Anhänger Verleih - Daten und Fakten

  • benny: Dankbarkeit is was anderes! :rolleyes:


    Wenn Andrea sich nun schon die Mühe gemacht hat, das alles für dich hinzutippseln, dann solltest du wenigstens auch so fair sein, zu sagen, was genau deiner Meinung nach an ihren Aussagen falsch ist!


    Also Bitte, mich interessiert es auch, was ist daran falsch:
    A(ndrea): 1. Gerwerbeanmeldung, bzw. Nebengewerbe > Kosten 20 €
    B(enny): Falsch, weil ...

    A: 5. Das Fahrzeug muß jährlich zur HU > ca. 44 €

    B: Falsch, weil ...



    A: 9. Mieter kommen in der Regel gerne 24 Stunden am Tag 7 Tage die Woche. Hast Du Nerv Samstag 21:00 bei Regen deinen Anhänger abzugeben und dem Mieter noch alles zu erklären?

    B: juckt mich kein stück, weil ...
    (Bin ich mal gespannt, ob du das nach - ich bin großzügig - 3 Monaten immer noch behauptest.)


    A: 12. Vollkasko lohnt nur bei Neufahrzeugen und die lohnen in einer kleinen Vermietung nicht.

    B: ist so nen kleiner wiederspruch, weil ...




    Ich bin ja mal gespannt, was da von dir kommt, Benny...

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Ah,


    Du hast also vor Dein "Unternehmen" privat zu erledigen. Das hat das Finanzamt immer gern.
    Im Rahmen der Selbstanzeige kannst Du das dann aber berichtigen, zahlst dann innerhalb von 4 Wochen nach Bescheid Deine Steuer + 100% Strafe.
    Und ohne Gewerbeanmeldung -> keine Betriebshaftpflicht -> keine Vergünstigung bei Einkauf von Fahrzeugen und Ersatzteilen.


    Punkt 5 ist nun mal Gesetz - hab ich nicht gemacht. Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge gehen jährlich zur HU. Und genau hier liegt einer der Wettbewerbsvorteile weshalb ein gewerblicher Vermieter einen anderen Vermieter abmahnen kann der seine Fahrzeuge nicht als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug angemeldet hat. Gibt es bereits Gerichtsurteile zu die man nachlesen kann.


    Die Gebühren der HU richten sich nach dem Typ Anhänger, Gesamtmasse, gebremst oder ungebremst. Den angegebenen Kurs habe ich letzte Woche bei der Dekra für einen 2,0t gebremsten Pferdeanhänger gezahlt.


    Wenn Dich Punkt 9 nicht stört bist Du der Richtige für´s Vermietgeschäft - Du wirst noch feststellen warum.


    Punkt 12 ist an einem Beispiel einfach zu erklären: bei einer Vollkasko mit 1500 € Selbstbeteiligung zahlt man min. 600 € im Jahr. Wenn Du 60x vermietest mußt Du 10€ aufschlagen und bei einem Anhängerwert von 2500 € (Autotrailer einfach) lohnt das nicht. Und als Existenzgründer mit neuen Anhängern anzufangen ist ein hohes Risiko - was man natürlich versichern sollte. Aber da mußt Du erst mal ewig vermieten bis was für Dich übrig bleibt.


    LG

    * Böckmann HB1 * Humbaur HKT132515 * tpv MB 3 * Vezeko Husky * Ifor Williams CT136HD * Ifor Williams HB 401 R *2x Ifor Williams HB 403 * Ifor Williams HB 506 R Flügeltür/Rampe * Ifor Williams 506 Standart

  • Ich bin ja mal gespannt, was da von dir kommt, Benny...


    ich auch, aber ich vermute nichts, er hat ja nun alles was er brauchte um als erfolgreicher Unternehmer reich zu werden


    Zitat von Benny

    so habe ne versicherung gefunden
    mietvertrag auch fertig



    für hilfreiche antworten danke ich



    schätze das wars

  • Ist der benny nicht auch umgezogen? Nun kommt er aus Berlin?! Kenne mich da hinten nicht so gut aus :rolleyes:.
    Na da gibt es sicher genug Mieter das jeder nur einmal kommen kann und er immer noch genug zu tun hat.


    Hier bei uns müssen Mieter "gepflegt" werden. Stammkunden sind gold wert.



    Aber Ihr habt es wie immer gut auf den Punkt gebracht.
    Ich denke der Benny ist weg.
    Na solange wie er dann im shop einmal wöchentlich seine Ersatzteilbestellung durchgibt soll es gut sein.


    LG
    Andrea (die gleich mal einen vom Mieter "gereinigten" Pferdehänger putzen geht ):ichmussweg:

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  • Guten Tag,
    mir geht es ähnlich wie dem Themenersteller, darum hole ich den alten Tread noch mal hervor.
    Naja, es geht mir nicht ganz so wie ihm.
    Ich habe mir mit einem Freund einen großen Motorradanhänger für 6 Motorräder gekauft, den wir zwar (auch) selbst nutzen möchten, aber gerne in der übrigen Zeit vermieten möchten.
    Die ganze zuvor schon gut beschriebene Theorie ist klar - war sie auch vorher schon - ( wir haben gegoogelt ), aber nach dem Kauf ( und das haben wir dummerweise nicht gegoogelt ) stellen wir fest, daß es scheinbar aktuell ein Problem sein wird, eine Haftpflichtversicherung zu bekommen.
    Kann mir jemand Versicherer nennen, die aktuell noch Anhänger zur Selbstfahrervermietung versichern?


    Gruß
    Rudi

  • Hallo Twintreiber,


    und damit wäre man dann schon im Bereich einer Abmahnung wenn der Anhänger nicht als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zugelassen ist:wonder:
    Von der geplanten Steuerhinterziehung mal abgesehen...


    Das ist so als würden Schwarzarbeiter auch noch inserieren damit die Finanzbehörde und der Zoll Sie schneller finden :police:.


    Wir haben auch mit einem Anhänger angefangen und das offiziell. Und ganz ehrlich - ich greife da auch durch was Schwarzvermieter angeht.
    Dafür ist das Geschäft zu hart.


    LG
    Andrea

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  • Irgendwie werde ich nicht schlau aus der Seite:
    Auf der einen Seite steht da, dass man die Anhänger nur "Freunden leiht", weil dadurch der ganze Kram mit Selbstfahrermietfahrzeug-Versicherung etc. entfällt, auf der anderen Seite wird von "Mietpreis" gesprochen.
    Wenn ich was gegen Geld verleihe, ist das mieten; wenn ich Geld dafür nehme ist es gewerblich; wenn es gewerblich ist, muss ich es anmelden, den Anhänger als Mietfahrzeug versicher, Steuern zahlen und und und...


    Klingt ja ganz nett, das sich alle gegenseitig helfen und blablabla, aber ich denke Papa Staat und besonders das Finanzamt sieht das etwas anders.


    lemcotex bietet ihre Anhänger ja auch da an, vielleicht bringt sie Licht ins Dunkel.

    Grüße
    Andy

  • Hi AndyT,


    genau so ist es.
    Privat verleihen ist komplett frei von Gegenleistungen.
    Sobald Geld oder auch Waren im Gegenzug den Besitzer wechseln ist das ein Gewerbe.
    Hierfür ist nicht zwingend ein Gewinn notwendig. Viele Gewerbetreibende machen Verlust.


    Vorteil des angemeldeten Gewerbes ist auch das der Anhänger abgeschrieben werden kann.


    Auch ich habe meine Anhänger auf der Seite. Wie einige Gewerbliche.


    LG
    Andrea


    P.S.:
    Unbedingt zu beachten ist die Änderung was die Haftung angeht. Es gilt nicht mehr das zwingend der Zugwagen haftet...
    Bei unterschiedlichen Haltern Auto/Anhänger kann das schon mal Stress im Schadensfall bedeuten.
    Du verleihst privat an deinen Stallkollegen einen Pferdeanhänger und bist dann nach einen fremdverschuldetet Unfall auch noch in der Haftung.

    * Böckmann HB1 * Humbaur HKT132515 * tpv MB 3 * Vezeko Husky * Ifor Williams CT136HD * Ifor Williams HB 401 R *2x Ifor Williams HB 403 * Ifor Williams HB 506 R Flügeltür/Rampe * Ifor Williams 506 Standart


  • Falls einer auf dumme Ideen kommt:


    Unbedingt zu beachten ist auch die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht. (Finanzamt)


    Man könnte ja sonst seine Anhänger schön vom regulären Gehalt im Rahmen einer negativen Einnahmen-Überschussrechnung abschreiben und nach der Abschreibung (AfA) dann einfach das Gewerbe auflösen.


    Das geht nicht! Alle Steuerbescheide sind in den ersten Jahren diesbezüglich vorläufig. Unterstellt das Finanzamt nun die mangelnde Gewinnerzielungsabsicht werden alle Steuerbescheide rückwirkend so korrigiert, als hätte es das Gewerbe und die Abschreibungen nie gegeben.


    Und dann ... Zahlemann und Söhne ... !!!


    Gruß Günter

  • Hi Günter,


    mein Steuerberater veranschlagt für unsere Anhänger 3 Jahre zur Abschreibung.
    1 (bei geringem Wert) oder 5 Jahre sind aber auch möglich.


    Wenn der Anhänger dann verkauft wird darf man den Erlös natürlich auch versteuern :biggrins:.
    Das FA kommt bei uns nicht zu kurz. Die Gewinnabsicht ist der Antrieb zur Selbständigkeit. :super:


    LG

    * Böckmann HB1 * Humbaur HKT132515 * tpv MB 3 * Vezeko Husky * Ifor Williams CT136HD * Ifor Williams HB 401 R *2x Ifor Williams HB 403 * Ifor Williams HB 506 R Flügeltür/Rampe * Ifor Williams 506 Standart

  • Hallo Andrea,


    mein Post war nicht auf Dich bezogen sondern auf Neugründer. Ich hatte Dich nur zittirt weil Du das Thema Abschreibung aufgegriffen hattest.


    Gruß Günter

  • der Spruch war gut


    Zitat

    Das ist so als würden Schwarzarbeiter auch noch inserieren damit die Finanzbehörde und der Zoll Sie schneller finden


    die Seite erinnert mich an My Hammer da sind auch massig so privatgewerbliche, oder gewerbliche private?


    der Satz in den FAQ ist auch gut, was ist wenn was passiert?


    Zitat

    Ganz einfach - wir vermieten keinen Anhänger sondern wir leihen diesen einem Freund / Bekannten aus ;)


    ich glaube das die Seite nicht sehr lange lebt


    Gruß Mani

  • ich glaube das die Seite nicht sehr lange lebt


    seit 06/2000 gibt´s die schon....

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