die Blinker auch 400mm von der Aussenkante
Nein, geh mal eine Seite weiter, zu 54
die Blinker auch 400mm von der Aussenkante
Nein, geh mal eine Seite weiter, zu 54
Deswegen schrieb ich weiter oben ja schon, das es egal ist wie rum, es passt 'eh nie. ![]()
Meinte aber gleich dass er diese aber nicht braucht.
Vielleicht hab ich nochmal grosse lust, dann ändere ich die Leuchten wieder und klemme die NSL...
NSL raus und Rückfahrkamera rein.😜
Rückfahrkamera brauchst bei dem kleinen Ding nicht, die wär ja fast schwerer als der Anhänger selbst 🤣
Der is so klein das man ihn in den Spiegeln ned sieht, also wieder Kamera .... ![]()
Stimmt, aber beim Quad hab ich keinen Platz für den Bildschirm, und da seh ich ihn auch 😬
Ach ja, was der TÜV noch gemeint hat, das die Fahrgestellnummer auch in der Deichsel eingeschlagen sein müsste, da ich die aber Bank geschliffen hab, hätte ich die sehen müssen und ich hab extra gesucht, aber da war nix zu sehen.
Er dachte dann, dass 1972 das vielleicht noch nicht gemacht wurde. Weiß jemand ob das so sein könnte? Soll man die vielleicht einschlagen?
Deswegen schrieb ich weiter oben ja schon, das es egal ist wie rum, es passt 'eh nie.
Falsch Axel, die 40cm Regel gilt nur fürs Licht, nicht fürn Blinker
Beitrag #77, aber kann ja sein, das das nicht richtig ist. ![]()
Soll man die vielleicht einschlagen?
Selbst einschlagen darfst du nicht, höchstens mit Schlagzahlen intensiv suchen und die vorhandenen nachschlagen!
Aber wenn die Deichsel ein geprüftes Zubehörteil ist und nicht Teil des Rahmens, hat da die FIN eigentlich nix verloren!
Rückfahrkamera brauchst bei dem kleinen Ding nicht,
Dein Argument ist unsinnig !🤦
Weil er so klein ist, braucht man die !
Einen großen Anhänger sieht man in allen Spiegeln.🤷
Am Quad dreh ich den Kopf und sehe, was vor-hinter-links-rechts vom Anhänger ist!
Beitrag #77, aber kann ja sein, das das nicht richtig ist
Doch ist es, interessiert hier aber nicht
Ich kläre euch mal auf
Der Link oben bezieht sich auf ECE
Der Anhänger hier ist aber so alt, da gabs noch keine ECE, für den gilt nur die StVZO, und in dieser ist nur das Licht an die 40cm Regel gebunden, für Blinker gabs diese Regel nicht
Die ECE Regeln gelten nur für Fahrzeuge die auch nach ECE abgenommen sind, bis ich glaub 2018 wars, konnte man es sich bei Anhängern noch aussuchen ob man die Beleuchtung nach StVZO oder nach ECE macht, heute müssen auch neue Eigenbauten nach ECE beleuchtet werden, selbst wenn man die Abnahme dann noch nach dem alten 21er macht
Am Quad dreh ich den Kopf und sehe, was vor-hinter-links-rechts vom Anhänger ist!
Klar, aber irgendwann landet der dann doch hinter einem Auto und wird nicht vom Quad gezogen.🤷
aber irgendwann landet der dann doch hinter einem Auto
Richtig, und dann wird da ein Paddelboot darauf transportiert und das soll standesgemäß gewässert werden, also muss die Kamera wasserdicht sein... by the way... gibt's da gute Tipps?
![]()
Ihr habt echt nen Vogel 🤪
Fürs Auto hab ich momentan 3 andere Anhänger, also ist die chance verschwindend klein dass der jemals (ausser zum tüv) ans Auto kommt.