Außergewöhnliche Anhänger

  • Finde zwar Motorrad-Anhänger ein bisserl albern, aber vor diesem Design möchte ich hier den Hut ziehen.

    Ganz schön gefährlich das Ganze!

    Das Gespann darf nur noch 60 km/h fahren.

    Und das auf der AB....

    Herzlichen Glückwunsch!

  • Mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von "60" darf er nicht auf die Autobahn ... erst über 60.

    Deshalb findet man auch an einigen LKW-Schwertransport-Anhängern das 62ér Schild.

  • OK... DAS ist WIRKLICH fett! 8):thumbup:


    Scheint v.a. das orig. Citroen-System im Anhänger verwendet zu haben?! Zumindest in Teilen... HAMMERhart!

    Eh - gooseneck- / Schwanenhals-Trailer haben 'ne fette Optik, wie ich finde.

    Sowas wäre irgendwie auch einer meiner Träume... '91-'96 El Camino bauen (auf Basis Chevrolet Caprice Wagon), dann entspr. Auflieger... Knapp 1000kg Stützlast könnte er haben und ~2300kg Achslast... im besten Fall gar 2800kg. Naja... :rolleyes:


    edit: Die 320+ km/h, die der Renn-SM gefahren hat, sind aber auch SEHR respektabel! :evil2:

  • Mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von "60" darf er nicht auf die Autobahn ... erst über 60.

    Deshalb findet man auch an einigen LKW-Schwertransport-Anhängern das 62ér Schild.

    wieder was gelernt :danke:

    Gesehen habe ich die Schilder mit 62 km/h schon öfter. Meist an Schwerlastkranwagen.

    Habe dem Ganzen aber keine Bedeutung zukommen lassen.

  • Schilder haben IMMER eine Bedeutung, sonst müsste man sie ja nicht dran machen


    das mit der Autobahn ist auch so ne Schei... Regel


    die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit muß über 60 Km/h liegen um die Autobahn benutzen zu dürfen


    (deshalb die 62er Schilder) ein Moped darf mit Anhänger aber nur 60 fahren, also keine Autobahn



    das gilt aber nur Außerorts, wenn ich auf einer Autobahn fahre die durchs Stadtgebiet geht, dann gilt dort normalerweise auch 50km/h, außer Schilder zeigen was anderes an, was meist der Fall ist, aber dann darf ich mit dem Moped mit Anhänger dort fahren, allerdings nur 60 km/h



    wichtig ist das die Autobahn zum Stadtgebiet gehört, meist ist an der Autobahnauffahrt ein durchgestrichenes Ortsschild, das bedeutet die Autobahn wird als Außerorts gewertet und an der Abfahrt steht dann wieder ein Ortsschild, auch wenn sie mitten durch die Stadt geht, man muß also genau aufpassen wo man darf und wo nicht als Mopedfahrer mit Anhänger, es muß eine Autobahn sein die zur Stadt gehört


    hier mal Beispielbilder das die Autobahn nicht zur Stadt gehört


    Stadt1.jpg


    Stadt2.jpg


    das die Autobahn meist nicht zur Stadt gehört hat aber auch Vorteile, allerdings nur für verbotene Dinge


    wenn man auf der Autobahn geblitzt wird und die als Außerorts zählt, ist die Strafe geringer als Innerorts


    also sollte euch das mal passieren, sind ja meist auf 80 beschränkt, dann den Bussgeldbescheid genau anschauen


    der Vorwurf dort muß lauten " sie übertraten Außerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit ......"


    steht dort innerorts, dann bescheißen sie und man muß auf alle Fälle Einspruch einlegen


    Gruß Mani

  • Wieder was gelernt, was einem der Fahrlehrer nicht erzählt ^^

    Ich liebe dieses Forum :love::D

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
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    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

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    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • ist es nicht etwas anders???

    autobahn kommt von bab,also bundesautobahn,dafür ist der bund zuständig

    das andere sind mehrspurige straßen mit autobahn ähnlichen charakter

    und sind mit kennzeichen kraftverkehrsstraße( blaues schild quadratisch mit auto abb.)

    hab sowas direkt vor meiner haustür

    hauptstr 2 spurig in jede richtung,ortsausgang weiter aber mit mittelleitplanke+obiges schild

    also alles mit v.max 60 tabu

    was manche treckerfahrer-mofafahrer+asyler mit fahrrad nicht davon abhält

  • Moin!


    Der Träger einer Straße hat m.E. nichts mit den dort geltenden Regeln zu tun. Also könnte eine Gemeinde auch eine Autobahn betreiben nur ist das dann halt keine BAB ( ich wüsste aber auch keine )


    Autobahnen und Kraftfahrstraßen gemein ist die "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60km/h" der darauf zulässigen Kraftfahrzeuge.

    (Also auch nicht mitm Fahrrad!)

    Anders ist z.B. der mindest-Ausbauzustand ( Kraftfahrstraßen können z.B. Ampeln, Kreuzungen haben und z.T. auch nur einspurig sein ) und das mit der Ortschaft: "Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden."


    Diese "autobahnähnlich ausgebauten Straßen" können sogar überhaupt nicht ausgeschildert sein, relevant ist der Ausbauzustand. Seit 2009 finden sich aber vermehrt Schilder "Ausfahrt" mit weißem Hintergrund daran.

  • Zitat

    Der Träger einer Straße hat m.E. nichts mit den dort geltenden Regeln zu tun. Also könnte eine Gemeinde auch eine Autobahn betreiben nur ist das dann halt keine BAB ( ich wüsste aber auch keine )

    doch kann sie, gibt ja schon genug privat finanzierte Autobahnen


    Zitat

    Autobahnen und Kraftfahrstraßen gemein ist die "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60km/h" der darauf zulässigen Kraftfahrzeuge.

    (Also auch nicht mitm Fahrrad!)

    Richtig, auch Moped, Mofas und Traktoren nicht



    Zitat

    Anders ist z.B. der mindest-Ausbauzustand ( Kraftfahrstraßen können z.B. Ampeln, Kreuzungen haben und z.T. auch nur einspurig sein ) und das mit der Ortschaft: "Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden."

    Diese "autobahnähnlich ausgebauten Straßen" können sogar überhaupt nicht ausgeschildert sein, relevant ist der Ausbauzustand. Seit 2009 finden sich aber vermehrt Schilder "Ausfahrt" mit weißem Hintergrund daran.

    der Ausbauzustand hat gar nichts zu sagen, es ist ganz einfach eine Einstufung ob eine Straße Kraftfahrstraße ist oder nicht

    in der Regel will man langsame Fahrzeuge von diesen Straßen verbannen um den Verkehrsfluß zügiger zu halten, es kann also eine einspurige Landstr genauso Kraftfahrstraße sein wie eine mehrspurige Straße, entscheidend ist aber Immer das blaue Schild dafür


    fehlt dieses, ist es keine Kraftfahrstraße und selbst wenn Mittig und Außen Leitplanken sind darf man dort mit Traktoren usw fahren


    davon ist auch die Höchstgeschwindigkeit abhängig, Innerorts gilt immer 50, Außerort Tempo 100 für normale Straßen, egal wieviele Spuren und welche Bauart, außer Schilder sagen was anderes


    erst als Kraftfahrstraße mit zwei baulich getrennten Fahrstreifen pro Richtung gilt die autobahnähnliche Regel das kein Tempolimit gilt für PKW

  • Zusätzlich maximal 80kmh mit Anhänger, außer man hat die 100er Zulassung und fährt auf einer Autobahn.

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    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

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  • Wir haben bei uns in der Region eine Umgehungsstraße.

    Jeweils zwei Spuren pro Richting mit Leitplanken und Trennung in der Mitte.

    Kein Geschwindigkeitsschild. 130 km/h sind hier erlaubt. Gut vor den Abfahrten stehen Schilder mit geringeren Geschwindigkeitsangaben.

    Einmal editiert, zuletzt von Gelöschter Nutzer () aus folgendem Grund: 3634

  • Mani, ich hätte bei "Ausbauzustand" vielleicht andersherum schreiben sollen: An einer Autobahn darf's keine Kreuzung etc. geben, sonst ist es maximal eine Kraftfahrstraße (wenn so ausgeschildert).

  • Kein Geschwindigkeitsschild. 130 km/h sind hier erlaubt.

    Das gibt es :confused: ... Straßen, auf denen die Geschwindigkeit ohne Schilder auf 130 Km/h begrenzt ist. ?


    Ich kenne bisher nur max. 100 Km/h außerorts ohne Schilder ...

    und Richtgeschwindigkeit 130 auf Autobahnen, auch ohne Schilder.

    Aber eine Höchstgeschwindigkeit von 130 Km/h ohne Schilder :confused:

    Manfred

  • Hallöle,


    hier mal der § 18 StVO in Auszügen:


    (1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt


    (5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. ...

    für
    a) Krafträder mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger,
    b) Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowie
    c) Kraftomnibusse mit Anhänger oder mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,


    Demnach dürfen Kräder mir Anhänger auf die Autobahn, letztendlich ist daraus abzuleiten, dass die BAB nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden darf, die über eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h und mehr verfügen.

  • Das gibt es :confused: ... Straßen, auf denen die Geschwindigkeit ohne Schilder auf 130 Km/h begrenzt ist. ?


    Ich kenne bisher nur max. 100 Km/h außerorts ohne Schilder ...

    und Richtgeschwindigkeit 130 auf Autobahnen, auch ohne Schilder.

    Aber eine Höchstgeschwindigkeit von 130 Km/h ohne Schilder :confused:

    Fahr die Strecke mal ab und mache Fotos. ?(

    Bei Führerscheinprüfungen wird vom Prüfer (ohne dass Er es sagt) erwartet, dass man hier nahezu 130 km/h fährt!!

  • Ja, wegen der "Richtgeschwindigkeit" ... wie auf Autobahnen: da erwartet der Prüfer das auch ohne "Ansage".


    Und die Richtgeschwindigkeit hat ja rechtlich auch einen gemeinen "Haken":

    wer deutlich schneller ist, ist bei einem Unfall automatisch erst einmal "mitschuldig" ...

    auf ein "unausweichliches Ereignis" kann er sich sicher nur berufen, wenn er nicht deutlich schneller als Richtgeschwindigkeit war.


    Steht kein Schild an einer autobahnähnlichen Strecke (Mittelleitplanke und so.) ...

    gilt ohne Schild Richtgeschwindigkeit ... oder "freies gasen" :biggrins:


    Kenne das Thema südlich von Rendsburg auf der B77 mit uneinsichtigen labernden Bullen :super:

    Jetzt stehen da aber seit Jahren Schilder mit "120" :mad:

    Und daran hält man sich besser ... sonst gibt es teure Bilder :biggrins:


    Manfred

  • Jeweils zwei Spuren pro Richting mit Leitplanken und Trennung in der Mitte.

    Kein Geschwindigkeitsschild. 130 km/h sind hier erlaubt. Gut vor den Abfahrten stehen Schilder mit geringeren Geschwindigkeitsangaben

    Falsch, 130 ist nur die Richtgeschwindigkeit, aber keine festgelegte Geschwindigkeit


    auf der von dir beschriebenen Straße darf ich auch 200 fahren, wenn ich mag


    achte mal beim nächsten Mal drauf, das erste Schild das irgendwo auftaucht ist meist ein 120er Schild, dann 100 dann 80


    dürfte man dort nicht so schnell fahren wie man mag, würde es keine 120er Schilder geben



    auf ner normalen Landstr findest du nie ein 100er Schild, weil eh ned schneller darfst, also gehts dort meist mit 80 los wenns langsamer werden soll


    auf den autobahnähnlichen gehts meist mit 120 los