HP 650/01 neu zulassen ?

  • Hallo,

    ich habe einen HP 650/01 aber leider keine Papiere dafür, ist es schwer diesen wieder zuzulassen?
    Die Typenschilder auf der Kupplung, der Auflaufbremse und auf dem Rahmen sind noch vorhanden,
    auch die Fahrgestellnummer ist noch vorhanden, nur Fehlt leider die KTA Nr.

    Kann mir jemand eine Kopie der Zulassung zur Verfügung stellen?

    Wie sieht es mit einer 100 km/h Zulassung aus?


    vielen Dank für Eure Hilfe

  • hallo habe auch grad dasselbe durch habe ihn jetzt nach 10 jahren wieder zugelassen lg matze

  • Ich bin auch auf der Suche nach einer Briefkopie von einem HP 650/01. Wäre über eine Antwort dankbar.

  • Also die KTA Nummer sollte eigentlich nicht das Problem sein. Als erstes muss man sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle holen. Damit kann man dann zum TÜV, DEKRA oder GTÜ. Die prüfen dann den Anhänger.


    Sollte die KTA Nummer doch notwendig sein kann man auch den Weg über das KBA gehen. Online eine Anfrage auf ABE stellen. Bei meinem Anhänger wurde mir dann mitgeteilt, dass die Erstellung einer ABE nicht möglich ist und mir wurde die KTA Nummer mitgeteilt. Diese kann man dann beim Bundesarchiv bekommen. Das kostet aber auch wieder Geld. 15€ für die Recherche und dann noch einmal Gebühren für die Erstellung einer Kopie. Da dauert. Ich warte immer noch :mad:


    Aber ich vermute mal das der TÜV oder die anderen verdächtigen die KTA schon haben. Einfach mal nachfragen. Ich habe einen Anhänger bei dem ich das nicht voraussetzen kann.


    Viel Glück

  • Leider ist die ganze Zulasserei bei fehlenden Dokumenten eine Ermessenssache der Landkreise.


    Einige verzichten auf Aufbietung und co wenn man den verklickern kann das das gute Stück letztmalig in der DDR zugelassen wurde und im Wirrwarr der 90er Jahre vieles verschwand.


    Ein Datenblatt usw. braucht man nicht aus FL, denn die Prüfer können direkt auf alle Daten zugreifen. Sehen ob es ein originaler HP 650 ist oder ob es ein Eigenbau ist und erstellen danach das Vollgutachten nach § 21. Danach geht man zur Behörde und beantragt die Zulassung. Dort wird einem entweder die eidesstattliche abgenommen oder drauf verzichtet. Danach erhält man neuen Brief und Schein und kann das Hängerchen benutzen.