bin in der suche nicht fündig geworden
gibt es vom gesetzgeber so was in der art
wieviel tolleranz beim gebremsten anhänger zulässig ist
wenn man nen etwas größeren abrollumfang bekommt
im konkreten
alt 145-13=1725mm durchmesser 575mm
neu 175/70-13= 1770mm durchmesser 590mm
die richtige alternative wäre ja 165/70-13= mit 1730mm durchmesser 578mm
sind aber wohl nicht mehr so geläufig
hat da jemand nen schimmer zu?
gruß peter