen und unterschreiben. User Bischoff wollte seinen Anhänger im Zustand wie vor dem Schaden, keine zurechtgebogenen Teile.