Es gibt keinen Unterschied zwischen Privat und Gewerblich in Sachen Ladungssicherung.
Die "anerkannten Regeln der Technik" aus §22STVO sind die VDI2700 mit all ihren Unterblättern und die DIN EN 12195-1 in der Fassung von 2004. (Die von 2010 wurde vom BAG noch nicht als Regel der Technik anerkannt da gegenüber der 2004er Fassung einige Sicherheitsfaktoren heraus genommen wurden).
Inhaltlich besagen beide fast das gleiche: Ladung muss mit den Faktoren 0,8*Masse nach vorn und 0,5*Masse zur Seite hin gesichert werden, egal welcher Art egal bei wem.
Die Ladungssicherung wird durch die Vorgehensweisen vorgeschrieben (Direktzurrung, Diagonalzurrung, Formschluss, Reibschluss..).
Die dafür zugelassenen Mittel sind in der DIN EN 12195-1 und der VDI2700 als Zurrketten, Zurrdrahtseile und Zurrgurte aus Chemiefaser nach DIN EN 12195-2 bis 4 angegeben. Komponenten der Hebetechnik dürfen ebenfalls verwendet werden so z.B. Rundschlingen nach DIN 1492. Hilfsmittel zum Formschluss alá Keile, Sperrstangen, Mulden... sind natürlich ebenfalls erlaubt, müssen dann aber fachgerecht verwendet werden (z.B. die richtige Schnittart für Holzkeile, Belastbarkeit von Sperrstangen beachten usw.). Die Kräfte die durch etwaige Reibung schon gegeben sind können natürlich mit einfließen, die Gleitreibbeiwerte für einige Materialpaarungen sind der DIN und VDI2700 zu entnehmen.
Wenn ihr Zurrgurte und dergleichen verwendet achtet peinlich genau darauf Kantenschoner bei scharfen Kanten zu verwenden. (Eine Kante ist dann als Scharf zu betrachten wenn der Radius der Kante kleiner ist als die Stärke des Ladungssicherungsmittels (z.B. die Gurtdicke)). Ansonsten reißen euch die Zurrgurte auf und das war´s dann.
Eine Seite dich ich zu dem Thema empfehlen kann (mit vielen hübschen Bildern was so passieren kann) gibts hier:
http://www.tis-gdv.de/tis/foto/inhalt.htm
Auf der Seite findet ihr auch verlässliche Tipps zur Ladungssicherung, z.B. unter:
http://www.tis-gdv.de/tis/ls/l…cherung_im_sv_110517.html
Ein gutes Ladungssicherungshandbuch findet ihr unter:
http://www.tis-gdv.de/tis/lshb/inhalt.htm