Beiträge von schnubbi


    OK. Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. So wie du es beschrieben hast sollte es sein - hab ich auch so gemeint...

    Also ich bin nicht weiter gekommen beim TÜV und habe mir nun ein neuen Anhänger gekauft und den abgelastet und auf 100km/h zugelassen.


    Hab mich schon gefragt, was aus deinem Anhänger geworden ist. Schade das es so eine Ende genommen hat.


    War bei 4 verschiedenen Prüfern und jeder hatte ne andere Ausrede. Obwohl meiner nach 1990 war, usw.


    Ich muß hier mal meine Kollegen ein bisschen in Schutz nehmen.


    Das Problem ist ein ganz einfaches: Es gibt leider genügend Kollegen, die zwar wissen das es die 100-km/h-Regelung gibt, sich aber nur unzureichend damit auskennen. Jeder hat auch ein bisschen sein "Spezialgebiet". Und wenn du halt das ganze Jahr nur zwei Anhänger prüfst und nur alle 2 Jahre so eine 100-km/h-Zulassung machst, entstehen halt auch gerne mal Wissenslücken. Und viele meiner Kollegen haben sowas sogar noch nie gemacht...


    Ist an der Bj. vor 1991 wirklich prinzipiell was dran?


    Hab ich noch nie was davon gehört (Vielleicht habe ich aber auch Wissenslücken...)!
    Dann dürfte ja kein DDR-Anhänger mit einer 100 draußen rumfahren...


    Außerdem würde er hinter dem Auto permanet extrem springen, da keine Dämpfer...


    Für diesen Fall gibt es ja die weiter oben im Thread genannten Faktoren, mit denen das Mindestleergewicht der Zugfahrzeuge berechnet wird.
    Eine Ausrüstung mit Stoßdämpfern ist KEINE Vorraussetzung für eine 100-km/h-Zulassung.
    Solche Aussagen beweisen das Unwissen dieser Prüfer...


    Zum Thema "Auslegung der Achsen für 100 km/h":
    Jedes Fahrzeug braucht vor der Zulassung für den Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis (BE). Das war auch in der DDR so. Für den Fall, das eine Achse aufgrund ihrer Bauart o.ä. begrenzt ist für eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit, so wird das in dieser BE festgehalten. Die Daten in den Zulassungspapieren basieren auf den Daten der BE. Ist also in der BE eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit (aufgrund was auch immer) beschrieben, wird diese in die Zulassungspapiere übernommen. Andersherum: Steht in den Zulassungspapieren keine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit, gibt es für den Prüfer eigentlich keinen Grund an der Eignung des Anhängers zu zweifeln.


    Selbst die Eigenbau-Anhänger aus dem "Osten" habe meistens Trabbi-, Wartburg- oder Moskvitch-Achsen(teile) drunter - allesamt fahren mind. 100km/h...
    ...Die 80er Eintragung waren "damals" aber nur so mehr aus Langeweile reingeschrieben worden...


    Gefährliches Halbwissen! Es gibt genügend DDR-Anhänger, die begrenzt sind. Hab letztens erst einen HP500 in der Hand gehabt. In dessen KTA-BE (BE der DDR) steht unter dem Punkt Höchstgeschwindigkeit: "80 km/h; begrenzt wegen Achse".



    mgolbs:


    Eigentlich ist es egal, ob dein HP350 Stoßdämpfer hat oder nicht. Wie oben geschrieben sind diese nicht Vorraussetzung für eine 100-km/h-Zulassung. Und da er (wovon ich mal ausgehe) sowieso ungebremst ist, gilt für ihn nur der Faktor 0,3 bei der Mindestleergewichtberechnung.

    Kann dem nur zustimmen:als erstes mal wiegen lassen!


    das mit dem auflasten ist nicht so einfach. der prüfer braucht eine grundlage, auf der er die auflastung eintragen kann. normalerweise ist das eine herstellerbescheinigung (z.b. üblich bei vw t4). geht höchstwahrscheinlich in deinem fall nicht mehr. du müsstest halt nachweisen das bremse, fahrwerk etc. für das gewicht geeignet sind. und auch das wird, denke ich, sehr schwer.
    und ohne nachweise wird kein prüfer das risiko eingehen...

    Ersteinmal ein großes Hallo,


    hab euer Forum entdeckt, weil ich in nächster Zeit selbst einen HP 500 wieder aufbauen will. War bisher sehr hilfreich...


    Doch zum Thema: Arbeite selbst bei einer großen Überwachungsorganisation und kann vielleicht ein bischen Licht ins dunkel bringen.
    Generell ist 100 km/h bei jedem Anhänger möglich, wenn er folgende Bedingung einhält.
    Allererste Bedingung ist, das der Anhänger geeignet für 100 km/h ist. Das bedeutet, daß in den Fahrzeugpapieren im Feld T (neue Zulassungspapiere) ein Strich sein muß. Es darf auf keinem Fall dort oder ganz unten unter Bemerkungen die 80 stehen. Ist das der Fall, so ist der Anhänger lt. Hersteller nur für 80 km/h Höchstgeschwindigkeit geeignet.
    Ist er für 100 geeignet, müssen noch die Reifen stimmen. Das heißt 1. jünger als 6 Jahre und 2. Geschwindigkeitsindex min. L.
    Dann ab zur Prüfstelle oder zum Händler, bei dem ein Sachverständiger prüft. Dort wird dann ein Formular ausgefüllt, in dem u.a. Reifenalter, Ausrüstungszustand des Anhängers (Schlingerkupplung, Stoßdämpfer, Bremse etc.) und das Mindestleergewicht des Zugfahrzeugs eingetragen. Das ermittelt man aus dem zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers geteilt durch einen Faktor (der wiederum abhängig von o.g. Ausrüstungszustand ist). Beim HP 400 ist dieser Faktor 0,3 (keine Bremse, keine Stoßdämpfer). Ein Zugfahrzeug müßte also mindestens 1334 kg Leergewicht haben.
    Mit diesen Papieren gehts dann zu Zulassungsstelle. Die machen den Eintrag in die Fahrzeugpapiere und dort bekommt man auch die gesiegelte 100 km/h Plakette.


    Ich hoffe diesmal konnte ich ein bisschen helfen.