die Plakette bekommst du überall, ganz egal wo du wohnst
die Ausländer bekommen sie ja auch wenn sie hier mit 100 durch fahren wollen
die Plakette bekommst du überall, ganz egal wo du wohnst
die Ausländer bekommen sie ja auch wenn sie hier mit 100 durch fahren wollen
Hab am WE auch einen Pferdeanhänger vor mir gehabt mit einer Oldenburger Nummer und einem in NRW gesiegelten 100er Aufkleber.
Hatte mich auch schon gefragt ob das so gültig ist.
Gerade mal als feedback:
Die Zulassungsstelle am Zweitwohnsitz hat mir gerade per email mitgeteilt, dass ich auch dort problemlos bei Vorlage der Fahrzeugpapiere
den gesiegelten Tempo 100-Aufkleber bekomme, wenn die Freigabe dort eingetragen ist.
Das erspart mir einen langen Weg und viel Zeit.
Hab am WE auch einen Pferdeanhänger vor mir gehabt mit einer Oldenburger Nummer und einem in NRW gesiegelten 100er Aufkleber.
Hatte mich auch schon gefragt ob das so gültig ist.
Das ist ja auch schon der Fall wenn der Anhänger das Siegel drauf hat und dann wird er verkauft und umgemeldet.
Der Kleber kann dann bleiben (mein Aufkleber is in Hessen gestempelt, aber NRW Nummer)
Gerade mal als feedback:
Die Zulassungsstelle am Zweitwohnsitz hat mir gerade per email mitgeteilt, dass ich auch dort problemlos bei Vorlage der Fahrzeugpapiere
den gesiegelten Tempo 100-Aufkleber bekomme, wenn die Freigabe dort eingetragen ist.
Das erspart mir einen langen Weg und viel Zeit.
Danke für die Rückmeldung
Edit by Mod: Wegen einigen falschen Aussagen gelöscht
Bis auf den letzten Teil mit den Geschwindigkeiten im Ausland habe ich in dem ganze Text jetzt nichts gelesen was nicht schon 100 mal im Forum stehen würde.
Das Anhänger schneller fahren können, bzw. dafür ausgelegt sein können ist klar nur in Deutschland nicht relevant. Es gilt 80 außer man erfüllt die Bestimmungen für 100.
Ach ja, die Antwort hat keinerlei Hilfestellung für das beantworten der Frage gebracht. Aber die Frage ist ja auch bereits beantwortet worden.
Das Siegel muss nicht mit dem der aktuellen Zulassung übereinstimmen. Wichtig ist also nicht welches, sondern ob eins drauf ist.
Im Ausland ist der Unterschied zwischen gesiegeltem und ungesiegeltem Geschwindigkeitsschild noch unbekannter als hier, sodass man in Belgien oder Frankreich bei mehr als Tempo 100 mit Anhänger wegen Geschwindigkeitsübertretungen zur Kasse gebeten werden kann, weil der Wert des Geschwindigkeitsschilds überschritten wird
Dagegen hilft ein weiteres, ungesiegeltes Geschwindigkeitsschild mit 120 oder 130 je nach Bauart des Anhängers, das in Deutschland keinerlei Wirkung hat, weil die zulässige Höchstgeschwindigkeit darunter liegt und keine Regel die Anzeige einer höheren bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit verbietet.
Man gut dass ich noch solch ein Schild habe ...
RE: Mein neuer TOHACO Absenker 3.500kg mit 100 km/h Zulassung
Gruß Jens
...
Wieso? Frage ist doch dadurch beantwortet.
Ungesiegeltes 100er-Schild: Anhänger kann mit 100 Km/h gefahren werden (bauartbedingt)
gesiegeltes 100er-Schild: Anhänger darf in Deutschland auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 100 Km/h fahren.
Ergo: wenn man in Deutschland mit Anhänger 100 Km/h fahren will, braucht man 3 Sachen: 1. Einen Anhänger, der 100 Km/h fahren kann, 2. die Zulassung nach der Ausnahmeverordnung (erkennbar an dem gesiegelten 100er-Schild), 3. ein Gespann, dass der Ausnahmeverordnung entspricht.
Wobei 2. meiner Meinung nach 1. einschließt, denn ohne bekommt man die Zualssung nicht.
Wurden die Threads zusammengefasst oder bin ich nur gerade verwirrt?
Es ging doch eigentlich um Siegel und Kennzeichen aus unterschiedlichen Zulassungsbezirken oder nicht?
Bis auf den letzten Teil mit den Geschwindigkeiten im Ausland habe ich in dem ganze Text jetzt nichts gelesen was nicht schon 100 mal im Forum stehen würde.
Mir ist bisher noch nicht aufgefallen. dass hier etablierte User auschliesslich neue Dinge schreiben,
die nicht schon einmal geschrieben wurden.
Mir ist bisher noch nicht aufgefallen. dass hier etablierte User auschliesslich neue Dinge schreiben,
die nicht schon einmal geschrieben wurden.
Das nicht. Aber das Thema ist doch schon zu genüge durchgekaut. Vor allem ist es eine Antwort auf eine über 10 Jahre alte Frage.
Streiche mal alle Beiträge mit Antworten auf Fragen, die grundsätzlich schon seit mehr als einem Jahr beantwortet sind:
was bleibt dann an Beiträgen in diesem Forum übrig.
Außerdem: wusstest du, dass man Frankreich als Beispiel besser ein 130ér Schild zusätzlich zu "unserem" 100ér Schild drauf haben sollte ?
Außerdem: wusstest du, dass man Frankreich als Beispiel besser ein 130ér Schild zusätzlich zu "unserem" 100ér Schild drauf haben sollte ?
Nein, das wusste ich nicht, ist aber auch nicht korrekt soweit ich das weiß. Mit Anhänger darf man dort meines Wissens nach nur 90/110 bei Gespann <3,5t/>3,5t. Aber das ist Haarspalterei. Interessant ist die Info, dass die deutsche 100 das Gespann im Ausland begrenzen kann.
Nur diese Antworten auf Uraltthreads die schon längst geklärt sind ist halt nicht wirklich hilfreich.
So isses, das ist wenig hilfreich, die Frage wurde jetzt (mehrfach) beantwortet und daher mach ich hier jetzt dicht!