Anhänger ohne Papiere

  • wasn des für a Schlaumeier?

    Einer der weiß was er macht8o

    klar dann erzähl mal, aber bitte belegbare Zitate, nicht irgend welche Märchen



    2 Anhänger ohne Brief zugelassen in Köln8o

  • Hast du schon einmal gehört, was es für eine Strafe gibt bei Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ?


    Vielleicht handhaben es verschiedene Zul.stellen auch unterschiedlich, das geht nicht überall so einfach wie in Köln.

  • [quote='kölner','https://anhaengerforum.de/forum/index.php?thread/&postID=16296#post16296']Wer spricht den von eidesstattlicher Versicherung?:D
    Die Polizei gibt ihr Ok!
    Straßenverkehrsamt gibt ihr Ok!
    Tüv gibt sein Ok!
    Wo befindet sich den deiner Meinung nach eine Straftat.Nur weil du nicht gesagt hast wo oder von wem der Anhänger herkommt/ist?
    Wen du nach all den Schritten einen Anhänger ,mit Brief und Siegel hast!
    Wo liegt den jetzt das Problem?8o

  • Was ist denn rechtlich sicherer ? .....


    die Abklärung über die Polizei und dadurch über das Kraftfahrt-Bundesamt, ob das Fahrzeug gestohlen wurde ..... und die Bestätigung durch die Polizei, das kein Diebstahl bekannt ist .....


    oder die eidesstattliche Versicherung irgend einer Person ...... ( und für die Behörden ist jede Person, die nicht im Staatsdienst tätig ist, .... "irgendeine Person" )



    In Hamburg braucht man zur Zulassung eines Fahrzeuges nur die Fahrzeugpapiere und den Personalausweis ......


    In anderen "beknackten" Länderbehörden ( Hessen ? ) braucht man auch noch einen Kaufvertrag ......
    Hey Leute ...... wie leicht ist denn ein privater Kaufvertrag zu fälschen ...... und wie wollen die das irgenwie nachprüfen :confused:





    Manfred

    Manfred


  • hallo Peter es gibt Typenschild 1 Hersteller 2 Bootsanhänger und ein Typenschild für den Hersteller des Grundanhänger
    Grümmer u. merlin
    gruß olli

  • Hallo Olli,


    auf dem Typenschild des Aufbauherstellers sollte auch die Fahrgestellnummer stehen. Eingeschlagen wurde sie bei Rohrdeichseln früher oft oben auf dem Rohr zwischen Bremshebel und dem Aufbau.


    Kann aber auch sein, dass sie irgendwo am Rahmen eingeschlagen ist.


    Ein Bild des Anhängers wäre sehr hilfreich!


    Gruß


    Peter

  • So heute Post von Stema bekommen, ich hab den Brief, jetzt noch ein tolles Nummernschild rausgesucht und ab geht die Post

  • Moinsen,


    hab grad mal wegen meinem Anhänger bei der Zulassungsstelle nachgefragt.


    Laut deren Aussage alles kein Problem.


    Wenn ich meinen Anhänger ohne Papiere anmelden möchte geht das auf folgendem Weg.


    - Gutachten nach §21 StVZO
    - Eigentumsnachweis (Kaufvertrag)


    Der Anhänger ist in deren Datenbank nicht mehr vorhanden...bin gespannt ob das wirklich so "einfach" wird.

    ein Hänger? Kein Schimmer was das ist, ich hab nur Anhänger....

  • Moin Alex,


    jo natürlich. Kann sich aber noch nen bissl hinziehen bis ich einen Prüfer finde der "mir" angenehm ist.


    Werdegang bis jetzt war übrigens.


    DDR Wohnwagen ohne Papiere gekauft.


    Bei der Zulassungsstelle für den Landkreis LDS eine Anfrage per eMail geschickt ob der Anhänger mit der Fahrgestellnummer 12345 bekannt ist und was nötig ist um neue Zulassungspapiere zu bekommen.


    Darauf die Antwort das keine Einträge zu diesem Anhänger vorhanden sind und wie oben schon geschrieben ich zum Prüfer eine Abnahme nach §21 machen lassen muss + einen Kaufvertrag haben muss.


    Dabei spielt es laut Zulassungsstelle KEINE Rolle ob der Anhänger auf den letzten Besitzer der mir den Kaufvertrag ausstellt zugelassen war oder nicht.


    Klingt mir alles viel zu einfach, aber ich habe mir die Mails abgespeichert und wenn ich alles zusammen habe und das beim Amt nicht klappt gibts wohl die ersten Schalterblockade :biggrins:

    ein Hänger? Kein Schimmer was das ist, ich hab nur Anhänger....

  • Was soll daran denn "zu einfach" sein ? :rolleyes:


    Zu der Fahrgestell-Nr. sind keine Einträge bekannt; ..... und folglich auch kein Eintrag, dass er gestohlen sein könnte.
    Außerdem ist die Fahrgestell-Nr. ja offensichtlich "frei" ----- da kein Eintrag.


    Also ab zum Tüv unf §21-Abnahme und ab zur Zulassungsstelle ......
    und dass die bei euch einen Kaufvertrag sehen wollen, steht bei euch in den Vorschriften :D:D ..... einen anderen Grund können die dir nicht wirklich nennen.


    In Hamburg braucht man keinen Kaufvertrag ( den könnte ein Krimineller eh fälschen ) ; ......
    wozu auch ? .... es gibt ja keinen Eintrag, dass der Hänger gestohlen wurde ;):D
    und gäbe es einen Diebstahleintrag ; ....... würde der schönste Kaufvertrag nix nutzen. ;):D



    Also : wo soll es da Probleme geben ? :rolleyes:


    Es ist einfach ;):) ...... wenn man nicht in Hessen wohnt :D:D:D:D



    Manfred

    Manfred

  • Moin Manfred,


    na denn schaun wa mal...;)

    ein Hänger? Kein Schimmer was das ist, ich hab nur Anhänger....

  • Um das Thema abzuschließen, da sich kein Prüfer gefunden hat der sich meinem Anliegen nähern wollte und der WoWa einen extremen Wasserschaden hat, habe ich einen anderen Wohnwagen mit Papieren gekauft.


    Kann somit leider nichts zum eigentlichen Thema beitragen.

    ein Hänger? Kein Schimmer was das ist, ich hab nur Anhänger....

  • Hallo zusammen,


    das Thema ist hier zwar schon älter aber für mich jetzt relevant. Antworten speziell auf meine Frage
    finde ich nicht.


    Der Anhänger hat noch TÜV bis 4/2013 ist angemeldet und versichert.
    Der KFZ-Brief nicht auffindbar, nachfragen geht nicht da der Besitzer im Juni verstorben ist. Ich
    möchte vom Erben den Anhänger kaufen. Ohne Brief natürlich keine Umschreibung was muss ich
    machen?


    Gruß
    Hanna

  • Am einfachsten ist: Der Erbe soll mit allen noch vorhandenen Papieren und einer Kopie der Sterbeurkunde zur KFZ-Zulassung wandern und den Anhänger abmelden. Die Tante dort kann auch sicher Ausunft geben, ob das dann ausreichend ist. Wenn du den Anhänger ameldest bekommst du ja eh einen neuen Brief.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • TheBlackOne


    danke für die schnelle Antwort!
    Vorhanden ist nur der KFZ-Schein. Anscheinend muss es auch noch wie im Schein vermerkt:
    Ausnahmegenehmigung und Ergänzungen zur Fahrzeugbeschreibung auf mitzuführendem Beiblatt
    ($ 70/3A STVZO) geben, der natürlich auch fehlt.




    Gruß
    Hanna

  • Die ganzen Bemerkungen auf dem Beiblatt sollte das Zulassungsamt im Rechner haben.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Beiblatt und TÜVbericht wurden gerade gefunden. Hoffe, dass der Brief auch noch auftaucht.