Anhänger Verleih - Daten und Fakten

  • Hallo Andrea,
    ich gebe Dir Recht. Werbung für die Vermietung machen wir nur regional in Printmedien. Eben dort, wo die Zielgruppe auch sitzt, nämlich in unserem weiteren Umfeld.
    Wir haben aber auch noch ein richtiges Leben mit richtigen Jobs, die Firma gehört mir und meinem Bruder (dem T.K. ;) ), und wir haben uns sehr stark spezialisiert.
    Die Haupteinnahmen liegen nicht im Anhängerbereich......oder wie soll ich es anders ausdrücken...Der Umsatzschwerpunkt sehr wohl, aber nicht der eigentliche Gewinn. Wir montieren hauptsächlich Anhängevorrichtungen, gerade mit unserer speziellen Software eben bei neueren Autos auch viel für Werkstätten, die sich nicht mehr an die Elektronik trauen (CAN-Bus Probleme) Da sind wir in der Entwicklung der Soft- und Hardware beteiligt. Würden wir mit Anhängern gut verdienen, hätten wir ja vielleicht schon unsere Hauptjobs aufgegeben ;-). Ich kenne hier im gesamten Umfeld von 100 Km im Saarland und der angrenzenden Pfalz keinen Händler, der hauptberuflich nur auf Anhängerverkauf spezialisiert ist bis auf einen 60 km entfernten alt eingesessenen Anhängerbauer, mit dem wir aber auch zusammen arbeiten. Ist eben viel Land und wenig Menschen um uns herum.


    Die Mietanhänger umfassen eigentlich alle Bereiche, von Autotransportern über Hochlader im 4 Meter Bereich und Motorradanhängern aller Variationen. Hierbei sind aber auch unsere normalen Einachs- Kastenanhänger so vorgerüstet, dass wir während der Bikersaison diese auch vermieten können. Dabei sind kippbare Anhänger vertreten sowie welche mit einer Hydraulikkippvorrichtung und zudem noch ein Rückwärtskipper. Da hatten wir bis letztes Jahr 3 Stück, 2 haben wir verkauft.
    Pferdeanhänger vermieten wir gar nicht, unser Umfeld hat zwar viele Pferde, aber die meisten haben eigene Anhänger. Aber da kann ich Dir per PN noch Infos zu geben...


    Gruß
    Andreas

  • Nachdem ich den Tread ja wieder aktiviert hatte, möchte ich mich allen bedanken, die ihre Meinung dazu gegeben haben.
    Seit Freitag sind wir Vermieter und wen es interessiert unter www.xxl-biketrailer.de demnächst zu erreichen.
    Also zu erreichen sind wir schon, nur verrät Google das noch nicht.


    Schönen Restsonntag

  • Nachdem ich den Tread ja wieder aktiviert hatte, möchte ich mich allen bedanken, die ihre Meinung dazu gegeben haben.
    Seit Freitag sind wir Vermieter und wen es interessiert unter www.xxl-biketrailer.de demnächst zu erreichen.
    Also zu erreichen sind wir schon, nur verrät Google das noch nicht.


    Schönen Restsonntag


    Eduard-Anhänger mit GS kommt mir irgendwie bekannt vor :super: .


    :guckstduhier: Eduard-Anhänger mit R1150GS.JPG


    Viel Erfolg mit eurer Vermietung.

  • :klugscheiss:Google wird euch so auch nicht finden!


    Die Startseite ist nicht auf die typischen Suchbegriffe wir Anhänger bzw. Angerverleih optimiert. Die Schlagworte müssen ca. 3 - 5 % des Textes ausmachen :belehr:. Auch braucht ihr backlinks, damit die große S-Maschine euch wirklich finden kann. Eine schöner Platz, um für sich selbst ein wenig Reklame zu machen, ist z.b. internet-heute.de. Auch dort sollte der Text für G. optimiert sein. Also, da sind heute Abned noch ein paar Hausaufgaben zu erledigen. Aber, jetzt gleite ich ab...:wrongtopic:

  • Toller Anhänger!


    Einzig mit der AlKo AKS sehe ich Probleme.


    Die AKS 3004 hatten wir auch dran. Habe ich aber wegen Problemen ganz schnell wieder abgeschaft:

    • Mieter hat Anhänger verloren da nicht den schwarzen Bügel der AHK geschlossen sondern nur den großen rot-grauen für die Reibebeläge.DSC04335.JPGDSC04330.JPG
    • Passt nicht bei den "neuen" Anhängerkupplungen mit Steckdose im Knick (Mercedes E/Tiguan/Touareg/Passat) hier bricht in der Kurve der Stecker aus...


    Liebe Grüße und viel Erfolg!
    Andrea

    * Böckmann HB1 * Humbaur HKT132515 * tpv MB 3 * Vezeko Husky * Ifor Williams CT136HD * Ifor Williams HB 401 R *2x Ifor Williams HB 403 * Ifor Williams HB 506 R Flügeltür/Rampe * Ifor Williams 506 Standart

  • Zum Thema AKS: Und immer wieder dran denken, dass der Mieter eine saubere AHK hat, ohne Fett!!!


    Gruß
    Andreas

  • Zitat

    Nachdem ich den Tread ja wieder aktiviert hatte, möchte ich mich allen bedanken, die ihre Meinung dazu gegeben haben.
    Seit Freitag sind wir Vermieter und wen es interessiert unter www.xxl-biketrailer.de demnächst zu erreichen.
    Also zu erreichen sind wir schon, nur verrät Google das noch nicht.


    Schönen Restsonntag


    zrudi


    Ersteinmal Alles Gute für deine neue Unternehmung!


    Eventuell wäre ja das hier interessant für deinen Start, um auf deine Website aufmerksam zu machen!? Zum Beispiel der Anzeigenplatz-Nr. 5 bei Buchung 6 Monate aktuell für insgesamt nur 53,73 EUR/netto!! (einmal 53,73 EUR und ganze 6 Monate lang Traffic!).

  • Interessantes schon etwas älteres Thema, besonders die Beiträge derer die's schon machen, nur hierzu muß ich meinen Senf geben:


    10. Kommst Du in einen Bereich wo es langsam anfängt sich zu lohnen kann es passieren das Du dich privat Krankenversichern mußt. Es sei denn Du bist noch irgendwo angestellt.


    Das kann eigentlich nur passieren wenn man sich als Ehepaar sehr unglücklich aufstellt, der eine arbeitet als Angestellter, der andere hat das Unternehmen und ist sonst nicht berufstätig.
    Besser alles ist auf einen gemeldet, der dann gesetzlich krankenversichert (wenn man's korrekt machen will wird das Gewerbe der KK angegeben und ggfs. Ergänzungsbeiträge gezahlt) ist oder privat, der andere familienmitversichert.


    Die Vermieter in meiner Ecke sind übrigens sehr 08/15-aufgestellt, da kommt schon ein gewisser Reiz auf gezielt in Nischen zu stoßen....

    Stema AN 750-13 mit Hochplane - EZ 06/2006

    Tema(red) Carplatform 4021S - EZ 04/2018

    195er Zehnzöller Ballönchen Fan :)


  • Hallo,


    Mein Mann ist angestellt und hat ein Gewerbe, bei mir ist es nur das Gewerbe. Natürlich alles offiziell...Unser Steuerberater ist auch RA und Wirtschaftsprüfer ;)
    Nicht der billigste Dr. aber gut.


    Leider gibt es reichlich "Schwarze" unter den Vermietern. Mache ich ja nur Privat.... heißt es dann.
    Das geht gar nicht und diese Leute melde ich dann auch Steuer- und Wettbewerbsrechtlich.
    Die Zulassungsstelle nimmt Hinweise zu nicht "Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen" im Verleih auch gerne an.


    Grüße aus Kamen,
    Andrea

    * Böckmann HB1 * Humbaur HKT132515 * tpv MB 3 * Vezeko Husky * Ifor Williams CT136HD * Ifor Williams HB 401 R *2x Ifor Williams HB 403 * Ifor Williams HB 506 R Flügeltür/Rampe * Ifor Williams 506 Standart

  • 7. Du mußt überwachen ob die Vorhaben der Mieter auch ohne Gefahr durchzusetzen sind. Soll heißen wenn sein Auto nur 1,0t ziehen kann und der Anhänger 930kg leer wiegt sag ihm das es nicht funktioniert. Geht am Ende was schief bist Du der dumme weil du fachkundiger bist als der Mieter und ihn vor dem Schaden hättest bewahren müssen.

    Hallo Andrea,


    ich bin neu hier und kann mich jetzt mal "persönlich" bei dir bedanken.

    DANKE!:danke:

    Diese Zsuammenfassung ist so super! Ich habe sie schon vor längerer Zeit gesehen und wichtige Hinweise bekommen.

    Achja. Ich sollte erwähnen, dass ich - trotz der vielen guten Ratschäge, mir das sehr gut zu überlegen - mit einem eigenen Vermiet-business expererementieren möchte. "Experimentieren" weil es eben Experiemnt sit. Ich sehe schon auch dass das Geld nicht einfach vom Himmel fällt in diesem Geschäft. Aber ich habe ein paar Dinge die ich gern ausversuchen möchte...

    Naja. Aber eine konkrete Frage hätte ich - im Moment - dann doch noch.

    Du schreibst, das ich das Vorhaben des Mieters überwachen muss. D.h. überprüfen ob er überhaupt eien Führerescheion hat und die Bedingungen erfüllt sind. Berifft diese Überprüfung auch das Zugfahrzeug? Das Gewicht des Zugfahrzeuges spielt ja auch (oft) eine Rolle.

    Kann man das irgendwo nachlesen? 8)

    Hauptsache Anhänger:dafuer:

  • Ob der Kunde ein FS hat mußt du immer nachprüfen, auch wenn der seit 2 Jahren zweimal die Woche kommt, er könnte ihn ja am Tag vorher abgegeben haben, weil er für 4 Wochen in der Reinigung ist


    passiert dann was, haftest Du mit, also niemals drauf verlassen das er vorgestern noch einen hatte

  • Der Mieter ist auf keinen Fall verpflichtet dir mitzuteilen, was er konkret transportieren will und das tatsächliche Gewicht des Zugfahrzeugs ist für dich auch nicht relevant.

    Eine Kontrolle von Zulassung und FS ist aber unumgänglich.

    Und schon muß man mehr wissen als die meisten Fahrlehrer oder Polizisten. 8o

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Hi,


    du wirst halt schauen müssen, dass der Stratege nicht im nachhinein zu Blau-weiß sagt: der Vermieter hat mir aber bestätigt dass das geht. Dann kommen die Blau-weißen erstmal auf dich zu und du hast den Ärger. Und da isses halt schlau sagen zu können: ich hab den Kunden eingewiesen. Er hats aber anders gemacht, da endet meine Haftung als Vermieter. Biegt ggf ein Ermittlungsverfahren schon recht früh ab.

    Gerhard

    Eduard 3118-3-POB30-150-63, EZ 03/2021

    Eduard 3118-3-POB30-150-63, EZ 06/2021

  • [...]

    Kann man das irgendwo nachlesen?

    Klar.

    Paragraph 21 StVG


    Interessant auch:

    Zu den Prüfungspflichten des Kraftfahrzeughalters hat der 4. Strafsenat des BGH schon 1968 recht deutliche Worte gefunden (BGH, Urteil vom 05.01.1968, Az. 4 StR 365/67):

    Zitat

    Der Halter eines Fahrzeugs ist … verpflichtet, vor Überlassung seines Fahrzeugs an einen anderen sich die zuverlässige Kenntnis zu verschaffen, dass dieser eine für den Betrieb seines überlassenen Fahrzeugs ausreichende und unbeschränkte Fahrerlaubnis hat. Zwar ist er sicher nicht in jedem Fall gehalten, sich den Führerschein vorlegen zu lassen; in der Regel wird er aber seiner gesetzlichen Obliegenheit überhaupt nur dadurch nachkommen können, dass er selbst den Führerschein einsieht. Die bloße Erkundigung, ob der Fahrwillige eine Fahrerlaubnis besitzt, wird … nur ausnahmsweise genügen. … auch die Tatsache, dass der Halter einen solchen Fahrwilligen schon am Steuer eines fremden Kraftfahrzeugs gesehen hat, (kann) ihn nicht davon befreien, sich den Führerschein zeigen zu lassen.

  • Jegliche Vermieter die ich so kennengelernt habe, sicherten sich immer durch eine Kopie von Führerschein und Personalausweis ab;)


    Ich könnte mir vorstellen das die Versicherer auch etwas in dieser Richtung fordern.


    Gruß Benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Naja, und wenn er nun einen Führerschein Klasse B hat und einen 1300Kg Anhänger mieten will? Muss ich da aufpassen oder ist das nur sein Problem?

    Wenn Du professionell in das Geschäft einsteigen möchtest, sollte das immer erfolgen!


    Aufgrund deiner ganzen Fragen würde ich vorschlagen vielleicht ein Praktikum oder einen Nebenjob bei einem Vermieter anzunehmen und Ihm dabei über die Schulter schauen.....


    Dann siehst Du hoffentlich Dinge die Du nachmachen kannst und Dinge die Du tunlichst vermeiden solltest.....