Anhänger ohne Papiere

  • Hallo,


    ich habe das gleiche problem .Ich hab mir bei Ebay einen Anhängergekauft ohne Papiere gekauft .Würde ihn jetzt gerne wieder zulassen,
    nur das problem ist,das ich ihn in Belgien abgeholt habe wo er bestimmt auch zugelassen war (klebt noch ein B hinten drauf).


    Kann ich in Deutschland zum Strassenverkehrsamt gehen oder muss ich nach Belgien dafür .
    Der Hersteller ist DBD Frankreich


    Gruss Alex

  • Hallo


    was willst Du jetzt von uns hören? Mitleid? weil eventuell nen Fehlkauf gemacht hast?


    wenn du diesen Thread gefunden hast, wirst ihn ja auch gelesen haben, und es gibt noch unzählige andere dazu, dort steht genau drinn was nun machen kannst


    ich könnte mir vorstellen das es in Belgien ähnlich ist wie in Holland, und 750 kg Anhänger garnicht zugelassen sind, aber wie gesagt, ist nur ne Vermutung


    Eventuell weiß es jemand anderes genauer, ansonsten mal morgen in B bei nem Händler anrufen und fragen


    wenn noch Fragen hast die hier nicht schon x Mal beantwortet wurden, kannst aber gerne nochmal fragen


    Gruß Mani

  • Mann Mann Mani,
    ne mitleid wollte ich nicht haben !oder was du auch immer da raus gelesen hast. wollte eigentlich nur wissen ob ich die Papiere auch in Deutschland bekomme oder dafür nach Belgien muss,mehr nicht und das wurde da nicht schon x mal beschrieben.Fehlkauf war es auch nicht da er nur Pferdescheiße von A nach B übers Feld bringen muss und die Papiere will ich nur haben weil sie halt dazugehören .
    Aber lass gut sein, finde es auch so raus .


    Tschusss


    hiernach dürft ihr meine Account wieder löschen,

  • Moin,
    bin neu hier und habe den Fred mit den Papieren von der ersten bis zu letzten Seite eingezogen. Kann nur sagen hochinteressant!
    Ich habe das selbe Problem. Möchte mir ein 750 Kg Koch Anhänger kaufen der kein TüV und keine Papiere hat und der Verkäufer hat diesen wiederum auch von einen anderen. Habe zwar an Hand der Rahmennummer von der Polizei rausbekommen das der Hänger 2011 stillgelegt wurde und inzwischen habe ich auch das Kennzeichen. Nur die Zulassungsstelle will mir die Halterdaten wegen Datenschutz nicht geben. Der Zentralruf der Autoversicherer kann mir keine Versicherung nennen da das Teil abgemeldet ist. Also alles Mist! Oder kann mir hier wer per PN die Halterdaten anonym senden damit ich mit diesen Kontakt aufnehmen kann für diese Eidesstattliche Versicherung. Gibt es hier kein Kob:police: oder welche von einer Zulassungsbehörde die mit mir mitleid haben. Wie gesagt Kennzeichen habe ich.:)
    LG
    Katzenfloh

  • Hallo in die Runde!
    Habe einen Feuerlöschanhängerfahrgestell ohne Papiere gekauft.Bj 57.
    Von der Polizei eine Unbedenklichkeitserklehrung geholt.
    Einen Rahmen geschweist,verzinkt und Kassten gebaut.
    Beim TÜV Nord ohne Probleme abgenohmen worden.
    UND DANN GING DAS BEI DER ZULASSUNGSTELLE IN DETMOLD LOS!!! !!! !!
    Alles nach dem gleichen Prinzip, wie in München.


    Macht aus jedem Teil(egall wie alt) nur NEUBAU !!!(nur Nebelschlussleuchte)
    Dan habt ihr diese Probleme nicht.

  • Also ich habe genau das gleiche Problem, habe nur einen Kaufvertrag und keine Papiere bei der Zulassungstelle hat sie mir gesagt das es 31 Anhänger mit dieser Fahrgestellnummer gibt nun so wie es aussieht werde ich wohl auch nicht den letzten Halter ermitteln können. Kann ich den Anhänger nun vergessen oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

  • Hallo,


    Ich habe folgendes Problem:


    Ein Kumpel von mir besitzt eine Schrauberwerkstatt bei welcher er vor längerer Zeit
    von einem den Imbissbuden Anhänger zwischenlagern hat lassen.


    Nun ist der Fall das der gute Mann verstorben ist und die Erben keine Interesse an dem
    Anhänger gezeigt haben. Die haben nur den Inhalt geplündert und danach auf nimmerwiedersehen
    nach Italien aus dem Staub gemacht. (ist ein Pizzaimbiss Anhänger)


    Der Anhänger wurde mit Überführungskennzeichen dort abgestellt.


    Fakt ist jetzt, das Ding steht jetzt bestimmt schon seit sechs Jahren bei uns rum, (vielleicht auch länger)
    es gibt keine Papiere und jetzt ist die Idee den Aufbau abzureissen und auf normale Ladefläche umzubauen.


    Wie sieht es in so einem Fall aus mit der Anmeldung aus wenn wirklich garnichts mehr vorhanden ist?
    (Vollabnahme ist logisch.)


    Die genaue Bezeichnung von dem Hänger habe ich leider nicht im Kopf, kann ich aber nachreichen.


    Wäre irgendwie schade wenn man den mit dem Plasmaschneider verschrotten müsste.




    Gruß Marko

  • Genau genommen, sieht es rechtlich äußerst schwierig für euch aus, euch gehört der Anhänger nicht, und ihr habt vermutlich keine Adresse vom Besitzer. Wie da der genaue Ablauf ist, weiß ich nicht, aber einfach so einen "neuen" Anhänger draus machen ist natürlich nicht.


    Auch wenn ihr die mündliche Zusage habt, das ihr den Anhänger behalten könnt, so bräuchtet ihr ein Schriftstück, welches euch als Eigentümer ausmacht, und eine Verlusterklärung über die Fahrzeugpapiere (Falls es mal welche gegeben hat) Für eine Neuabnahme ist es wichtig, ob der Anhänger eine Rückfahrautomatik hat (wie alt ist der Anhänger)


    Insgesamt dürfte das ganze ein recht schwieriges unterfangen sein, da der Anhänger quasi "aus dem nichts" da ist, und du keinerlei herkunftsnachweise hast. Schließlich könnte sonst jeder einfach hingehen, einen Anhänger klauen, und so eine Storry erzählen, und ihn umbauen, und zulassen...


    An deiner stelle würde ich erst einmal mit einem Anwalt sprechen, wie die Eigentumsregelung nun ist, bevor du irgendetwas damit machst, du dürftest ihn nicht einmal verschrotten, wenn er dir nicht gehört....

  • Um das Boot offiziell als Eigentum zu deklarieren geht nur über die Staatsanwaltschaft. Vielleicht Standgeld berechnen und dann den Anhänger als Entschädigung erhalten. Dann die Vollabnahme beim tÜV dazu, das lohnt sich überhaupt nicht. Wir haben gestern für einen Anhänger eine Vollabnahme gemacht. Kostet inzwischen 166.-€ .....


    Zerschneiden wäre auch schade. Biete 50.-€ ;-))).


    Gruss Ruddi

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    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • [INDENT]Schon mal vielen Dank für die Antworten.


    Ich werde jetzt einfach bei der Zulassungsstelle nachfragen wie das aussieht. Ich denke die können
    mir wegen dem Halterthema mehr sagen ;).


    Wenns da keine Eintragung mehr gibt und der auch nicht als gestohlen gemeldet ist, bin ich da
    relativ Schmerzfrei. (Ich weiß das sich da zu 200% definitiv keiner mehr melden wird.)


    Ich muss nochmals nachfragen wann der damals dort abgestellt wurde.


    Noch kurzer Nachtrag zum Hintergrund:
    Die Schrauberwerkstatt war ursprünglich woanders. nach dem Umzug haben wir den dort einfach stehen
    gelassen in der Hoffnung das Problem würde sich von alleine erledigen.
    Jetzt soll das Gelände allerdings dem Erdboden gleichgemacht werden und der Besitzer der Halle
    hat sich bei uns gemeldet. (hat vorher aber irgendwie keinen gestört.).



    Übrigens der Aufbau ist nur noch für die Gelbe Tonne zu gebrauchen.



    gruß Marko [/INDENT]

  • Hallo


    Wollte wissen ob es eine Lösung gibt: ich wohne in Frankreich und habe ein Pferdeanhänger über ebay erteigert, diese Leuten hatte den Anhänger nicht auf Ihren Namen angemeldet, dieser anhänger ist immer auf den Vorbesitzer angemeldet, habe in meinem Besitz sein Fahrzeugschein und den Betriebserlaubnis Schein, aber kein Verkaufsvertrag, und der Besitzer vom Fahrzeugschein reagiert nicht, habe in ein Brief geschrieben, eine Naricht in einem Begegnungsnetz geschrieben den er auch gelesenn hat, da er den wahrscheinlich nicht mehr versichert ist gibt es ein Problem wenn ich den ziehe, kann mann ein Anhänger ohne Verkaufsvertrag wieder verkaufen? oder gibt es eine möglichkeit in selbst in Deutschland abzumelden? 5Muss in wieder verkaufen, ist in Frankreich nicht zugelassen :/



    mfg CP

  • Hallo


    normal müsstest den auch mit der deutschen Zulassung bei dir auf Dich ummelden können, ansonsten


    gehst mit den Papieren und Kennzeichen zu irgend einer Zulassungsstelle in D, und kannst ihn dort gegen eine geringe Gebühr vorübergehend still legen lassen


    mit den Papieren gehst dann zu deiner Zulassung in F, allerdings habe ich keine Ahnung was die alles haben wollen


    vermutlich die Fahrzeugpapiere (die hast ja)
    dann vermutlich Kaufvertrag (den hast nicht, zumindest nicht von dem der in den Papieren steht)
    eventuell reicht der Zulassungsstelle auch ein Ausdruck der Ebay Auktion, in D gilt das als Kaufvertrag


    Gruß Mani

  • Moin,


    ich schreibe dann hier auch mal ganz ungefragt meine Erfahrungen zu dem Thema, denn mir hat dieser Thread auch geholfen.


    Gekauft habe ich einen Flamingo VX121 ohne Papiere von Privat, dank diverser Google-Recherche (unter anderem in diesem Thread) habe ich ihn gekauft und war mir relativ sicher ihn zugelassen zu bekommen (abgesehen davon war der Preis auch so gut, dass ich ihn wohl ohne große Verluste wieder los geworden wäre).


    Erster Besuch bei der Zulassungsstelle:
    Irgendwann zwischen den Jahren bin ich mit Kaufvertrag und einem Datenbankauszug von Saris dort aufgeschlagen und habe der Sachbearbeiterin mein Anliegen vorgetragen. Diese verschwand erst einmal eine ganze Zeit um mir dann mitzuteilen dass sie mir so nicht helfen könne. Ich dürfte aber gerne zu ihrem Chef (Sachgebietsleiter) gehen und das mit dem besprechen.
    Gesagt, getan! Ich sitze also bei dem Herrn Sachgebietsleiter und lasse mir erklären, dass auch er mir nicht helfen könne. Ich bräuchte eine Eidesstattliche-Versicherung desjenigen, der die Papiere verloren hat. Meiner Bitte, mir den Namen des letzten Halters zu nennen, konnte er nicht entsprechen, schließlich gab es keine Eintragung mehr zu der Fahrgestellnummer (immerhin auch keine Fahndung, wie er zwischendurch überprüft hat).
    Lustig war noch, dass er mir zwischendurch nicht mehr glauben wollte, dass das wirklich die Fahrgestellnummer sei, denn die wäre zu lang für einen Anhänger. Stattdessen hat er sich eine andere Nummer aus dem Datenbankauszug von Saris (mit niederländischen Zeilenbeschriftungen) gesucht, die seiner Meinung nach viel mehr nach einer Fahrgestellnummer aussah und zu der es auch mehrere zugelassene Anhänger gab. Mit einem Foto des Typenschilds das ich glücklicherweise auf dem Handy hatte konnte ich ihn dann doch überzeugen wieder die richtige Fahrgestellnummer zu nehmen.
    Ich habe keine Anstalten gemacht ohne eine Lösung des Problems sein Büro zu verlassen, was er scheinbar auch gemerkt hat. Die Infos die ich hier bekommen habe, habe ich ihm auch alle in den Mund gelegt (Brief aufbieten etc.).
    Irgendwann ist er dann kurz rausgegangen und meinte ich könne mir jetzt bei seiner Kollegin den Auftrag für die §21 Abnahme abholen und solle dann noch eine EV des Vorbesitzers beibringen. Sieh an, aussitzen hilft also.
    Besagte Kollegin war dann auch total nett, erstellte mir die Unterlagen für den TÜV, erklärte mir noch die Geschichte mit Kurzzeitkennzeichen und gab mir einen Vordruck für die EV mit.


    Zweiter Besuch bei der Zulassungsstelle:
    Den Anhänger habe ich inzwischen soweit fertig und möchte zum TÜV, also brauche ich ein Kurzeitkennzeichen. Wie das in diesem Fall gehandhabt wird, hat mir die nette Sachbearbeiterin beim letzten Besuch ja schon erklärt. Damit es schnell geht, denn eigentlich müsste ich ja schon im Büro sitzen, habe ich vorbildlich den Antrag für das Kurzeitkennzeichen zu Hause schon ausgefüllt und extra angekreuzt, dass ich diese für die Erlangung einer Betriebserlaubnis benötige.
    Der Sachbearbeiter erklärte mir, dass er für das Kurzzeitkennzeichen die Papiere des Fahrzeugs benötige. Es hat einige Diskussionen gebraucht bis er begriffen hat, dass sich hier die Katze in den Schwanz beißt. Aber gut, am Ende hatte ich mein Kurzzeitkennzeichen samt einer Eintragung im Schein, dass ich nur Fahrten zur Erlangung der Betriebserlaubnis in meinem und den angrenzenden Kreisen machen darf.


    Dritter Besuch bei der Zulassungsstelle:
    Endlich den Anhänger zulassen!Was bei mir für ein bisschen Verunsicherung sorgte war die Tatsache, dass der Vorbesitzer laut seiner EV den Anhänger nur wenige Wochen besessen hatte, ich ahnte also dass man die EV vielleicht nicht akzeptieren würde.
    Wie immer begann alles mit der spannenden Frage, an was für einen Sachbearbeiter man wohl gerät. Zu meiner Zufriedenheit geriet ich an eine junge Kollegin, bei der ich auch schon mal wegen meinem Wohnwagen war und die zudem direkt neben der guten Dame des ersten Besuchs saß. Das war wohl das wirkliche Glück, denn die reichte erst einmal meine Unterlagen rüber und half hier und da, schließlich erinnerte sie sich noch sowohl an mich als auch an die Gespräche mit dem Sachgebietsleiter. Ich möchte nicht wissen wie lange das gedauert hätte wenn ein anderer dafür jedes mal quer durch das Großraumbüro geschlufft wäre.
    Spannend war hier noch dass es einen Aktenvermerk gab, dass laut dem Sachgebietsleiter auf eine Aufbietung verzichtet wird. Warum auch immer.
    Nach einer rekordverdächtigen viertel Stunde war ich mit Kennzeichen, Brief und Schein wieder raus.


    Kosten:
    erster Besuch:

    keine


    zweiter Besuch:
    KBA: 2,60 €
    Kurzeitk. 10,20 €

    Schildermacher: 5,- €


    TÜV:
    120,90 €


    dritter Besuch:
    Vordruck ZBII 3,60 €
    Ers./FolgZBII 10,20 €
    Neu-/Erstzula 27,- €
    unvollst. Typ 15,30 €
    VorwegzuKennz 2,60 €
    Wunschkennz. 10,20 €

    Schildermacher: 8,- €


    Gruß Niclas

  • Hallo,
    hab leider auch den Fehler gemacht und einen Hänger aus Holland gekauft. Der war hier schon in Deutschland mit dem Holländer Wagen unterwegs. Man wollte mir erzählen, dass dort der Hänger mit dem Fahrzeug zusammen angemeldet sei. Jedenfalls das Zugfahrzeug gibt es nicht mehr. Genausowenig wie die Papiere nach einem Umzug beim Vorbesitzer verloren gegengen sind. Ich weiß nicht wie alt der Hänger ist, dürften schon ein paar jährchen sein.
    Zu dem ist Zustand, kann ich nur sagen, dass ich einen etwas älteren, aber in der Substanzz, sehr Gut, aus dem EU-Ausland, wohl nie in Deutsschland zugelassen gewesen. Diesen ohen Papiere und an diesen düften nach letzen Email, die Firma nicht mehr gibt, ich absolut keine Ahnung wie es weitergeht mit dem Teil. Zum verschrotten ist er eigentlich zu schade.
    Wer weiß Rat?
    Ciao
    Peter