Hp 400.01 100 km/h Zulassung

  • Hallo,


    na klar sind 350kg/0,3 >>> 1170kg PKW Leergewicht nicht gerade ein großes Auto. Doch wahrscheilich werden 40% aller in Deutschland zugelassenen PKW's diesen Wert noch nicht mal erreichen. Jeder Polo, Corsa, Fiesta und Co. wird deutlich drunter liegen. Sogar Golfs, Astras und Co. haben bei kleinen Benzinern kaum den Leergewichtswert.....


    Für einen 500kg ungebremst 100km/h muss man Leergewichte von über 1670kg haben. Da macht schon Passat und Co. schlapp. Das kann gerade mal so mein Bus. Der gebremst mit 80km/h 1600kg anhängen darf.


    Wenn man mit Golf+Familie und :cool:Kinderwagen:cool: unterwegs ist, hilft vor allem Ladevolumen, nicht unbedingt Gewicht.



    Viele Grüße


    Markus

  • Hallo,


    na klar sind 350kg/0,3 >>> 1170kg PKW Leergewicht nicht gerade ein großes Auto. Doch wahrscheilich werden 40% aller in Deutschland zugelassenen PKW's diesen Wert noch nicht mal erreichen. Jeder Polo, Corsa, Fiesta und Co. wird deutlich drunter liegen. Sogar Golfs, Astras und Co. haben bei kleinen Benzinern kaum den Leergewichtswert.....


    Eben nicht - meine Frau ihr Toy. Yaris wog über 1100kg (allerdings mit allem was es gab). Haben wir aber wieder verkauft (weil wirklich Kleinwagen).
    Sollte ja auch nicht abwertend von mir dargestellt werden. Zur Not fahre ich auch einen Fiat500 oder Panda 8o . Bin früher auch Trabbi gefahren.

  • >>> für knapp 200 kg Nutzlast brauch ich kein Hänger, das kann man auch gleich in Kofferraum laden, also ich seh da absolut keinen Sinn <<<



    ..... sagte der Patrol-Fahrer =); .... warf 200 Kg Gepäck in seinen übergroßen Kofferraum, stieg mit seiner 5-köpfigen Familie in seinen Patrol und fuhr in den Urlaub. :D:D:D:D:D:D



    Und was macht der, der , aus welchen Gründen auch immer, mit seiner 4-köpfigen Familie nur über einen Polo/Fiasko/Corsa verfügt ??? ......
    200 Kg Gepäck unter die Beine, auf den Schoß, im Mini-Kofferraum bis unter die Dachkante ..... klar geht das.
    Besser geht es aber, einen kleinen Anhänger mit einem Leergewicht von 130 KG incl. Deckel und Reserverad mit ca. 120 Kg Gepäck beladen, somit locker unter den 300 Kg zu bleiben und mit "100" in den Urlaub zu fahren.


    Meine Frau hatte vor Jahren den Familienkombi; .... ich mein "Spaßmobil" Vitara 2.0 Cabrio und wir wollten damit mit 3 Personen in den Sommerurlaub.
    Extra dafür habe ich einen Brenderup 1150S mit Deckel und Reserverad gekauft ca. 150 Kg leer ....... richtig "vollgestopft" fasste der Anhänger 120 Kg Gepäck: ..... mehr ging nicht rein : in Summe also 270 Kg. ;)


    Heute habe ich einen kurzen Terrano II ...... ich wohne "mitten" im Hambuger Stadtgebiet und wenn ich abends nach Hause komme, kann ich meist so ca. zwischen 2 bis 6 Parkplätzen wählen .......
    Mein Nachbar mit seinem A6 dreht derweil Kreise und muss häufig "etwas weiter weg" parken.


    Es gibt also gute Gründe für die Wahl eines kleineren Fahrzeugs, in die man nicht mal so 200 Kg reinschmeissen kann, ...... in einer Großstadt allemal.




    Manfred

    Manfred

  • Hallo,


    da habe ich doch eine etwas falsche Vorstellung von den Leergewichten aktueller Kleinwagen [:]Wobei man sich da schon fragt, ob in der Konstruktion nicht ein Fehler passiert ist - wenn Kleinwagen mit 1,1t entstehen???:]}. Mein Trabant hatte etwa 675kg:rolleyes: - das ist aber ein anderes Thema und kann 8oheiße Diskussionen8o hervorrufen.


    Ein aktueller Golf 6 hat min. 1217kg Leergewicht, darf als einen ungebremsten 100km/h Hänger mit 365kg fahren. Mein Bravo hat noch 1085kg Leergewicht und somit etwa 325kg Anhänger mit 100km/h.


    Wir sind dann doch etwas abgeschweift. Ich habe auch zwei Studienfreunde bei den "Grünen Prüfern" mal sehen was die beim nächsten Treffen sagen. Der eine macht Abnahmen bei neuen LKW Hängern - Chance?? Also irgend wie muss es in Deutschland doch möglich sein seinen HP350 auf die 100km/h zu bekommen, besonders wenn ich die Qualität der über 20 Jahre alten sehe und dann die Baumarktlösungen - lösen sich bei manchen Nutzern schon nach wenigen Jahren auf - von der Laufruhe ganz zu schweigen - :biggrins:Luft raus - Luft rein...:biggrins:


    Gruß Markus

  • Was ich nicht ganz verstehe ist, warum ihr eure Hänger beim TÜV vorführt um die 100km/h Plakette zu bekommen.:confused:

    Vielleicht stehe ich ja aufm Schlauch oder habe was falsch verstanden, aber unser Hänger ist auch Baujahr 1987 und ich bin damals einfach zur Zulassungstelle gegangen und habe den 100er-Aufkleber bekommen. Mehr musste ich nicht machen.

  • Was ich nicht ganz verstehe ist, warum ihr eure Hänger beim TÜV vorführt um die 100km/h Plakette zu bekommen.:confused:

    Vielleicht stehe ich ja aufm Schlauch oder habe was falsch verstanden, aber unser Hänger ist auch Baujahr 1987 und ich bin damals einfach zur Zulassungstelle gegangen und habe den 100er-Aufkleber bekommen. Mehr musste ich nicht machen.


    Da brauch ich noch nicht mal zur Zulassungsstelle, sondern einfach im Laden gehen(der solche hat) :confused: .
    Nur bekomme ich nicht die Daten für die Zulassung(Schein) im Laden und eigentlich auch nicht auf der Zulassungsstelle :police: sondern beim TüV o.ä. oder vom Hersteller!!!!!!!!!!!!!!!!


  • OK. Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. So wie du es beschrieben hast sollte es sein - hab ich auch so gemeint...

  • Hallo,


    habe von einer Firma die sich mit Ersatzteilen für Hänger beschäftigt folgende Aussage erhalten:



    Nach neustem Gesetzestext gibt es ja die gebundene Bindung Hänger Fahrzeug nicht mehr. Also sollte die Freigabe für 100 km/h erst einmal unabhängig von einem speziellen Fahrzeug sein. Ich muss dann nur darauf achten, dass ich die 100km/h nur nutzen kann, wenn das vor dem Hänger hängende Fahrzeug die Anforderungen erfüllt. Ansonsten kann man eben nur 80 km/h damit fahren.


    Wenn ich die zusammengefasst Aussage der Beiträge auf einen Nenner bringen sollte, dann ist es eigentlich gundsätzlich möglich und jeder Prüfer müsste nach Gesetzeslage die 100km/h Freigabe für einen HP 350 erteilen.


    Gruß Markus

  • >>> und jeder Prüfer müsste nach Gesetzeslage die 100km/h Freigabe für einen HP 350 erteilen. <<<


    Nein; ...... muss er nicht ! Kann er aber mit "Sachverstand" ...... der einzige Hinderungsgrund ist aber die Achse .


    Ab 1991 mussten alle PKW-Hänger-Achsen für 120 Km/h typgeprüft sein ....... auch ohne, dass das auf dem Typenschild stand.
    und ab dem Baujahr 1991 müsste jeder Prüfer nach Gesetzeslage die 100km/h Freigabe für PKW-Anhänger erteilen.


    Für vor 1991 gebaute Hänger war eine Typprüfung der Achse nur bis 80 Km/h vorgrschrieben , ......
    auch wenn die Achsen "mehr konnten" , ..... haben nicht alle Hersteller das auf dem Typenschild vermerkt.
    Einige Hersteller haben aber auch schon damals "120 oder 140" auf die Achsen gestempelt.


    Steht der Prüfer nun vor dem Hänger vor BJ 1991 und ist keine Km/h - Angabe auf dem Typenschild .......
    kann er nicht wirklich wissen, ob die Achse für "120" freigegeben und damit für die 100-Km/h Zulassung geeignet ist.
    Er kann dann zu Recht die Abnahme verweigern ..... oder es doch machen; .... weil er sich denkt :" wird schon passen".


    Für die 100 Km/h -Zulassung braucht´s nämlich eine Achse mit 120-Km/h Freigabe ...... genau wie für die Reifen auch .....





    Manfred

    Manfred

  • Genau so ist es.


    Ich kann mich noch dunkel daran erinnern, dass kurzzeitig einige Anhänger mit 80 - Aufklebern herumgefahren sind, das ist allerdings schon lange her,das gibt es heute noch manchmal z.B. bei Verkaufsanhängern.


    War ungefähr die Zeit, als die Neblschlußleuchte Vorschrift wurde bei Hängern.

  • Hallo,


    danke für die Infos. :] Jetzt kommen wir an den eigentlichen Kern der Sache:].


    # Wenn wir den Anspruch auf eine 100km/h Abnahme definieren wollen, so muss neben den vielen schon genannten Punkten über das Typenschild oder vorhandene DDR Dokumentation für diesen Hänger die Eignung sichtbar sein (z.B. Typenschildeintrag 100,120..km/h, an Hänger oder Achse..).


    # Wenn dieses nicht der Fall ist, so kann der Sachverständige nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, und das kann mal so und mal so ausfallen. Das haben ja die Nutzer des Forums schon erkennen müssen.



    # In meinem Fall heißt das konkret, ich erfülle die generellen Anforderungen, habe auch keine Beschränkung im nun 3 Kfz Brief T-Eintrag (keine 80) (1. DDR, 2. BRD, 3. EU) finde aber auf den vorhandenen Typenschildern am Hänger keinen Eintrag bezüglich Geschwindigkeit, weder pro noch kontra.
    Die Einzelradaufhängungen haben keine separaten Schilder. >> Ich habe keinen Anspruch auf eine 100km/h Zulassung, weil ich explizit die Eignung des Hängers aus DDR Zeiten für 100km/h nicht nachweisen kann. :police:Ich habe nur eine Chance bei "good will Sachverständiger".:police:


    Gruß und Dank Markus

  • So ist es leider :(


    Aber: wie war das "damals" eigentlich ..... in der DDR ?


    80 Km/h auf Landstraßen ?! ...... und auf Autobahnen 80/90/100 ? .... und mit Anhänger ??? vor allem : ... mit Hänger auf der Autobahn ?





    Manfred

    Manfred

  • Hallo,


    danke noch mal für die Bestätigung! :idea:Somit ist die Lage nun deutlich geklärt.:idea:


    Häufig Strecken mit mehreren 100km auf der Autobahn mit einem 80km/h Hänger zu absolvieren ist jedenfalls kein Spaß.;(


    Ob ich auf die Suche nach einem Sachverständigen für die 100km/h meines HP 350 gehen werde, ist trotzdem noch fraglich.


    Einen kleinen "HP300" von Stema oder wm-meyer mit 100 km/h wird es wohl kaum geben, und wenn dann auch nur ohne Bremse, Einzelradaufhängung und Dämpfung. Ob ich dann wirklich eine deutlich bessere technische Lösung habe als mit einem HP 300 100 km/h ist außerdem fraglich.


    Viele Grüße Markus

  • ...
    Aber: wie war das "damals" eigentlich ..... in der DDR ?...


    Das hängt davon ab, wann "damals" war:


    Meine Erinnerung reicht bis Anfang der 1970er Jahre zurück. Zu dieser Zeit galt innerorts 50, außerorts 90 (LKW 80), Autobahn 100 (LKW 80). Um 1976 oder 1977 herum wurde die zulässige Geschwindigkeit außerorts auf 80 km/h abgesenkt. Offiziell begründet wurde das mit einer Kraftstoffeinsparung in volkswirtschaftlich wirksamem Maßstab. Inoffiziell war sicher der allgemeine Straßenzustand mit schuld.


    Wenn ich mich nicht irre, durfte auf der Autobahn zeitweise auch mit Anhänger 100 km/h gefahren werden. Zumindest erhielten Anhänger, die dafür nicht geeignet waren, an der Rückwand ein Schild "80".


    Skurril wurde es, als man Mitte der 80er Jahre die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen für Nutzfahrzeuge auf 80 km/h begrenzte. Was sich hier so harmlos liest, galt nun auch z. B. für Kleinbusse (Barkas) und Geländewagen (Lada Niwa, ARO). Das hat man aber nicht lange durchgehalten, es war auch fast nicht durchsetzbar.


    Wer sich genauer erinnert oder sogar Belege (alte StVO) greifbar hat, möge bitte ergänzen oder berichtigen.


    Viele Grüße
    Dirk

  • >>> Wenn ich mich nicht irre, durfte auf der Autobahn zeitweise auch mit Anhänger 100 km/h gefahren werden. <<<


    Wenn das so richtig wäre / ist ..... dann hätten die Hänger in der DDR ja faktisch schon eine 100ér - Zulassung gehabt ;)



    Da wäre es doch ganz interessant, wenn hier jemand etwas genaueres wüsste ... alte DDR-STVO oder so ....



    Das wäre doch bestimmt hilfreich für die 100ér - Zulassung beim TÜV ......



    Manfred

    Manfred

  • Weiß der Onkel vom TÜV das denn im Detail so ;):D


    Außerdem: ..... wenn an den Hänger ein 80ér Schild musste ....... dann stand das bestimmt auch so in den Papieren. ;):D


    Und wenn in den Papieren nix von "80" steht ??? :rolleyes::rolleyes::rolleyes:


    Eine DDR-STVO mit 100 Km/h für Anhänger auf Autobahnen wäre eine grundsätzliche 100ér Zulassung gewesen ...... oder ??? ;):D



    Manfred

    Manfred

  • So, da ich des Rätselratens nun leid war, habe ich mal verschiedene Fassungen der DDR-StVO aus dem Regal gekramt.


    Die kurze Fassung des §12 ist die Originalfassung, hier ist die Höchstgeschwindigkeit von PKW mit Anhängern praktisch nicht beschränkt.


    Falls ein Anhänger eine bauartbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung aufwies, war diese mit einem "Geschwindigkeitsschild" kenntlich zu machen: der berühmte "80"-Aufkleber, der sich an vielen Anhängern teils bis heute findet. Dazu sollte meiner Meinung nach ein Eintrag in den Zulassungsunterlagen gehören.


    Die doppelseitige Fassung ist von 1982/83, hier sind Anhängerzüge generell auf 80 km/h "eingebremst".


    Meine Auffassung ist: Wenn in den originalen DDR-Fahrzeugpapieren keine bauartbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung vermerkt ist, auch am Originalzustand des Anhängers keine Spuren eines Geschwindigkeitsschildes zu finden sind und ansonsten die Regeln der aktuellen 100er Regelung eingehalten werden, sollte der 100er Zulassung nichts im Wege stehen.
    Jetzt bin ich gespannt, was Eure Prüf-Ing's dazu sagen...


    Viele Grüße
    Dirk

  • Die doppelseitige Fassung von 1983 ist genau das, was ich nicht sehen wollte ...... aber doch die Realität ist.
    Das ist analog das, was im Westen bis 1990 so galt und die Anhänger keine Tempo-Beschränkung in den Papieren hatten und dennoch nur von der Bauart her nur bis 80 Km/h tauglich sein mussten.
    Und deshalb bei pingeligen Prüfern auch keine 100ér-Zulassung bekommen, wenn auf dem Typenschild der Achse keine höhere Tempo-Freigabe vorhanden ist.



    Manfred

    Manfred

  • Meinem HP350.01 wollte mein Prüfer (Hessen) auch nicht auf 100km/h zulassen da Er an der Achse, bzw. den Achsschenkeln, kein Schild finden konnte welches die Auslegung auf 100km/h bestätigt.
    Bei einem anderem smart Fahrer in Niedersachsen hatte nach 5 Minuten seine 100er Zulassung. Kurzer Blick in die Papiere, auf die Reifen und das war es.

    Wobei ich mich inzwischen aber eh mit den ofiziellen 80km/h abfinde und des öffteren ein Risiko eingehe das ich einer Zivilstreife über die Füße stolpere.
    Da ich meinen Anhänger an nem smart ziehe müßte ich den Anhänger auf 240kg ablasten um Gewichtstechnsich die 100er Zulassung zu erhalten.
    Bei einem Eigengewicht von 110kg bleibt da nun nicht mehr viel Übrig.
    Somal ich glatte 110kg Zuladung verlieren würde (350kg Anhängelast +30kg Aufliegelast beim smart.)

    Das Thema werde ich also wohl erst wieder angehen wenn mir mal ne gebremste 400-550kg Achse über den Weg läuft die auch noch Dämpfer hat und 100kn/h tauglich ist :-D.

    Ach ja, so schaut nen kleiner Anhänger an nem kleinen Auto aus :)

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    Byebye vom Mischungsmicha