Auch falsch, Mindestalter zum Führen eines KFZ ist 15 Jahre. Par. 10 FeV.
Da steht aber:
Zitat(3) Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre.
Wer beim Abschleppen hinten sitzt, führt nicht, sondern steuert - führen muss der im vorderen Fahrzeug. Deshalb: Hinten reicht "fähig".