Mir fallen in letzter Zeit verstärkt Anhänger mit Tempo 100 Schildern auf. Erst wenn man näherkommt, erkennt man, daß viele kein Siegel von der Zulassungsstelle haben, also nicht amtlich sind.
Tempo 100 ist also nicht. Darf man so einen nicht-amtlichen Aufkleber anbringen, in der Hoffnung, daß nicht so genau hingeschaut wird bzw. auf Fotos das Siegel eh nicht erkennbar ist?
Oder ist das schon Urkundenfälschung, Vorspiegelung falscher Tatsachen, oder was auch immer?
Eigentlich könnte doch, bei eventuellen Tempovergehen, dann von Vorsatz ausgegangen werden, was eine Verdopplung der Strafe nach sich zöge?
ungesiegelte Tempo 100 Aufkleber, erlaubt?
- Winterhoff
- Geschlossen
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Nein, das ist nicht erlaubt, soweit ich weiß.
Ich hatte sogar das Problem, dass mein hier im Shop gekaufter Tempo 100-Aufkleber auf der Zulassungsstelle nicht mit einem Stempel versehen wurde (weil er angeblich nicht den Vorschriften entsprach o.Ô), und mit dort einen Aufkleber mit Siegel (für stolze 13,80 EUR) kaufen musste. -
Die Zulassungsstelle kann vergesssen, den Stempel aufzukleben, habe ich selbst schon einmal gesehen. Aber trotzdem war der Anhänger vorschriftsmäßig und auch ein Eintrag im Fzg.schein vorhanden.
Einfach einen Aufkleber aufbringen wirst du wohl nicht dürfen, denke ich mal, auf jeden Fall wird es bei einer genaueren Überprüfung auffallen, da ja der Eintrag im Schein fehlt.
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Achtet mal drauf, auf der Autobahn speziell bei Transportanhängern, mindestens 20-30% haben kein Siegel drauf. Oft von Sprintern o.ä. gezogen. Ich denke, das sind durchaus gewerbliche Vielfahrer, die damit hoffen, ihre chancen im täglichen Kleinkrieg mit der Rennleitung zu erhöhen.
Bei Wohnwagen dagegen ist in der Regel alles i.O. mit dem Bapperl. -
Hallo
jetzt muß i mal wieder den Klugscheissermodus anschalten
ZitatDie Zulassungsstelle kann vergesssen, den Stempel aufzukleben
Nein, der Stempel ist bereits aufgedruckt und wird nicht wie beim Kennzeichen aufgeklebt, vergessen ist also nicht
Ein paar Schlaumeier werden bestimmt dabei sein, die glauben das sie mit einer ungesiegelten Plakette durchkommen, das ist aber nicht der Grund für diese Plaketten
der Ware Grund liegt im EU Ausland,
bei unseren Hängern steht im Schein, bei alten Hängern Vmax 80km/h, bei neueren Hängern meist schon 100 km/h drinn, 100 darf man aber hier trotzdem nur mit gesiegelter Plakette fahren
wenn ich nun aber z.B. nach Italien oder Ungarn fahre, dann darf ich dort mit meinem Hänger auch ohne gesiegelte Plakette 100 fahren, wenn im Schein als VMax 100 angegeben ist, und in diesem Fall brauch ich dann die 100 Plakette die es an jeder Autobahntanke gibt, ansonsten brauch ich ne 80er Plakette
das gleiche sieht man bei LKW, die haben oft ne 60er und 80er Plakette drann, aber eben nicht wegen D, sondern wegen dem Ausland
und nochwas wichtiges
In Frankreich darf man z.B. 130 fahren, aber ich würde das nicht unbedingt machen
bei einem Unfall zahlt die VS nämlich nicht, da unsere Hänger ja nur für eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 oder 100 kmh zugelassen sind,
somit darf man damit auch nicht schneller als 80 oder 100 fahren, auch wenns im Ausland erlaubt ist, bei einem Unfall könnte man also sehr schlechte Karten haben, wenn rauskommt das man mit 130 gefahren ist
Gruß Mani -
Interessantes Thema. Bei meinem Lastenanhänger steht auf den Typschildern der Achsschenkel ab Werk eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h eingeprägt. Darf ich damit in Frankreich legal 130 fahren, auch wenn mir der hiesige TÜVer partout keine 130er Plakette geben wollte und ich nur "100" dran kleben habe? Übrigens doch mit einem separaten Plakettenaufkleber, der von der Dame der Zulassungsstelle säuberlich von Hand aufgeklebt wurde. Das scheint also von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich zu sein.
Gute Fahrt,
Dirk -
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Du betreibst den Hänger außerhalb der behördlichen Spezifikation, was technisch möglich ist ist unerheblich, da eben nicht amtlich zugelassen.
Ungefähr so, wie in den neuen Zulassungsbescheinigungen unterschieden wird zwischen zulässigem Gesamtgewicht/masse und technisch zulässiger Gesamtmasse. -
Ich habe ja ausdrücklich auf Frankreich Bezug genommen, wo es ja behördlich zugelassen ist. Ist trotzdem bei 100 der Deckel drauf?
Danke und Gruß,
Dirk -
Auch mal Klugscheissmodus an: hier bei uns in der Gegend werden die Klebestempel auf die 100 km/h - Schilder von der Zulassungsstelle aufgeklebt, es sind normale 100er Klebeschilder plus ein separates Siegel.
Das kann bei anderen Zul.stellen natürlich anders sein
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Ich habe ja ausdrücklich auf Frankreich Bezug genommen, wo es ja behördlich zugelassen ist. Ist trotzdem bei 100 der Deckel drauf?
Danke und Gruß,
Dirk
Meines Wissens ja, zumindest bei einem Unfall macht m.W. die Versicherung Regreßansprüche geltend. -
Hallo
nachdem das mit den Plaketten also anscheinend unterschiedlich ist, muß ich das dann mal so glauben, bei uns hier sind die Siegel jedenfalls aufgedruckt und es gibt auch keine anderen
ich wollte mir nämlich ein Blechschild machen und das abstempeln lassen, da der Aufkleber auf meiner Werkzeugkiste nicht hält, da der so eine rauhe Oberfläche hat, ist aber hier nicht möglich
zu der Achsefrage, nicht das was auf der Achse steht, sondern was im Schein steht, das ist maßgeblich, und dort steht entweder 80 oder 100
somit darf man auch im Ausland nur 100 fahren, wie gesagt es zählt die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit die im Schein steht
Gruß Mani -
OK, danke. Gut zu wissen.
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Ich kenne es nur so, dass im Schein gar keine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit steht, außer bei sehr alten Anhängern oder bei manchen Verkaufsanhängern: die sind nur auf 80 km/h ausgelegt und müssen dann eine 80er Plakette drankleben, das sieht man aber kaum noch.
Alle "normalen" Anh. haben keinen Eintrag einer Geschwindigkeit in der Zulassung und brauchen keinen 80er Aufkleber, obwohl sie nur 80 fahren dürfen in Deutschland.Im Nachbarland Frankreich darf eigentlich mit Anh. 130 gefahren werden, dass aber die Versicherung bei einem Unfall dann Probleme machen kann habe ich auch schon einmal irgendwo gehört/gelesen, aber ohne Gewähr.
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Wie sieht es aus, wenn mein gesiegeltes 100er Schild sich in Einzelteile auflöst und ich ein neues benötige? Der Anhänger hat eine 100er Zulassung. Muss ich dann auch wieder ein teures kaufen, oder tut es das aus dem Zubehör?
Grüße von der Alb
Markus -
Wenn es vor dem bösen Blick schützen soll muß es wohl vom Straßenverkehrsamt sein, vermute ich.
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Hallo Markus
wo meinst das im Zubehör eins bekommst mit Plakette?
da wirst schon zur Zulassung müssen, bei uns kosten die 5 €
Gruß Mani -
Er meint wohl das hier: https://anhaenger24.de/551030.html
Das ist eben ungesiegelt. Bei mir hat sich die Zulassungsstelle auch geweigert, mir dieses Schild zu stempeln. -
Ich meinte aus dem Zubehör natürlich ohne Stempel.
Werd bei Gelegenheit mal bei der Zulassungsstelle fragen. -
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Klar darfst Du dir das Schild aus dem Zubehörhandel draufkleben ;
...... aber wenn Du 100 fahren willst, brauchst Du ein gesiegeltes !
.... richtige Reifen
.... richtiges Gewichtsverhältnis
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.... u n d eben ein gesiegeltes 100 Km/h Schild.Manfred
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Hallo
jetzt muß i mal wieder den Klugscheissermodus anschaltenNein, der Stempel ist bereits aufgedruckt und wird nicht wie beim Kennzeichen aufgeklebt, vergessen ist also nicht
Gruß ManiHallo,
dass stimmt so nicht ganz, mein Stempel wurde draufgeklebt. Er wurde nicht gedruckt!, im Kreis Tübingen ist das wohl so. Desweiteren wurde mir angeboten ein Schild selber zu besorgen und hier siegeln zu lassen. Allerdings kostet der Aufkleber komplett bei uns nur 5 Euro. Somit habe ich ihn dort gekauft. (war vor ca. 4 Wochen)Gruß -elektriker-