Ladungssicherung - Vorschriften?

  • Es gibt keinen Unterschied zwischen Privat und Gewerblich in Sachen Ladungssicherung.


    Die "anerkannten Regeln der Technik" aus §22STVO sind die VDI2700 mit all ihren Unterblättern und die DIN EN 12195-1 in der Fassung von 2004. (Die von 2010 wurde vom BAG noch nicht als Regel der Technik anerkannt da gegenüber der 2004er Fassung einige Sicherheitsfaktoren heraus genommen wurden).


    Inhaltlich besagen beide fast das gleiche: Ladung muss mit den Faktoren 0,8*Masse nach vorn und 0,5*Masse zur Seite hin gesichert werden, egal welcher Art egal bei wem.


    Die Ladungssicherung wird durch die Vorgehensweisen vorgeschrieben (Direktzurrung, Diagonalzurrung, Formschluss, Reibschluss..).


    Die dafür zugelassenen Mittel sind in der DIN EN 12195-1 und der VDI2700 als Zurrketten, Zurrdrahtseile und Zurrgurte aus Chemiefaser nach DIN EN 12195-2 bis 4 angegeben. Komponenten der Hebetechnik dürfen ebenfalls verwendet werden so z.B. Rundschlingen nach DIN 1492. Hilfsmittel zum Formschluss alá Keile, Sperrstangen, Mulden... sind natürlich ebenfalls erlaubt, müssen dann aber fachgerecht verwendet werden (z.B. die richtige Schnittart für Holzkeile, Belastbarkeit von Sperrstangen beachten usw.). Die Kräfte die durch etwaige Reibung schon gegeben sind können natürlich mit einfließen, die Gleitreibbeiwerte für einige Materialpaarungen sind der DIN und VDI2700 zu entnehmen.


    Wenn ihr Zurrgurte und dergleichen verwendet achtet peinlich genau darauf Kantenschoner bei scharfen Kanten zu verwenden. (Eine Kante ist dann als Scharf zu betrachten wenn der Radius der Kante kleiner ist als die Stärke des Ladungssicherungsmittels (z.B. die Gurtdicke)). Ansonsten reißen euch die Zurrgurte auf und das war´s dann.


    Eine Seite dich ich zu dem Thema empfehlen kann (mit vielen hübschen Bildern was so passieren kann) gibts hier:
    http://www.tis-gdv.de/tis/foto/inhalt.htm


    Auf der Seite findet ihr auch verlässliche Tipps zur Ladungssicherung, z.B. unter:
    http://www.tis-gdv.de/tis/ls/l…cherung_im_sv_110517.html
    Ein gutes Ladungssicherungshandbuch findet ihr unter:
    http://www.tis-gdv.de/tis/lshb/inhalt.htm

  • Beispiele für ordentliche Ladungssicherung kännen gar nicht oft genug gezeigt werden.



    Gruss Ruddi

    Dateien

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    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Ladungssicherung ist einheikles Thema, insbesonderen wenn man von der Polizei abgehalten wird.
    Es gibt bei der Polizei immer wieder Personen den an einem liegendem Holzschrank (massiv) zwei 3 tonnenspangurte nicht reichen.


    Leider habe ich kein Foto von der Ladung mit Sicherung daher beschreib ichs mal.


    Der anhänger: 1,5 Tonnen Ladefläche 3 m * 2m Offenerkasten
    Dieladung: Massivholzschrank auf 2 Europlatten masse 2m * 2m * 60 cm


    Die sicherung: DA die Ladung ca 15 cm über die Bracken schaut haben wir über den schrank 2 Spanngurte geworfen und somit eine Niederzurrung mit ca 320 nM betrieben. Die gurte haben Schrank dort runter gedrückt wo er auf den Paletten lag. Zusätzlich waren pro Palette 2 Stahlbänder um Palette und schrank gezogen. (inklusive materialschoner)
    Zusätzlich haben wir ein netz über die Komplette Ladefläche gezogen und andafür vorgesehen ösen befestigt und unterspannung gesetzt.


    Die Strecke: München (Bayern) nach Neuwied am Rhein. Strecke ca 520 km


    In höhe Nürnberg sind wir in eine Polizei kontrolle geraten, Es wurde Kontrulliert: Papiere, verbandskasten Warndreieck und Ladungssicherung.
    Ergebnis: Ladung ordnungsgemässgesichert Papaiere Ok VErbandskasten ok Warndreieck Ok


    ca 200 km weiter wurden wir von einer zivilstreife rausgewunken.
    Diese hat Kontrulliert: Papiere aller 4 Personen anhänger und Fahrzeug und Ladungsicherung
    Ergebnis: Papiere Ok Ladungssicherung Mangelhaft.
    Strafe: Mündlicheverwarnung für den Fahrer da die Ladung sich auf der Ladefläche bewegenkönnte. Ladung neu sichern.


    Die Ladung wiegt ca 200 - 300 kg kann sich durch die Sicherung konnte sich die ladung nicht mehr bewegen und durch das netz nicht vom anhänger runter oder?


    Die Anschuldigung: Die niederzurrung wäre bei der Ladung nicht ausreichend. Es wäre eine verkopfzurrung angebracht gewesen.


    Die neue ladungssicherung: Wir haben den Schrank mittig auf die Achse geschoben. Nach dem wir alle bracken umgeklappt haben wir 2 weitere 3 Tonnen gurte aus dem Auto gehollt.
    Die Gurte haben wir in so in die ösen ein gehängt da der Schrank von gurt eins nach hinten gezogen wird und gurt 2 ihn auf die selbeweise nach vorne zieht. Desweiteren haben wir die vorher vorhandenen niederzurrung wieder hergestellt. Das netz durften wir nicht wieder montieren da es zugefährlich ist.


    HALLO warum hat die erste sicherung nicht gereicht?
    Warum reicht es in polzei kontrolle 1 und nicht in 2?
    Warum soeine aufruhr die mich ca 45 min zeit gekostet macht?


    Schult doch bitte das Personal der Polzei!


    mfg

  • Ob die von dir beschriebene ladungssicherung ausreichend gewesen ist, hätte man errechnen können.
    Durch niederzurren wird lediglich der reibwert auf dem Anhängerboden erhöht. Hierzu benötigt es unter umständen eine menge zurrgurte. Den maßen nach zu ueteilen war der schrank seitlich per formschluß gesichert. Wenn er vorne nicht angelegen hat,, wäre der zwischenraum mit geeigneten mitteln zu füllen gewesen, oder halt mit einer so genannten kopfschlinge. Diese kopfschlinge allein hätte gere8cht um den schrank nach vorne zu sichern, da er eine direkt verzurrung darstellt. Ein weiterer gurt zum niederzurren hätte vermutlich gereicht.


    Es wäre dennoch möglich gewesen das die 2 gurte zum niederzurren gereicht hätten. Dies hätte man haot nachrechnen müssen...Wenn der beamte dies nicht getan hat, gab es keinen grund der beanstandung...


    Übrigens reicht es nicht aus das der schrank nicht aus dem anhänger kann. Er darf sich nicht bewegen können. Dies könnte ja auch unter umständen das fahrverhalten, speziell in gefahrensituationen gefährlich beeinflussen...

  • Ist ein Kran eigentlich als Lasi zugelassen?


    WhatsApp Image 2017-02-09 at 12.54.49.jpeg

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
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    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Nö. Auch darf man mit Kränen nicht runterdrücken. Seh' ich aber auch IMMER bei den Schrottis.


    Aber hammerhart - wo hastn den gesehen? Der kommt bei mir aus der Ecke... haben auch 'nen V8-SCANIA mit Auspuffklappe :cool:

  • wo hastn den gesehen?


    Hat mir n Freund per Whatsapp für dies Forum geschickt, ich frage ihn mal wo das war.
    Da er heute nach Frankfurt gefahren ist, denke ich mal, dass das irgendwo auf dem Weg von Hamburg nach Frankfurt ist.

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  • wo soll er den Kran den sonst hin tun, der ist schon so gebaut das er da oben drauf liegen darf


    oben bleiben darf der kran schon
    ist aber kein mittel zur/als lasi
    ist halt usus bei den schrottis
    normal wird der kran zusammengefaltet

  • Hat mir n Freund per Whatsapp für dies Forum geschickt, ich frage ihn mal wo das war.
    Da er heute nach Frankfurt gefahren ist, denke ich mal, dass das irgendwo auf dem Weg von Hamburg nach Frankfurt ist.


    So schlecht lag ich gar nicht, es war auf der Autobahnraststätte Gräfenhausen Ost.

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  • Moing,


    es gibt eine gute Homepage dafür. Den "Königsberger Ladungssicherungskreis" kurz KLSK.



    Gruß
    Peter


  • ist aber kein mittel zur/als lasi
    ist halt usus bei den schrottis


    Naja aber das ist eben wieder typisch deutsche Krümelkackerei.
    Sicher kann man sich immer über Lasi streiten. Und vielleicht ist es auch so nicht erlaubt...


    Aber das ist wieder so ein Fall wo ich sage warum nicht?
    Es ist ein geschlossener stabiler Kasten wo die Schrottautos drin stehen, der Kran liegt drauf.
    Was soll da passieren?
    Da fällt nüscht raus....


    Da gibts schlimmeres....

    Zugbulle Ford Kuga 2 - 4x4 - 2.0TDCi - 179 PS - 2016
    Hapert Amigo XXL - Tandem - 2000kg - 2016
    Wohnwagen Weinsberg FU 450 - 1350kg - 2016

    Saris Woddy - 750kg - ungebremst **verkauft**

  • ein schrotti sammelt nich nur ganze autos
    und was unterhalb der oberkannte container liegt sieht man nicht
    und der fahrtwind schon manches teil durch die luft segeln lassen
    deshalb die netze drüber bzw planen
    selbst kiesrutscher sind damit ausgestattet,was auch nur die wenigsten machen


  • selbst kiesrutscher sind damit ausgestattet,was auch nur die wenigsten machen


    Wollte grad sagen, bei uns haben die Kipper Kies, Erde, Sand, etc. immer "lose" mit Berg drauf....
    Da hat keiner ne Plane drüber :kratz:

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  • Bei rumfliegendem Sand o.ä. ruf' ich das nächste Mal die Bullen... ist mir scheissegal - nur weil jmd. meint die 5min oder weniger zum Plane drüber ziehen nicht zu haben lass' ich mir sicher net mehr mein Auto sandstrahlen :mad:

  • Wenn du Dir die meisten Kipper bei uns anguckst die da oft den Sand oder Kies ausfahren dann können die garkeine Plane draufmachen, selbst wenn die wollten.
    Weil die Bordwand zu niedrig ist, da wird der Sand mit dem Radlader geladen und hat in der Mitte einen Berg.
    Da geht keine Plane... wie denn auch?


    Wenn ich mit meinem Anhänger Sand oder Splitt hole fahre ich auch nicht mit Flachplane, sondern offen, eben weil ich eben auch mit Berg lade.
    Ist nunmal nicht anders...


    Musste bissl Abstand halten ;)

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  • Bei rumfliegendem Sand o.ä. ruf' ich das nächste Mal die Bullen... ist mir scheissegal - nur weil jmd. meint die 5min oder weniger zum Plane drüber ziehen nicht zu haben lass' ich mir sicher net mehr mein Auto sandstrahlen :mad:



    Hallo Jonas,


    Dann war definitiv der Abstand zu gering.:weglach:


    Gruß Bernd