Leichter Anhänger aus Holland

  • Hallo


    Ich bin seit dem Wochenende stolzer Besitzer eines Sportkatamarans. Boot und Hänger wurden in Holland gekauft und sollen in Österreich zugelassen werden.


    Es handelt sich um einen Pega Kipptrailer
    Gewicht ist ca. 200-250kg
    Länge ca.8m
    Breite ca.2,5m
    keine Bremse
    Drehstabfederung


    Da für Holland für leichte Anhänger keine Zulassung benötigt wird, habe ich weder eine Fahrgestellnummer noch einen Typenschein. Das wird wohl eine Einzelabnahme nötig machen.


    Jetzt bin ich mir noch unschlüssig bei der Beleuchtung



    Der Anhänger hat: 2x Rücklicht, 2x Bremslicht, 2x Blinker, 1x Kennzeichenleuchte


    Ich glaube er braucht noch: 1x Kennzeichenleuchte, 2x weiße Leuchten an den Kotflügeln, 1x Nebelscheinwerfer, 1x Rückfahrscheinwerfer, 2x Rot-weiße Begrenzungslichter, 2x bzw 4x gelbe seitliche Beleuchtung


    Ich hab nun folgende Fragen:


    1. Hab ich irgendeine Beleuchtung vergessen oder ist etwas unnötig?
    2. Kann man die obige Beleuchtung auch mit einem 7-poligen Stecker realisieren
    3. Kann man einen Anhänger mit 13-poligen Stecker mit einem Zugfahrzeug mit 7-poligen Stecker bewegen?
    4. Was kann ich sonst noch vorab Kontrollieren, damit die Abnahme reibungslos über die Bühne geht



    Ich bedanke mich für eure Mithilfe!

  • Servas!


    Ja, du kannst - mittels Adapter - einen 13er Anhänger an der 7poligen Autodose betreiben, hast dann aber eben nicht alle Funktionen zur Verfügung!


    Pflicht-Licht ist - zumindest in Deutschland!!! nur
    2x Blinker
    2x Rücklicht
    2x Bremslicht
    1x Nebelschlussleuchte
    Kennzeichenleuchte (keine Vorschrift über Menge)


    Ich weiss es nicht sicher, aber ich denke, das es sich in Österreich nicht anders verhält.


    Absolut unsicher bin ich mir bei den Kennzeichenleuchten. In Deutschland kann man, insbesondere, wenn man ein zweizeiliges Kennzeichen hat (z.B. oft an Pferdehängern) auch nur eine Kennzeichenleuchte haben. Allerdings hat der Opel Astra G auch nur eine Kennzeichenleuchte. Also sollte das auch beim Anhänger ausreichen.


    Ähnlich verhält es sich mit den Spurhalteleuchten und den Begrenzungsleuchten - wie das in Österreich geregelt ist, weiss ich leider nicht.





    Rückfahrscheinwerfer gibt es am 7poligen Stecker nicht, das ist nur im 13er. Ebenso Dauerplus (z.B. für den Kühlschrank im Wohnwagen) oder Schaltplus (z.B. als Ladeleitung) gibt es nur am 13er. Musst du halt entscheiden, ob du das brauchst und wie oft du im dunkeln mit dem Anhänger rückwärts fahren willst/wirst.

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Bei 8m Fahrzeuglänge benötigst Du noch 3 Seitenmarkierungsleuchten pro Seite. Die Maßangaben findest Du in von Mani verlinkten Dokument unter Punkt 4.5.2.

  • Danke für eure Antworten!


    Die Vorschriften in Ö und D unterscheiden sich leider erheblich! Bei euch sind beispielsweise die Umrissleuchten nicht vorgeschrieben... Aber ihr habt mir wirklich weitergeholfen!


    Noch eine Frage: Dürfen die gelben Seitenlichter auch auf einem Schrägen Träger angebracht werden oder nur auf zur Straße parallelen?

  • Hallo


    ich glaube nicht das die Unterschiede so groß sind, wie gesagt EU Regeln sind alle gleich


    und warum hat der hier keine Umrissleuchten, wenn sie Pflicht sind?


    ich hab mich mal kurz in Eure Gesetze eingelesen, da steht das gleiche drinn wie in der EU Form


    Umrissleuchten vorne ab 1,60 Pflicht, hinten zulässig aber erst ab 2,10 Pflicht


    bei uns gibts halt auch noch die alte StVZO, da brauchen sie keine Umrissleuchten, egal wie breit, solange der Hänger nicht mehr als 40 cm über die Leuchten des Zugfahrzeugs steht, eventuell gibts bei euch ja auch noch so ne alte nationale Richtlinie,


    ansonsten gugst Du einfach mal bei Euch im KFG §16 nach, da steht alles drinn



    die gelben Seitenleuchten sollten schon parallel sein, jede Leuchte hat nen bestimmten Abstrahlwinkel und für jede Leuchte ist auch ein bestimmter Winkel vorgeschrieben in dem sie gesehen werden muß


    Beispiel, wenn ein seitlicher Sichtwinkel von 30 Grad vorgeschrieben ist, und die Leuchte schafft 45 Grad,, dann kann sie theoretisch 15 Grad schräg angebracht werden, dann schafft sie immer noch die 30 Grad in die eine Richtung, dafür in die andere Richtung sogar 60 Grad und wäre noch zulässig, wird sie um 20 Grad schräg angebaut, schafft sie nur noch 25 Grad Abstrahlwinkel und wäre nicht mehr zulässig


    hoffe Du verstehst was ich meine



    Gruß Mani

  • Bevor du wie ein Wilder umbaust, solltest du n.m.M. erst mal bei den zuständigen Stellen (keine Ahnung, wer das in Österreich ist) nachfragen, welche Voraussetzungen überhaupt für eine Einzelabnahme erforderlich sind.


    Manchmal ist die Beleuchtung bzw. die Technik das kleinste Problem, aber die Behörden stellen sich quer weil du keine Papiere analog zu einem KFZ-Brief oder einer ABE hast, als Selbstbau wird der Hänger evtl. nicht durchgehen.


    Daher meine Meinung: erst die Voraussetzungen einer Zulassung klären, dann erst an die Technik gehen :police:


    Bei uns hier sind die Ämter mit sowas sehr streng, in anderen Gegenden läuft das wesentlich lockerer, gab schon die unterschiedlichsten Berichte hier.

  • Also danke für die vielen Hilfreichen Antworten!


    Vorab Informiert habe ich mich natürlich. Anfangs war das Hauptproblem wie ich den Anhänger nach Österreich bringe (Geht nur auf einem zweiten hänger oder mit einem Holländischen Zugfahrzeug und selbst das sind schon Grauzonen)


    Im Internet habe ich gelesen, dass Pega deutsche Teile verbaut und eine Einzelabnahme üblicherweise kein Problem darstellt, Bremsen hat er keine, Rost ist auch kaum vorhanden also seh ich von dieser Seite her kein Problem. Nur hat sich halt in den letzten 11 Jahren einiges an Beleuchtungsvorschriften geändert.


    Ich hoffe die Überprüfung geht glatt über die Bühne. Wenn nicht schreibe ich mal den Hersteller an.


    Danke nochmals und ich schreibe wies gelaufen ist.

  • Noch ein paar Lustige Anekdoten:


    Mängelliste bei der Zulassung:


    1. Kennzeichen rechts der Mitte muss aber mittig oder links der Mitte angebracht werden. (Ok, versteh ich ja noch)


    2. Hinten an den Kotflügeln müssen dreieckige Rückstrahler angebracht werden. Grund: Man könnte den herausziehbaren Lichtbalken vergessen. (Zusatzinfo der kann nicht entfernt werden)


    3. Jetzt wirds Lustig! Auf der holländischen Rechnung steht keine Fahrgestellnummer (braucht man in Holland ja nicht) Die Fahrgestellnummer wurde von mir persönlich geschlagen ca. 3 Stunden vor der Überprüfung. Wie soll die auf die Rechnung kommen. Aber dieser Mangel konnte mit einem Kugelschreiber behoben werden.


    Ach ja. Es ist erstaunlich wie weit mann ohne Kennzeichen kommt! Ich bin durchgängig von Österreich mit dem Anhänger nach Kroatien gefahren. Irgendwo habe ich bei der Hinfahrt das Kennzeichen verloren. Nachdem mir keine andere Lösung einfiel bin ich dann ohne Kennzeichen wieder zurückgefahren. Keine Probleme...


    Das Kennzeichen wurde mir jetzt von der Österreichischen Polizei zugeschickt, sprich ich bin 1000km ohne Kennzeichen gefahren und keinen kümmerts

  • Hallo


    Punkt 1 und 3 würde bei uns auch bemängelt werden, das ist ok


    Punkt 2 ist ein Witz, wenn das ding nicht abnehmbar ist, was soll das dann, naja egal



    das Dich keiner angehalten hat kann ja mehrere Gründe haben


    Du warst zu schnell das sie es gesehen haben


    es war dunkel und du hattest kein Licht


    Du hattest wie viele in A, die NSL an, dadurch wurden sie so geblendet das sie nichts gesehen haben


    die dachten das ist ein zulassungsfreier Hänger, oder ein Holländer


    auf alle Fälle hast Glück gehabt


    Gruß Mani