Ladungssicherung??

  • ich seh gerade @Mani ist gut drauf.....:biggrins::tongue:, also kommt von mir jetzt wieder mal ne "Dooffrage".
    Also Ladungssicherung hab nun einiges gelesen (aber immer noch viiiiel zu wenig),
    was wäre jetzt wenn ich z.B. Kies, lose Steine usw. in erlaubter Menge! tranportieren würde.?.........wie sichern wenn das überhaupt geht. Ok, ich mache meine Flachplane drüber, dann siehts eh keiner.....:biggrins:=).....außer.......:police:.
    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Da würde ich mal ganz naiv sagen, dass Sand bzw. Kies formschlüssige Ladung ist und du nicht weiter sichern musst, aber eine Abdeckung wie z.B. eine Flachplane musst du drübermachen, für Splittstreuung ist es jahreszeitlich noch etwas früh =)


    Die ganzen Sand/Kies Lkws sind auch nicht gesichert, aber mit einer Rollplane abgedeckt.


    Gilt nicht bei einzelnen Steinen, die musst du sichern.

  • ich bin nie gut drauf:mad:


    :biggrins::biggrins::biggrins:

    die Frage ist doch ganz einfach zu beantworten

    Nach den Vorgaben der Richtlinie VDI 2700 müssen Schüttgüter nur dann abgedeckt werden, wenn sie während der Fahrt herabfallen oder herabgeweht werden können. Dabei ist die Korngröße nicht eindeutig festgelegt. Allerdings sind bei allen Schüttgütern die Schüttkegel abzuflachen und die Ladung darf nicht so hoch geladen sein, dass sie über die Bordwände vom Fahrzeug fallen kann. Weiteres Informationsmaterial gibt es bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen

    was verstehst Du unter lose Steine? faustgroße Kieselsteine?

    diese müssen in einem Behälter transportiert werden, außer sie bedecken eh die gesamte Ladefläche, wie bei Kies, kleinere Mengen eben in einer Box die dann wiederrum mit Gurten gesichert wird

    Plastersteine sind in der Regel eh auf Paletten und können dort gesichert werden

    Gruß Mani

  • Laß man, ich geh jetzt nach Bett auf Erna wie der gewöhnliche Niederrheiner zu sagen pflegt. Das schau ich mir nächste Nacht an:biggrins:

  • Der ist echt schmerzfrei. Geil:weglach:


    Erinnert mich etwas an unseren damaligen LT mit Nachläufer, nur das der für sowas gemacht war....

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Wenn man das jetzt auf dem Anhänger sicher verzurrt hätte, wäre das problematisch? Also vorausgesetzt man kann damit noch Kurven fahren.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Wenn man das jetzt auf dem Anhänger sicher verzurrt hätte, wäre das problematisch? Also vorausgesetzt man kann damit noch Kurven fahren.


    Möglicherweise nicht problematisch, aber wohl nicht zulässig. Wobei ich gerade überlegen, welcher § abgesehen vom gesunden Menschenverstand zum Tragen kommen könnte. Weil der auf dem Foto war echt mehr als schmerzfrei.

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Eben, das Einzige, was dagegen sprechen könnte, ist das Fahren mit offener Heckklappe.

    Ansonsten darf die Ladung ja auch nach Vorne über das Zugfahrzeug überstehen. Also warum nicht auch rein?

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

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    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

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  • Ansonsten darf die Ladung ja auch nach Vorne über das Zugfahrzeug überstehen. Also warum nicht auch rein?

    Du drückst dich da etwas schwammig aus. Deswegen:


    §22 StVO

    Zitat

    (3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Im Umkehrschluss ist es also erlaubt, dass die Ladung über den Anhänger hinausragt. Solange sie nicht über das Zugfahrzeug hinausragt. Ist ja hier technisch bedingt gegeben.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
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    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

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  • Wie weit willst Du den die Ladung nach vorne überstehen lassen?


    Doch sicherlich nicht bis zum Kugelkopf, es sei denn es handelt sich um ein 60mm Rohr mittig vernünftig gesichert.


    Sonst macht man es doch nicht. Oder ein H-Gitter :)


    Dann geht da noch was......

  • Das war auf das Bild bezogen:
    https://www.lasiportal.de/serv…ung-auch-privat-ein-muss/

    Wenn die Ladung auf dem Anhänger korrekt gesichert wäre, wüsste ich nichts was dagegen spräche, dass die Ladung bis in den Kofferraum ragt. Vorausgesetzt natürlich es ist entsprechend Platz, dass man noch um Kurven und über huckel kommt.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
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    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

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    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

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  • Ja,

    aber wer macht das denn?! Außer der Typ auf dem Bild.


    Bevor ich die überlange Ladung in den Kofferraum ragen lasse, lieber hinten raus oder wie gesagt H-Gitter.


    Wenn das nicht vorhanden ist, vielleicht eine Europalette vorne quer hochkant.


    Natürlich vernünftig eingeklemmt und/oder befestigt. Und kann dort die lange Ladung abgelegt und gesichert werden.