Spammen bis der Arzt kommt

  • Es hat bei uns in Niederbayern mal eine Ausnahme gegeben, da wurde aufgerufen alte Waffen die zuhause „rumliegen“ ,aus welchen Gründen auch immer, ins Landratsamt zur Vernichtung zu bringen. Da war es erlaubt Waffen ohne WBK zu transportieren.

    Das man ohne eine WBK, und auch nur in diese WBK eingetragene Waffen, keine Waffen transportieren, geschweige besitzen darf, sollte eigentlich schon bekannt sein.

    Waffen sind nunmal keine Spielzeuge und es ist schon genügend passiert weil diese nicht sicher verwahrt wurden etc.

  • „Es war ein mal“, „es gab mal“, „früher“….. alles irrelevant, es zählt, was JETZT gültig ist. Egal, ob es um Waffen oder Fensterglas auf öffentlichen Straßen geht!

  • Ich wollte damit nur ausdrücken dass es eben nur eine Ausnahme war und dass man eigentlich wissen sollte dass man Waffen, wenn man sie z.b. findet am besten gar nicht anfassen soll, man weiß ja nicht was damit gemacht wurde, geschweige diese transportiert.

  • dass man eigentlich wissen sollte dass man Waffen, wenn man sie z.b. findet am besten gar nicht anfassen soll,

    Frag mal deine Oma, oder Leute, die über 80 sind und nicht Infos aus dem Internet haben, was sie wissen zu dem Thema !

    Nichts, sie wollen alles richtig machen und bringen den Kram zur Polizei um anschließend eine Strafanzeige zu zu kassieren.🤦

    Zum Glück werden solche Anzeigen immer fallen gelassen. Aber man muß sie ja erst aufnehmen, obwohl es Käse ist. Hauptsache ein paar Beamte sind beschäftigt ! 🤷

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Hallo


    wenn wir schon beim Thema sind:

    2018 war die letzte Waffenamnestie.

    Waffen durften, auch wenn sie illegal besessen wurden, bei der Polizei straffrei abgegeben werden.

    Jetzt hatte einer einige Patronen .308Win (7,62x51) die er bei der Polizei abgab.

    Schwupps, Anzeige! 3.000 Euro Geldstrafe. Munition ist keine Waffe und fiel nicht unter die Amnestie.

    Der Transport einer Waffe führte da in vielen Fällen zu einer Anzeige, da das als illegales Führen bewertet wurde.

  • Und dann noch die Auslegung des Waffengesetzes.

    Sagen wir mal, ich kaufte 1995 eine DekoUzi. Vollkommen legal.

    Auch mit BKA oder BMI Stempel.

    Was ist das heute? Man wird keine Auskunft bekommen. Weder von den Waffenbehörden (die in der Regel vollkommen unwissend sind) noch vom BKA (die sich als Unzuständig erklären) und auch das BMI wird nichts dazu sagen.

    Jetzt bröseln wir mal auf:

    DekoUzi waren frei zu kaufen, wenn sie nach dem damaligen Waffengesetz als Deko umgebaut wurden. Der BMI Stempel sollte dies bezeugen.

    Wenn dann noch die damalige Rechnung dabei ist, ist man aus dem Gröbsten raus.

    Aber jetzt kommt es:

    Ist die DekoUzi demontierbar? Dann geht der Ärger los.

    Demontierbar war 1995 Stand des Gesetzes.

    Inzwischen wurde mehrere Male Laienhaft im WaffG (Waffengesetz) rumgepfuscht.

    Und Voila: das Ei ist gelegt.

    Ein Griffstück einer Uzi ist ein waffenrechtlich relevantes Teil und fällt unter das KwKG (Kriegswaffenkontrollgesetz). Ein Verstoß ist grundsätzlich mit einer Haftstrafe zu ahnden.

    Jetzt sagt bitte keiner: dann bau die DekoUzi halt nicht auseinander.

    Ein klares Jein

    Was ist mit den Teilesätzen, die jahrelang legal verkauft wurden.

    Ein Uzidekoteilesatz durfte nicht zusammengebaut werden. Und schon hat man die Arschkarte.

    Demontiert heißt - Verstoß gegen KwKG.

    Montiert heißt Verstoß gegen Waffengesetz.

    Soll ich noch zwei Tage weiterschreiben?


    Stefan

  • Boß nicht...! Reicht langsam... :kapitulier: :kapitulier: :kapitulier:

    Viele Grüße,
    Axel :)


    Anhänger: an

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986.


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 Ecoboost BJ. 2018,

    GAZ 69 BJ. 1958


    ———————————————————————————————————————————————

    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • Danke Axel, Es reicht!

    Kannst gern in nen Waffenforum weiterschreiben!

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Unsinn UKT 6C 2513-13-14

    Auwärter GL 75 (verkauft)

  • Achja: ein Pferdeanhänger samt Pferd drin wäre bestimmt auch was.

    Wenn sich der Fahrschüler besonders dämlich anstellt, dann wird er ,vor dem Rückweg, rausgeschmissen und muß zurück reiten !👍

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Das Gesetz schreibt vor, dass er in Höhe und Breite ähnlich wie das Zugfahrzeug sein soll

    Zitat
    • Gesamtmaß 6.000 x 2.210 x 3.085 mm

    Das Zugfahrzeug will ich sehen!

  • Das Zugfahrzeug will ich sehen!

    Naja wenn ich in der Verordnung nachsehe dann kommt bei mir folgender Text:

    2.2.5Für Klasse BE:
    Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger gemäß § 30a Absatz 2 Satz 1 StVZO mit mehr als 4 250 kg, die als Kombination nicht der Klasse B zuzurechnen sind,

    a)Länge der Fahrzeugkombination mindestens 7,5 m,
    b)zulässige Gesamtmasse des Anhängers mindestens 1 300 kg,
    c)tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers mindestens 800 kg,
    d)Aufbau des Anhängers kastenförmig oder vergleichbar, Breite und Höhe mindestens wie das Zugfahrzeug, und
    e)Sicht nach hinten nur über die Außenspiegel oder andere zugelassene Einrichtungen für indirekte Sicht.

    1. die Maße passen.

    2. der Aufbau des Anhängers ist Kastenförmig oder vergleichbar.

    3. Breite und Höhe ist mindestens wie das Zugfahrzeug

    4. sicht nach hinten ist nur über Spiegel


    keine Ahnung was an dem Zugfahrzeug so besonders sein soll? :kratz: :wonder: :anstoss:

  • keine Ahnung was an dem Zugfahrzeug so besonders sein soll? :kratz: :wonder: :anstoss:

    Fred hats scho richtig erkannt: Ich meinte das Zugfahrzeug mit den Maßen passend zum "Gesamtmaß 6.000 x 2.210 x 3.085 mm" des Humbaur-Koffers.

  • Naja ließ mal was ich zitiert habe. Der Aufbau muss ein Koffer oder Ähnlich sein.


    Die Abmessungen des Zugfahrzeuges müssen nur kleiner als der Anhänger sein. Das kann von den Abmessungen auch ein Lupo sein und wäre zulässig, wenn der Rest denn passt (Anhängelast etc...).

    Das Gesetz schreibt vor, dass er in Höhe und Breite ähnlich wie das Zugfahrzeug sein soll

    Diese Formulierung ist halt irreführend und steht auch so nicht in der Verordnung (siehe mein Zitat).

    Zitat von Text in der Verordnung


    d)Aufbau des Anhängers kastenförmig oder vergleichbar, Breite und Höhe mindestens wie das Zugfahrzeug, und