Also nicht Dicht....
Und wenn sie vollkommen Dicht ist wird sich Schwitzwasser bilden!
Auch nich soo toll !
Gruß Mario
Wie bei mir, nur Schwitzwasser.
Also nicht Dicht....
Und wenn sie vollkommen Dicht ist wird sich Schwitzwasser bilden!
Auch nich soo toll !
Gruß Mario
Wie bei mir, nur Schwitzwasser.
Ist sie dann vll zu Dicht...
Das quasi keine Luft zirkulieren kann.
Heute mal endlich ausgenudeltes Plannenseil gegen neues ausgetauscht
Heute meine Mischanlage wieder verladen.
Anhänger Neuzugang, 3,5 to Universaltransporter von Böckmann.
2,1x4,3m Innenmass
Klapperfreie Zurrbügel.
Bilder werden nachgereicht
War heute mit Anhänger und einem unzugelassenen Zweirad beim TÜV. Wollte HU machen um das mit der Zulassung zu ändern.
Die wollten von mir eine eVB fürs das Krad, sonst hätte es keine HU gegeben...
mfg JAU
P.S. Erheblicher Mangel: Ab Werk der Blinkerabstand vorne zu gering.
Der Mechaniker der meine Tieferlegungsfedern eingebaut hat hat erzählt das man manche Alfas nicht tieferlegen kann weil der Abstand der Blinker zum Boden zu gering ist...
Auch wenn das serienmäßig auch schon der Fall ist
Gerade in KLEINANZEIGEN gefunden..... Das nenn ich Kippwinkel..., aber nur Seitwärts...
Gruß Mario
Wenn's dann nicht rutscht liegt der Anhänger auf der Seite
Alles anzeigenWar heute mit Anhänger und einem unzugelassenen Zweirad beim TÜV. Wollte HU machen um das mit der Zulassung zu ändern.
Die wollten von mir eine eVB fürs das Krad, sonst hätte es keine HU gegeben...
mfg JAU
P.S. Erheblicher Mangel: Ab Werk der Blinkerabstand vorne zu gering.
Was zum Geier will der TÜV mit ner EVB ???
Heute wurde der Schätzle zugelassen
IMG-20200730-WA0017_autoscaled.jpg
Und den ersten Transport Rindenmulch und Rasensamen hat er auch einwandfrei erledigt ?
Was zum Geier will der TÜV mit ner EVB
na was wohl? der will das das Ding versichert ist bei der Probefahrt, das ist das was ich immer sage aber keiner glaubt
aufm TÜV gelände müßen die Fahrzeuge normalerweise zugelassen sein, wenn der sich mit der VS allein zufrieden gibt hat er noch Glück gehabt
Was zum Geier will der TÜV mit ner EVB ???
Weil das Fahrzeug versichert sein muss wenn es auf der TÜV Station bewegt wird.
Bei einigen Prüfstellen reicht die EVB nicht mal, da muss es mindestens ein Kurzzeitkennzeichen dran sein.
Nicht zugelassen und nicht versichert wird nur in Werkstätten geprüft, da muss es dann über die Betriebshaftpflicht versichert sein.
Eine EVB ist aber kein Garant für ne Versicherung
Theoretisch müsste man das Motorrad dann versichert haben und das geht schlecht oder schwer ohne Zulassung
Alles anzeigenWar heute mit Anhänger und einem unzugelassenen Zweirad beim TÜV. Wollte HU machen um das mit der Zulassung zu ändern.
Die wollten von mir eine eVB fürs das Krad, sonst hätte es keine HU gegeben...
mfg JAU
P.S. Erheblicher Mangel: Ab Werk der Blinkerabstand vorne zu gering.
Was ist das denn für Blödsinn? hab mir vor jahren 125er zugelegt bei denn Tüv schon seit 4 Jahre abgelaufen war, bin dann quasi schwarz zur Tüv stelle gefahren und die HU machen lassen da wurde nicht nach eVB gefragt , wie denn auch ohne gültige HU auch keine Zulassung.
Ich habe heute eine Kutsche abgeholt... ?
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Und schon Mal den Anhänger für morgen gewechselt
Eine EVB ist aber kein Garant für ne Versicherung
Theoretisch müsste man das Motorrad dann versichert haben und das geht schlecht oder schwer ohne Zulassung
Patrick.....
Da muss ich Dir leider widersprechen ...
EVB = Haftpflichtversicherung...
Kein TK und kein VK...
Solange kein Vertrag unterschrieben ist...
...
Die wollten von mir eine eVB fürs das Krad, sonst hätte es keine HU gegeben...
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In welchem Landkreis/Land gibt es denn so eine unsinnige Regelung????
In welchem Landkreis/Land gibt es denn so eine unsinnige Regelung????
Wie weiter oben bereits geschrieben: in jedem, aber (sehr) vielen Prüfern ist das egal bzw. akzeptieren diese das Risiko dabei.
bei küs folgendes gefunden
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
(4) „Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.“
Das bedeutet für Sie:
Nachdem das hier ein größeres Thema war, heute die Auflösung zum Thema airlines
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Mal sehen wer gleich meckert
Gruß Benni
Wieso meckern ....
Ist Dein Auto und schön ist es auch noch geworden...
***Meckermodus ein***
Stahleinnietmuttern statt die Ausführung aus Alu...
Die Senkkopfschrauben etwas tiefer versenken...
***Meckermodus aus***
Ist trotzdem schön geworden ...
Bin auf weitere Bilder und Erfahrungsberichte gespannt ...
Gruß Jens