Abschleppachse / Schleppachse / Schlepphund - Infos zur Zulässigkeit und Technik

  • Das abgeschleppte Auto muss dann aber zugelassen sein ...

    Davon gehe ich aus, sonst wäre es ja kein Abschleppen. Aber gib mal "Schleppachse", "Abschleppachse" oder "Hund" als Suchwort bei Verkehrsportal.de ein. Da wirst Du bestimmt eine Antwort finden.


    Gruss georg123

  • Selbst wenn man damit abschleppen dürfte, so würde sich für mich immer noch die Frage stellen, wie die Achse denn an den Bergungsort kommt. Schließlich hat das Teil keine Zulassung, keine Beleuchtung etc. Also auch nicht zulassungsfähig. Das ist, einfach ein stück metall mit rädern, was hinter dem fahrzeug gezogen wird, und das dürfte doch nicht erlaubt sein.

  • Hi,


    warum sollte man das nicht als Anhänger zulassen können? Dann macht man die Lichtleiste halt an die Schleppachse. Es ist aber nach wie vor so, dass die hintere Achse (beim Fahrzeugtransport) des "Zweiachsanhängers" nicht gebremst ist. Dadurch kann keine so gute Verzögerung erzielt werden wie bei einem richtigen Anhänger.
    Alternativ kann man das Auto auch mit einer Zuggabel an das Zugfahrzeug schnurzen. Wenn man eine Bremsleitung nach hinten legen würde, hätte man die optimale Verzögerung. Wäre das "ausnahmegenehmigungsfähig"?


    Gruß
    Gerhard

  • Es gab vor längerer Zeit hier einen großen Thread von jemandem, der sich einen Abschlepphund gebaut hat, ab und zu werden diese Abschleppachsen auch heute noch gebraucht angeboten.


    Ich erinnerte mich dunkel, dass es vor etlichen Jahren soetwas auch in D öfters gegeben hat, sogar von Serienherstellern, man das heute aber gar nicht mehr bei uns regulär kaufen kann.


    Ein wenig Sucherei brachte dann ein Gerichtsurteil zutage ( ich glaub BGH ), dass eine solche Konstruktion prinzipiell zwar erlaubt ist, aber das angeschleppte Auto dann als ungebremste Anhängelast zu werten ist, und da die ungebremste AHL selbst der dicksten Kisten auf 750 kg begrenzt ist machen diese Achsen keinen Sinn mehr.


    Es hat also schon seinen Grund, warum das keiner mehr in Deutschland im Programm hat, Bastler ausgenommen ;)

  • wenn man das teil als anhänger zulassen würde, wäre es keine schleppachse mehr, oder? dann könnte man ja nen normalen anhänger nehmen, und das auto halb draufstellen...


    Aber wie schon in anderen themen macht das keinen sinn. einfach mit 2 mann und schleppstange und gut ist. alternativ nen autoanhänger...

  • einfach mit 2 mann und schleppstange und gut ist.

    Jein, es ist einfach blöde 4 Meter hinter dem Kofferraum des abschleppenden Autos zu hängen. Mir macht das definitiv keinen Spass. Ich sehe die Abschleppachse auch eher als komfortable Abschleppstange. Kostet in der Anschaffung mehr, erspart aber dem zweiten Mann das Kleben am Rücklicht.


    alternativ nen autoanhänger...

    Ist natürlich der Königsweg. Wenn man das passende Zufgahrzeug und vor allem einen passenden Hänger zur Verfügung hat. Eine Abschleppachse frisst halt kein Brot, wenn sie einmal bezahlt wurde. Ein Hänger schon.


    Gruss georg123


    PS:
    Ja, ich wurde schon mal abgschleppt.
    Nein, ich habe keine Abschleppachse, will mir keine anschaffen und habe auch keine praktische Erfahrung damit.

  • es gibt unterschiede zwischen schleppen und abschleppen


    Abschleppen oder anschleppen ist z.B. Pannenhilfe, der Fahrer vom Zugfahrzeug muß den FS für das Zugfahrzeug haben, der im abgeschleppten für sein Fahrzeug, Fahrzeuge ab 3,5 t dürfen nur mit Stange abgeschleppt werden



    ein Fahrzeug ohne Zulassung muß zumindest betriebssicher sein, dann darf man es auch schleppen, der Fahrer im Zugfahrzeug braucht aber Klasse 2, der hinten im geschleppten Fahrzeug braucht keinen FS, er muß lediglich mit der Bedienung des Fahrzeugs vertraut sein, das gleiche gilt für Schleppachsen, nur der zweite Fahrer entfällt da


    auf Autobahnen darf man in beiden Fällen nicht fahren, sollte man schon auf der Autobahn sein, muß man die an der nächsten Ausfahrt verlassen



    die zulässigen Anhängelasten sind beim abschleppen nicht zu beachten, ein Mini darf also auch nen dicken 7er abschleppen, wenn ers schafft

  • Kann es sein, das du bezüglich des Führerscheins des geschleppten und abgeschleppten verwechselt hast? Ich hatte es immer anders im hinterkopf...

  • Nö, stimmt so schon:


    Entweder vorn PKW-Schein und hinten PKW-Schein,
    oder vorn LKW-Schein und hinten gar keinen Schein.

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Zitat

    oder vorn LKW-Schein und hinten gar keinen Schein.


    Aber auch nur dann, wenn das zgG beider Fahrzeuge größer 3,5 t ist. Ansonsten reicht der BE. Hintergrund des LKW-Führerschein war die Tatsache, das nach dem alten Faherlaubnisrecht hinter PKW nur einachsige Anhänger mitgeführt werden durften. Der geschleppt PKW wurde jedoch beim schleppen (nicht abschleppen) als 2-achsiger Anhänger mit einem Achsabstand größer 1 Meter gewertet.

  • Ich präzisiere: vorn alter 2er oder neuer BE ;)

    MfG,
    Jay


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  • Ich finds ne gute Sache zum Abschleppen von Autos bis zb. 1200 kg Gewicht, oder auch zur Überführung.
    Was soll hier großartig schlecht sein, wenn die Achse gebremst ist ?
    Auf einen Modell-testversuch kommts an.
    Nöööö.da lassen wir lieber 60 Tonner durhs Land mit 90 rasen....ztztztz

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • Wurde weiter oben schon erwähnt: Nur EINE Achse ist gebremst.


    Und beim LKW? ;)

    MfG,
    Jay


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  • Ich finds ne gute Sache zum Abschleppen von Autos bis zb. 1200 kg Gewicht,

    Ich auch, aber warum die Begrenzung auf 1.200 kg? Da muss ja alles ab unterer Mittelklasse unabgeschleppt bleiben, oder muss ich da dann wieder zur Abschleppstange greifen? OK, bei der Abschleppstange habe ich nen zweiten Mann im abgeschleppten Fahrzeug, der kann vielleicht mitbremsen wenn er schnell reagiert und die Bremsanlage ohne Motorunterstützung brauchbar wäre.
    Oder bezog sich die Begrenzung auf das Schleppen:

    oder auch zur Überführung.

    (Genehmigung erforderlich)


    Ich finde die aktuelle Regelung eigentlich ganz sinnvoll: Abschleppen ist erlaubt, Schleppen nur mit Sondergenehmigung.
    Solange das Abschleppen per Seil oder Stange erlaubt ist, sehe ich keinen Grund das Abschleppen per Hund zu verbieten.
    Das Schleppen per Hund ist wiederum kein Notbehelf bei einer Panne, sondern eine stinknormale Transportaufgabe. Warum sollten da gerningere Maßstäbe gelten, als bei einem Hängertransport?


    Gruss georg123

  • @georg,


    nööö, gerade in den "kleinen" Gewichtsklassen, hätten viele Werkstätten etc. die Möglichkeit mal einen Azubi ( mit BE) zu Schicken, und auch mal einen kleinen Hund zu Unterhalten anstatt mit großem Hänger ( oder LKW ) Fahren zu müssen.
    Ist nur so ein Gedanke, ich würd´s klasse finden.

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • Oder gar Hobbyschrauber, denen ein kompletter Hänger nicht nur a. zu teuer ist, sondern b. auch zu viel Platz braucht

    MfG,
    Jay


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  • nööö, gerade in den "kleinen" Gewichtsklassen, hätten viele Werkstätten etc. die Möglichkeit mal einen Azubi ( mit BE) zu Schicken, und auch mal einen kleinen Hund zu Unterhalten anstatt mit großem Hänger ( oder LKW ) Fahren zu müssen.

    Ich könnte mir vorstellen, dass gerade im gewerblichen Bereich weitere Einschränkungen dazukommen. Wenn ein Angestellter mit Hund abschleppt und es passiert was, wird die BG auf die Barrikaden gehen.
    So nach dem Motto: "... mit einem Autoanhänger wäre das nicht passiert (weil da alle Achsen ordentlich bremsen). Und du böser Arbeitgeber sollst doch so arbeiten lassen, dass deine Angestellten so sicher wie möglich arbeiten. Deswegen hat jetzt dein armer Azubi ein HWS-Trauma und wir sollen für deinen Leichtsinn blechen?"
    Auch die Frage: darf ich technisch gesehen abschleppen (verträgt das die Automatik) muss vorher geklärt sein. Für einen gewerblichen Einsatz sehe ich da eher wenig Chancen. Ein richtiger Abschlepper (Hänger oder LKW) ist eh notwendig.


    Gruss georg123


    PS: gefallen würde mir so ein Hund schon, aber mein letzter Abschleppvorgang liegt ein Jahrzehnt zurück. Da lohnt kein Hund.

  • hallo gemeinde,


    hab grad ne abschleppachse entdeckt.. recht guter zustand, top preis http://kleinanzeigen.********/anzeigen/s-anzeige/anhaenger-fuer-autotransport/113764886-241-5821?ref=search


    lohnt sich son ding noch? darf man das noch fahren?


    dann würde ich das teil morgen holen



    lg

    Zugfahrzeuge:
    R.I.P - Audi A6 quattro, 2,5 TDI, Tiptronic, Bj.03 - war ne schöne Zeit



    Anhänger:
    Böckmann HB1 1000kg
    Auto-Trailer eigenbau, 2000kg
    Corrado Heck Allround inkl. BBQ Grill


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    xXx*Audi 90 BBQ Grill als Projekt im Hinterkopf behalten*xXx
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    Audi A6 C4 Heck 750kg --- zu verkaufen
    DDR eigenbau, 750kg --- verkauft :(

  • also so wie ich das alles lese isses ne gute (bessere) alternative zur abschleppstange.


    aber wie komme ich bis zu dem fahrzeug was abgeschleppt werden hin? kann ich ja nich in kofferraum packen das ding

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