Ich war nur zu faul, zu suchen
Danke dafür
Ich war nur zu faul, zu suchen
Danke dafür
Hättest Du meinen Beitrag vollständig gelesen, hättest Du gemerkt dass ich darauf auch eingegangen bin.
Der von Dir zitierte Satz zielte eher auf Aussagen, wie etwa von rower ab, dass ja ein Containerschiff grundsätzlich Vorfahrt vor einem Segler hätte. Das ist nicht so, hier war es vielleicht so, wegen der Fahrrinnensituation, aber eben nicht grundsätzlich.
Gruß Niclas
Naja ich denke schon, dass ich deinen Beitrag gelesen habe.
Deine Aussage war, dass das Containerschiff grundsätzlich gemäß KVR Regel 18 hätte ausweichen müssen.
Regel 18 startet mit den Worten: Sofern in den Regeln 9, 10 und 13 nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt folgendes...
Es sind also erst mal die Regeln 9 (enge Fahrwasser), 10 (Verkehrstrennungsgebiete), 13 (Überholen) zu Prüfen, bevor man die 18 weiter anwendet.
Verkerstrennungsgebiete und Überholen sind hier nicht interessant. Die Elbe ist ein enges Fahrwasser und das Containerschiff ist ausreichend groß um nur in der Fahrrine sicher fahren zu können.
Die Aussage mit grundsätzlich hätte nach Regel 18 das Containerschiff ausweichen müssen ist genau so falsch, wie die Verweise anderer vorher auf vermeindliche oder tatsächliche Regeln aus Binnenschiffahrtsstrassenordnung etc...
Wie das ganze nun genau bewertet wird, kann man sicher demnächst auf der Webseite der BSU nachlesen. Die untersuchen den Fall (211/19 Containerschiff Astrosprinter/Traditionsschiff No. 5 Elbe Kollision) nämlich noch und veröffentlichen dann einen in der Regel sehr ausführlichen Bericht. Da gibt es dann sicher auch noch ein paar Details mehr.
Alles anzeigenNaja ich denke schon, dass ich deinen Beitrag gelesen habe.
Deine Aussage war, dass das Containerschiff grundsätzlich gemäß KVR Regel 18 hätte ausweichen müssen.
Regel 18 startet mit den Worten: Sofern in den Regeln 9, 10 und 13 nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt folgendes...
Es sind also erst mal die Regeln 9 (enge Fahrwasser), 10 (Verkehrstrennungsgebiete), 13 (Überholen) zu Prüfen, bevor man die 18 weiter anwendet.
Verkerstrennungsgebiete und Überholen sind hier nicht interessant. Die Elbe ist ein enges Fahrwasser und das Containerschiff ist ausreichend groß um nur in der Fahrrine sicher fahren zu können.
Die Aussage mit grundsätzlich hätte nach Regel 18 das Containerschiff ausweichen müssen ist genau so falsch, wie die Verweise anderer vorher auf vermeindliche oder tatsächliche Regeln aus Binnenschiffahrtsstrassenordnung etc...
Wie das ganze nun genau bewertet wird, kann man sicher demnächst auf der Webseite der BSU nachlesen. Die untersuchen den Fall (211/19 Containerschiff Astrosprinter/Traditionsschiff No. 5 Elbe Kollision) nämlich noch und veröffentlichen dann einen in der Regel sehr ausführlichen Bericht. Da gibt es dann sicher auch noch ein paar Details mehr.
Ich habe mir deine Beitrag jetzt drei mal durchgelesen. Keine Ahnung was Du meinst.
Regel 18 sagt, dass das Containerschiff Ausweichpflichtig ist, wenn nicht Regel 9, 10 oder 13 zutreffen.
Damit ist es grundsätzlich Ausweichpflichtig, wenn man nach dem Duden geht:
grund|sätz|lich […] eigentlich, im Grunde, im Prinzip, mit dem Vorbehalt bestimmter Ausnahmen; im Allgemeinen, in der Regel
Und etwas anderes habe ich nie behauptet.
langsam wirds langweilig, weil die wenigsten hier Ahnung von Booten haben
also wenn mir so ein Containerschiff entgegen kommt, dann geh ich zur Seite, egal wieviele so blöde Paragrafen mir Vorfahrt geben, weil das Ding ist einfach stärker und viel zu schwerfällig um zu reagieren und wenns mich erwischt sauf ich ab
is ja auf der Straße auch nix anderes, wer will schon auf sein Rechts vor Links bestehen wen von Links ein 40 Tonner kommt, dann lass ich den halt fahren, sonst macht er mich platt
wer auch nur nen Funken Hirn hat, wird in solchen Situationen gerne auf sein Recht verzichten
nur Hein Blöd meinte er is im Recht, also erstmal hupen, also ob der das da oben im Containerschiff gehört hat und selbst wen, bis das Ding bremst oder ausweicht ist das kleine Schiff bei den Fischen, hat man ja deutlich gesehen
Asche auf mein Haupt ... ich habe mich ungenau ausgedrückt ... und ich habe es versäumt, den ganzen Wust aus Gesetzen zu benennen
Mein Sohn hatte mich ca. 1 Stunde nach der Kollision angerufen: "Elbe5 ist Kollidiert, guck mal in dein Schiffsprogramm im PC".
Das Programm zeichnet die Fahrtroute auf ... und nach meiner Sicht war Elbe5 "schuldig".
Das Containerschiff wurde in Brunsbüttel dann von der WAPO "durchgewunken - nicht schuldig" ... das Gleiche von der Staatsanwaltschaft.
Das alles jetzt in Kurzform ... irgendwelche Details lasse ich hier jetzt aus.
Also : ich bin schuldig ... :
ich habe mich ungenau ausgedrückt ( wohl auch, weil ich mit dem Vorgang und der "Rechtslage" auf der Elbe weitgehend vertraut bin )
Ist wie im Straßenverkehr :
da gilt grundsätzlich "rechts vor links" ( jedenfalls in Deutschland ... und den Paragraphen kann ich jetzt auch nicht benennen ... und ich will jetzt auch nicht danach suchen )
Abweichend vom "rechts vor links" gelten andere Regeln bei ggf. vorhandenen Verkehrzeichen ...
( jedenfalls in Deutschland ... und die Paragraphen dazu kann ich jetzt auch nicht benennen ... und ich will jetzt auch nicht danach suchen )
Es kann aber auch sein, dass grundsätzlich die Verkehrschilder gelten, ... und abweichend davon gibt es die Regelung "rechts vor links".
Was nun grundsätzlich "grundsätzlich" gilt ... darüber könnt ihr hier jetzt alleine diskutieren : ich da bei diesem Thema jetzt raus.
Übrigens wundere ich mich jetzt gerade unheimlich stark darüber,
wie ich 47 unfallfreie Jahre ohne Kenntnis der Nummern der Paragraphen und ohne Kenntnis der Nummern der Verkehrszeichen geschafft habe.
Übrigens wundere ich mich jetzt gerade unheimlich stark darüber,
wie ich 47 unfallfreie Jahre ohne Kenntnis der Nummern der Paragraphen und ohne Kenntnis der Nummern der Verkehrszeichen geschafft habe.
das liegt an dem Funken, wie oben gesagt
Nein das liegt daran dass es noch einige Menschen gibt die sich mit Hirn fortbewegen. Bisschen Rücksicht aufeinander, mal nachgeben und die ganzen Fragen stellen sich mit etwas Glück nicht...
Und ausserdem, das ist auch von mir das letzte dazu, zählt im Straßenverkehr und sicher auch auf dem Wasser immernoch eine ganz wichtige Regel :
"Gegenseitige Rücksichtnahme"
Passt gut auf mani sein Beispiel
Zitatis ja auf der Straße auch nix anderes, wer will schon auf sein Rechts vor Links bestehen wen von Links ein 40 Tonner kommt, dann lass ich den halt fahren, sonst macht er mich platt
Wäre wohl sonst auch schön doof.
Recht haben ist das eine...
Gruß benni
Rechne immer mit der Dummheit der anderen, egal ob in der Luft zu Wasser oder auf der Straße. Und ab und zu mal zurück stecken ist auch nicht verkehrt. Es müssen alle noch viel ruhiger werden!
Da gibt's aktuell die größten Rabatte
Die sind im Moment wirklich unverschämt. teilweise gibt es Kurzzeitaktionen für geschlossene Interessenkreise:
Audi A3 e-tron: 69,-- netto monatlich im Leasing bei 10tkm p.a.
Die sind im Moment wirklich unverschämt. teilweise gibt es Kurzzeitaktionen für geschlossene Interessenkreise:
Audi A3 e-tron: 69,-- netto monatlich im Leasing bei 10tkm p.a.
Irgendwie muss man die Werke ja noch auslasten...
Der war bei uns auch in der Auswahl. Aber Leasingkonditionen nicht so gut. Obwohl günstiger. Naja. Jetzt muss Mondeo an Mann gebracht werden und dann wird bestellt
Meiner ist 2,5 Jahre alt. Ein neuer war nicht drin, jedenfalls nicht mit dieser Ausstattung.
Leasing/Finanzierung kommt mir auch nicht ins Haus. Nen Auto bezahle ich so.
Den Leon bekommt die Tage wirkaufendeinauto.de, die haben nach Besichtigung nochmal 500,- € mehr als online angezeigt geboten und damit 1.500,- € mehr als der Inzahlungnahmepreis des Händlers.
Das Ankaufangebot von mobile.de war maximal unseriös, auch wenn er beim wkda-Preis mitgegangen wäre.
Gruß Niclas
Das Ankaufangebot von mobile.de war maximal unseriös, auch wenn er beim wkda-Preis mitgegangen wäre.
Inwiefern? Hättest Du den Tacho selbst runterdrehen sollen?
Die Ankaufstation war die absolut unterste Version eines Fähnchenhändlers.
Hat meiner Frau blöde Sprüche gedrückt und hat als einziger ein defektes Zweimassenschwungrad diagnostiziert.
Dann wollte er keine 6.000,- geben und ist am Ende doch bei den 7.600,- von wkda mitgegangen.
Ak ok. Witzigerweise habe ich vor 20 selbst ein Angebot von Mobile bekommen, eine Ankaufstation zu nutzen. Werde ich mir wohl sparen. Vor allem sollte ich meinen Wagen für 500.- auch so noch losbekommen.
Aber danke für die Info
Bin auch schon an so einer Ankaufstation von mobile gewesen.
Machte auch keinen seriösen Eindruck.
Meist kann man den besten Preis erzielen, wenn man ihn privat verkauft.
Sicherlich muss man sich dann auch mit dem "wasletzterPreis" Fraktion rumschlagen!
Ich formuliere meine Anzeigen entsprechend und antworte auf solch Fragen einfach nicht!
Mein vor fast 40 Jahren verstorbene Opa sagte immer:
"Was nützt es Dir, wenn auf dem Grabstein steht, er hatte Recht und Vorfahrt?"
Recht hat(te) er!
Ich möchte sterben wie mein Opa, im Schlaf!
Und nicht schreiend, wie sein Beifahrer!
Die letzten zwei Autos wie ich auch privat verkaufen, hat nerven ohne Ende gekostet.
Bei denen war aber auch wirkaufendeinauto.de ein Reinfall, jeweils ca. 50% vom Onlinepreis.
Gruß Niclas
Wir haben auch privat verkauft.
wirkaufendeinauto hat noch nicht mal ein online Angebot gemacht. Wir sollten erst mal viele Kilometer fahren, damit wir einen Preis genannt bekommen.
So haben wir eine zufriedenen Käufer, der zu uns gekommen ist
mal sehen wie es beim nächsten Mal wird ... dauert aber noch ein paar Jahre