werte Gemeinde des Anhängers,
ich hätte mal ne bescheidene Frage:
Dürfen vordere Umrissleuchten auch nach hinten rotes Licht haben???
Grüsse
der Hajo vom 3Ländereck
werte Gemeinde des Anhängers,
ich hätte mal ne bescheidene Frage:
Dürfen vordere Umrissleuchten auch nach hinten rotes Licht haben???
Grüsse
der Hajo vom 3Ländereck
schau doch mal in die Hella-Fibel....
Der link ist übrigens hier aus den FAQ.... da sollte alles wissenswerte zum Thema Beleuchtung drin stehen.... was erlaubt ist und was nicht....
Alles darüber hinaus musst du mit deinem Tüffi absprechen....
Beispiel dazu: habe den aaS gefragt ob ich an den kleinen Hopser (also unter 180cm Breite) Umrissleuchten machen darf.... sein Kommentar: mehr Licht schadet nicht, erst recht wenn da was ausfallen sollte.... im Nachsatz dann: solange das gut aussieht ist es mir egal.....
Soviel dazu....
Servus Hajo
Naja, ist in manchen Situationen eher schlecht... Auch wenn ich der totale Freund von mehr Licht bin aber da kanns zu eher nicht gewünschten Situationen kommen!
Z.b wenn einer von der Seite den Anhänger sieht und eben dann "rotes Licht" als Ende des Anhängers wahr nimmt!! Vorausgesetzt es sind keine Seitenmarkierungsleuchten vorhanden!. Fährt er dir dann rein haste definitiv Teilschuld würd ich sagen. ![]()
Und vorne rot find ich dann optisch auch eher nicht so toll, das ist aber wieder Geschmackssache.
Gruß Mario
Moin Hajo,
Also da mein LKW 377261573 Positionslampen hat und auch nach hinten Rot leuchtet und noch nie ein TÜV was dazu gesagt hat, wirds wohl gehen...
ABER Ich könnte mir vorstellen wenn du ein Tieflader hast ( Kotflügel an den Seiten) das es dann spiegeln könnte und dich blenden könnte beim Rückwärtsfahren im Dunkeln ![]()
Musst du vielleicht mal ausprobieren, hängt natürlich auch stark von der Lampe an sich ab und die Leuchtkraft ![]()
Gruß Tom
Wird wohl gehen ist aber keine Aussage!
Regulär Erlaubt nein man liest ja auch nichts anderes, ob sich jemand dran stört is was anderes!!
Wir hatten an der (einachsigen) Dollyachse mit Getreidemulde das hier:
Dolllyachse vorn: weiß nach vorn.
Dollyachse hinten: weiß nach vorn, gelb zur Seite, rot nach hinten.
Getreidemulde vorn: weiß nach vorn.
Getreidemulde vor der Drillingsachse: weiß nach vorn.
Getreidemulde hinten: weiß nach vorn, gelb zur Seite, rot nach hinten.
Allerdings auch noch viele SML an der Mulde.
Am PKW Anhänger würde ich das auch nicht machen, da finde ich persönlich vorne weis/rot optisch unpassend.
Habe bei mir vorne weiß nach vorne und hinten rot nach hinten. SML habe ich (immer noch) nicht, nur die originalen Reflektoren.
.
Tieflader, vorn nach hinten rot leuchtend, mit leuchtenden SML… klingt wie meiner:
War damit zwar noch nicht beim Tuff, aber beim Thema Licht und noch mehr Licht hatte ich bisher noch keine Probleme!
Moin
Ichh bin zur Zeit auch dabei und möchte an meinen Humbaur Huk 152314
Seitenmarkierungsleuchten anbringen.
Jetzt habe ich oben eben gelesen das es erst ab 1,8m Breite erlaubt ist.
Hier im forum haben das doch auch bereits einige verbaut.
Habt ihr da eine Eintragung oder Freigabe in irgendeiner Weise?
Habe keine Lust beim ersten Tüv alles wieder abzubauen .
Gruß Sven
Servus, Eintragung und Freigabe nein und bis jetzt hat noch keiner ein Problem beim TÜV gehabt.
ansonsten im voraus mal bei deiner Prüforganisation nachfragen wie die dazu stehn
Gruß Mario
Ich glaube, du hast an der falschen Stelle gelesen - in der Ursprungsfrage des Threaderöffners ging es ja um Umrissleuchten vorn, du sprichst jetzt aber von Seitenmarkierungsleuchten! Für SEITENmarkierungsleuchten ist die BREITE des Anhängers irrelevant.
Ich hab dir die Punkte aus der Hellafibel rauskopiert:
ECE-R48 Abschnitt 6.13 und ECE-R7 oder ECE-R148 Anbringung ECE-R48 § 6.13.1
Vorgeschrieben bei Anhängern > 2.1 m Breite. Zulässig bei Anhängern > 1,8 m ≤ 2,1 m Breite. Kategorien A oder AM - sichtbar von vorne.
ECE-R48 Abschnitt 6.18 und ECE-R91 oder ECE-R148 Anbringung ECE-R48 § 6.18.1
Vorgeschrieben für alle Anhänger > 6 m Länge. Zulässig für Anhänger < 6 m Länge. Die Seitenmarkierungsleuchten vom Typ SM1 sind bei allen Fahrzeugklassen zu verwenden.
Grundsätzlich ist den meisten Tüvprüfern mehr Licht lieber als weniger Licht. Mit meinem aktuellen Humbaur (siehe Link oben) war ich zwar noch nicht beim Tüv, aber mein vorheriger ungebremster 750erhatte auch Konturmarkierungen dran, obwohl es nicht erlaubt war bei Fahrzeugklasse O.1 (ungebremst). Dem Tüv hats aber immer gefallen!
ECE-R48 Abschnitt 6.21 und ECE-R104 oder ECE-R150 Anbringung ECE-R48 § 6.21.1
Teilkonturmarkierung vorgeschrieben bei Fahrzeugen der Klassen O3 und O4 mit einer Länge von > 6000 mm (Ausnahme: unvollständige Fahrzeuge). Ist es jedoch nicht möglich, die vorgeschriebene Konturmarkierung anzubringen, können Linienmarkierungen angebracht werden. Zulässig bei Fahrzeugen aller anderen Klassen mit Ausnahme von Fahrzeugen der Klasse O1. Anstelle der vorgeschriebenen Teilkonturmarkierung kann auch eine Vollkonturmarkierung angebracht werden. Eine Teil- oder Vollkonturmarkierung ist anstelle der vorgeschriebenen Linienmarkierung zulässig. Zulässig, nach vorne, Linienmarkierung bei Fahrzeugen der Klassen O2, O3 und O4. Teil- oder Vollkonturmarkierung darf nicht an der Front angebracht werden
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Danke Jay
Dann bin dabei wohl etwas durcheinander gekommen ![]()
Dann werde ich die Sml und neue Kabel mal montieren sobald dss Wetter wieder wärmer ist.
Die Werkstatt wo der Anhänger reinpasst ist leider nicht beheizt.
Nach dem Durchlesen ist mir bewusst geworden, daß ich noch nie in meinem Leben irgendwo gefragt habe, ob die Art meiner Beleuchtungsbastelei erlaubt ist !😂😂
Dazu kommt, daß das auch noch nie ein TüV bemängelt hat🤷👍
Ja sag ich doch, es gibt schließlich nur eines, was besser ist als Licht: MEHR LICHT!!!
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Licht ist das neue Chrom ![]()