Es gibt schon Gegenden,wo man erschlossene Grundstücke für 30000-50000€ bekommt, natürlich haben die dann nicht "Traumlage". Zweitens gibt es immer öfter eine Baumbindung, nicht nur für die Art der Bebauung sondern auch bis wann mit den Bauarbeiten begonnen werden muss...eben um dem einfach nur ein Grundstück besitzen vorzubeugen, die wenigsten werden eine Genehmigung für ne Halle erhalten. Wir haben uns letztes Jahr selbst zwei drei Grundstücke angeschaut,alle so um die 30000€,aber alle auch schön ruhig in Orten wo nichts los ist

Spammen bis der Arzt kommt
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Bei Mercedes auch. Beim Neuwagen ist das Mercedes Me freigeschaltet. Da hast du elektronisches Fahrtenbuch, Standortverfolgung, Auto für andere bis App ohne Schlüssel freigeben, Fenster auf/zu, Verbrauchswerte, Kraftstoffanzeige, und 1000 andere Sachen. Dann gewöhnt der "Kunde" sich daran und nach 24 Monaten => Zur weiteren Nutzung von Mercedes Me zahlen sie bitte 274,90€ (aktueller Preis) für 24 Monate.
Das ist doch abzockerei.
Das sind dann die Sachen, die während des Verkaufsgespräches eben nicht besprochen werden. Beim Leaf läuft die Telematik in 2027 aus (da ist die Kiste dann 12 Jahre alt... ). Beim Mercedes darf man rund 100 EUR für den interessanten Kram jedes Jahr löhnen. Das sind alles Kosten, die man so nicht auf dem Radar hat, wenn man das Prospekt durchblättert.
Derzeit habe ich den Eindruck, daß vor allem Nissan hier in Irland mir beim Service (da ist ja nicht viel dran.. und das machen die dann auch noch nicht mal - oder warum ist sonst das Feststellbremskabel festgegammelt, daß lt Wartungsplan immer abgeschmiert werden muß??) immer irgend welchen überteuerten Mist aufschwatzen will, um den geringeren Wartungsumsatz auszugleichen. Wieso soll ich 950 EUR für einen Bremsentausch bezahlen? Neun-Hundert-Fünfzig EUR! Bei einem Nissan Leaf!
Wenn man Brembos bestellt, kostet das Material keine 400 EUR. Sind da irgendwelche Sonderservices dabei, für die man sonst nach Thailand liegen muß?Es sind derzeit nicht die Politiker, die einem die Autos verleiden... es sind die Hersteller..
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Es sind derzeit nicht die Politiker, die einem die Autos verleiden... es sind die Hersteller..
Ich vermute, es sind die Aktionäre, die eine stetige Dividensteigerung erwarten. Nebst Kursgewinnen, selbstverständlich.
Und wo soll es hingehen, wenn sich der Absatz vermindert?
Na eben!
Der deutsche Autofahrer war schon immer die Melkkuh der Nation.
Was spricht dagegen, ein erfolgreiches System auf andere User in anderen Ländern zu transferieren?
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Wir haben uns letztes Jahr selbst zwei drei Grundstücke angeschaut,alle so um die 30000€,aber alle auch schön ruhig in Orten wo nichts los ist
"aber"?! Is' doch grad' geil?!
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Das sind dann die Sachen, die während des Verkaufsgespräches eben nicht besprochen werden. Beim Leaf läuft die Telematik in 2027 aus (da ist die Kiste dann 12 Jahre alt... ). Beim Mercedes darf man rund 100 EUR für den interessanten Kram jedes Jahr löhnen. Das sind alles Kosten, die man so nicht auf dem Radar hat, wenn man das Prospekt durchblättert.
erinnert an neuere BMW's, k.A. - 2015 aufwärts oder so. V.a. 5er - die kommen mit Aktiven Dämpfern an der Motorhaube für Passantenschutz - dass die Motorhaube hinten leicht angehoben wird und so den Aufprall dämpfen soll.
"Geil" ist, dass die Dämpfer 'n Ablaufdatum haben - um die 6 Jahre (also kürzer wie z.B. Gasschläuche bei WoWa's). Dann kommen TOP Autos, die KEINE sonstigen Mängel haben - zu ihrer 2. HU, ist NICHTS dran - dann sind die scheiss Dämpfer abgelaufen und es gibt keine neue Plakette. Da ist das Verständnis der Halter meist auch... gering...
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Hat der BMW meiner Frau auch, sind abgelaufen, TÜV hat es nicht interessiert. Glück gehabt anscheinend.
Oder man muss sie nicht tauschen lassen wie viele behaupten.
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Passiver Unfallschutz - vergleichbar mit Sicherheitsgurt oder ABS
Ich würde sagen: Glück gehabt
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Oder man muss sie nicht tauschen lassen wie viele behaupten.
Muss man schon.
Kann der geneigte Selberschrauber aber innerhalb weniger Minuten selbst tauschen die Teile.
2 Stück kosten bei eBay in der Billigvariante 16,99...
Man kann natürlich auch zu BMW gehen und 150€ dafür auf den Tresen legen.
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freunde kann man sich aussuchen
Ja, und wenn du EINEN ECHTEN FREUND im Leben hast, dann hast du echt Glück gehabt.
Aber heute reg ich mich schon gar nicht mehr darüber auf. Er hat seine Brezelkäferteile und ist glücklich, und ich bin's "schuld". Was will ich mehr.
Und zum helfen für meinen Nachbarn, mit dem er nix zu tun hat, stand er unaufgefordert bereit.
Alles wird gut.
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Muss man schon.
Kann der geneigte Selberschrauber aber innerhalb weniger Minuten selbst tauschen die Teile.
2 Stück kosten bei eBay in der Billigvariante 16,99...
die sind aber nicht erlaubt bei Aktiver Fussgängerschutz S8TFA, und über Fahrgestellnummer kann der Mann im grauen Kittel leicht feststellen ob das System verbaut ist!
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So, heute weiter an der Flutsanierung gebastelt.
Aus Interesse: was machst Du eigentlich, wenn die Flut nochmal kommt? Gibt's bei Dir auch dafür Vorkehrungen? Oder geht dann die Arbeit mit viel Erfahrung tatsächlich nochmal von vorne los?
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"aber"?! Is' doch grad' geil?!
Natürlich
was anderes würde ich auch nicht nehmen,das Aber bezog sich eher darauf,dass man solche Grundstücke eben selten im Ballungsraum findet.
Leider war keins davon so,dass wir hätten kaufen wollen...eins mit unklaren Besitzverhältnissen,das andere mit Blaubindung und Nummer drei war von der Lage nicht so wie vom Anbieter beschrieben
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Aus Interesse: was machst Du eigentlich, wenn die Flut nochmal kommt? Gibt's bei Dir auch dafür Vorkehrungen? Oder geht dann die Arbeit mit viel Erfahrung tatsächlich nochmal von vorne los?
Ich hab eine Notstromeinspeisung mit eigenem Agregat und Sprit für 4 Wochen. Dazu habe ich drei Pumpen die 1200 Liter pro Minute bei 4 Meter Höhendifferenz schaffen und 6 andere Köeinpumpen mit ca. 4000 Liter pro Stunde. Des Weiteren setze ich hier vor das Grundstück ein Spundwandsystem von PREFA. Der Garten ist 2 Meter hoch ummauerte ( hier ist kein Tropfen rein gelaufen). Die Akudrainschiene vor dem Haus ist an einem Schacht 1x1 Meter u. 2 Meter tief angeschlossen. Hier würde sich alles sammeln was unter der Spuntwand durchdrückt oder sonst hineinläuft. Der Kanal ist durch eine neue Rückschlagklappe abgesichert (Die alte hat gehalten, war danach aber verbogen). Alle Autos kommen innerhalb der Sicherung und bleiben trocken.
Sollte das Wasser über 160cm steigen und die Spundwand Überlaufen (7/2021 stand auf der Straße vor dem Haus 25cm) hole ich das Schlauchboot vom Speicher.
Ab dann ist das Problem zu 100% bei der Versicherung, die ich jetzt habe.
Bei 140cm würde es hier aber hunderte Tote geben, das entspräche ungefähr dem 10 fachen der Katastropfe im Ahrtal.
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die sind aber nicht erlaubt bei Aktiver Fussgängerschutz S8TFA, und über Fahrgestellnummer kann der Mann im grauen Kittel leicht feststellen ob das System verbaut ist!
Hab ich grad bei Moror Talk gefunden.
Da gibt's wohl zig Meinungen dazu und der eine Prüf Ing. beanstandet es dem anderen ist es egal.
Laut letzten Beitrag hat wohl BMW angegeben dass die Teile erst nach dem Auslösen oder offensichtlichen Defekten ausgetauscht werden müssen
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... eins mit unklaren Besitzverhälnissen....
Was kann den da unklar sein? Was steht im Grundbuch?
Als potentieller Käufer hast du ein Recht auf Einsicht in das Grundbuch, und zwar in alle Abteilungen! Jeder ÖbVI kann das sofort online dazu einen Katasterauszug abrufen.
Die Größe und genaue Lage, Abmessungen, Deklarationen (Bauland, Gewerbe etc.) kannst du selber in TIM online nachsehen. Die Bebauungspläne sind auch öffentlich zugänglich.
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Soweit die Theorie!
Und dann erklär mal, wer nen Kataster bei unklaren Landmarken in echte Grundstücke (bzw Grundstücksgrenzen) „übersetzt“.
Und sag jetzt nicht Landvermesser, haben wir alles schon durch. Um den Spaß zu erhöhen: das Grundstück liegt wohl auf bzw. nahe zweier Landkreisgrenzen und keiner zeigt sich zuständig.
Haben über die Jahre 8 oder 9 unangeforderte Katasterauszüge zugeschickt bekommen, aber noch immer keine Ahnung, wo genau die Grundstücksgrenzen sind und somit auch keine Möglichkeit, z.B. Nutzern des Grundstücks Pacht abzunehmen oder dergleichen. Selbst anwaltliche Schreiben mit Fristsetzungen und Haftungsfreistellungserklärung bei eventuellen Umweltschäden etc durch unerlaubte Nutzung Dritter an beide betroffenen Landratsämter verliefen bisher nur im Sande.
Die letzte Person, die das Grundstück wohl noch richtig kannte, ist vor ca. 40 Jahren gestorben. Von seinen zwei Töchtern, die es geerbt haben, war ebenfalls keine seit über nem halben Jahrhundert dort; eine davon ist vor 8 Jahren gestorben, seither gehört deren Tochter, meiner Frau, die Hälfte eines unbekannten Grundstücks.
PS: noch ne Schwierigkeit: das Grundstück ist 350km/4h Fahrt entfernt. Über Öffnungszeiten von Behörden und Hotels in den letzten 3 Jahren sag ich jetzt mal nix, das wisst ihr ja auch alle.
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gibts da keine Grenzsteine? Bei uns sind im Pflaster, Gehweg und Einfahrt Eisennägel, bei unbefestigtem Boden sind Granitsteine im Boden einbetoniert
Und die passen mit den Grenzen die im Bayernportal eingezeichnet sind überein
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Unklare Besitzverhältnisse war in dem Fall... Grundstück geerbt, allerdings nicht einer alleine,zwei von drei Eigentümern wollten verkaufen,vom dritten gab es zu dem Zeitpunkt keine Information,auch konnte keiner sagen ob nicht noch weitere Ansprüche haben.... solche Sachen sind mir zu heiß,ich habe leider schon mehrmals miterlebt,wie lange sich da eventuelle Streitigkeiten ziehen können,am Ende hat irgendwer noch Ansprüche. Ich weiß aber mittlerweile,dass der Verkauf gestoppt wurde,Nummer 3 will nicht verkaufen und man streitet aktuell,wie jeder sein gerechten Anteil bekommt...sollen sie mal machen.
Auch das mit den Grundstücksgrenzen ist in der Tat so eine Sache,erst neulich wieder so ein Fall gehabt. Zwei Einfamilienhäuser, gebaut vor 50 Jahren,ein Grundstück dazwischen, gekauft vor 40 Jahren von einem der beiden Besitzer,darauf wurde eine Doppelgarage gebaut,jeder nutzte eine Seite. Mitte der 90er als alles neu geordnet wurde, haben die beiden Besitzer alles neu geregelt,der Nachbar kaufte seine Hälfte der Garage mit Grundstück,alles ordentlich festgehalten. Um 2012 rum hab es im Zuge der Erschließung der Grundstücke hinter den alten Eigenheimen eine Neuvermessung, dabei kam heraus, die bisher angenommene (Mauer mitte der beiden Garagen) Grenze ist nicht korrekt, die eigentliche Grenze läuft etwa 20cm neben der Mauer,mitten durch die Garage vom Nachbarn,so auch eingetragen. Sollte also mal neue Eigentümer einziehen und einer sein Teil der Garage abreißen, wird es definitiv mal Probleme geben, gerade wenn der neu baut,dem jetzt die mittlere Mauer gehört. Bevor jemand fragt, natürlich hat man dieses schon mal durchgespielt, einzig ein Neubau jetzt, würde in Zukunft Rechtssicherheit schaffen,nach derzeitigen Stand gäbe es die nicht, selbst wenn die Grenze angepasst werden würde,die mittlere Mauer wäre Eigentum vom jetzigen Besitzer. Und das ist nicht der einzige Fall,ich war in den letzten 5 Jahren schon 3x vor Gericht wegen einer Aussage weil es Grenzstreitigkeiten gibt, dabei bin ich völlig unbeteiligt,nur ausführende Kraft, einmal ist man sogar mit dem Besen auf mich los.
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Jeder Grenzpunkt MUSS eine Untervermarkung haben (Möhre). Wenn also der Vermesser das nicht findet, ist er zu faul zum suchen. Ein ÖbVI MUSS zweifelsfrei feststellen können wo die Grenze verläuft. Anderen Falls muss es halt nach Katasterdaten neu vermessen werden (Grenzfeststellungsverfahren).
Die Garagengeschichte mit der Mauer auf dem Nachbargrundstück bildet eine Bauladt zu Gunsten des Nachbarn, die kann man bei Einigkeit auch löschen lassen, bzw. die Grenze durch eine Teilung und anschließende Zusammenlegung verschieben.
Eigentum an Grundstücken kann nur mit Notarvertrag geändert werden, diese melden das dem Grundbuchamt. Es gibt in ganz seltene Fällen (unter 1/1000000) das dies nicht mehr nachvollziehbar ist. Wenn sich hier aber alle einig sind, ist auch das einfach zu lösen.
Bei einer Erbengemeinschaft ist das erst mal denen ihr Ding, das müssen die selber klären. Aber es gibt auch hier die Möglichkeit eine Erbengemeinschaft von Amtswegen auflösen zu lassen. Dies endet dann in einer Zwangsversteigerung.
Ganz wichtig! Gebäude und Grundstück sind immer dem selben Eigentümer, da sie fest verbunden sind. AUSNAHMEN: Erbbaupacht (99 Jahre danach fällt es an de Grundbesitzer) oder Einzelfälle aus "DDR Altlasten" (LPGs etc.).
(Mein Sohn studiert Geodesie (Vermessungsingenieur) und ist gerade an der Diplomarbeit)
Es gibt dann auch noch die Möglichkeit der öffentlichen Ersitzung. Werr hat die letzten 30 Jahre die Grundsteuer bezahlt? Der könnte dann den Eigentumsanspruch über ein solches Verfahren geltend machen.
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