...oder auf 397 kg ablasten. Wenn der Hänger dann um 3 Kg überladen ist, sagt bestimmt niemand etwas.
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Hallo Stoelo,
muss am Freitag eh zum TÜV und erst einmal eine HU für den Hänger machen.
Wie funktioniert das mit dem ablasten ? Sag ich´s nur dem TÜV Onkel und der macht es ohne murren (und viel Extra kosten) ??
Neuen Brief brauch ich sowieso.
Der Hänger war 2007 das letzte mal beim TÜV. Da ich den kleinen ja nur als Urlaubsanhänger nutze verzichte ich gern auf 5 Kg Zuladung.Gruss Ralf
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Habe ich noch nicht gemacht.
Ich würde anrufen und einen Termin zur Abnahme einer technischen Veränderung machen und im Telefonat den Grund nennen. Da Du ja zukünftig mit dem Hänger weniger transportieren möchtest als er darf, sollte das kein Problem sein. -
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Hallo
so ne Ablastung kostet wie jede Eintragung so um die 40 €
ich würde aber lieber erstmal das Auto wiegen, meist sind die eh schwerer als das was im Brief steht, weil da alle Hersteller schummeln
Gruß Mani -
Hallo Mani,
ok, und wie funktioniert das ? Ich fahr zu einer entsprechenden Waage wieg mien Auto und dann .... ? Fahr ich mit diesem Zettel zum TÜV und lass das im Schein eintragen ? Oder wie ?
Was kostet mich denn der Spaß ?
Mann, Das ist Behördenland Deutschland. Soviel Zirkus wegen 3 Kg.
Gruss Ralf -
.... und noch was. Habe gerade in meinem KFZ Schein geschaut. Dort steht bei G : 01325 unter 22 aber auch zu G bis 1415 kann ich mich jetzt auf den Zusatz verlassen und darf den 400 Kg Hänger ziehen ??
Gruss Ralf -
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Jo, das ist eben die Frage.
In der Verordnung ist nur vom Leergewicht des Zugfzgs. die Rede, vermutlich ist damit das tatsächliche Leergewicht gemeint und nicht das Leergewicht lt. Fzg-Schein. Das steht aber nicht genau drin, deswegen ja auch der Wert bis .... kg bei den Bemerkungen, manchmal findet man bei G auch eine Bandbreite.
In aller Regel sind die Autos schwerer als der Wert bei Ziffer G, denn angegeben ist dort das Basismodell ganz ohne Extras.
Aber um Diskussionen aus dem Weg zu gehen, wäre eine Ablastung das Beste, alternativ evtl. eine Wiegekarte des Autos vom TÜV ( mit vollem Tank ).
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Hallo
wenn Du schon ne "von-bis" eintragung im Schein hast, dann kannst davon ausgehen das dein Auto sich eher am höheren Wert befindet
fahr halt einfach mal auf ne Waage, gibts bei manchen TÜV Stationen, Baywa, Müllentsorgern, sogar manche Bauern haben eine, dann weist was deine Kiste wiegt und dann passt des ja eh
Gruß Mani -
Für ne rechtliche Sicherheit braucht man dann aber nen Wiegeschein, also grad, wenn die Papiere unter Umständen geändert werden sollen. Den gibts beim Bauern aber wahrscheinlich net!
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auch beim Bauern bekommst oft nen Wiegeschein, wenn der ne Ladung Getreide verkauft, muß er dem LKW als Verlader schliesslich auch nen Schein mitgeben
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Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
[Blockierte Grafik: http://www.tuev-nord.de/images/Tempo100_rdax_105x150.jpg]
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:- Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen
- Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein
- Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhängern wurden für bestimmte Kombinationen erhöht
Die Regelung:
Ab sofort dürfen Sie mit Ihren Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Voraussetzung: Ihr Zugfahrzeug...
...hat ein Anti-Blockier-System (ABS/ABV) und ist entweder beschrieben als
- PKW
- Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
- anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht
2. Voraussetzung: Ihr Anhänger...- ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
- wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dabei beachten Sie bitte, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.
3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...
- ist nicht älter als 6 Jahre
- weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
- nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch
4. Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten: zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung Ihres Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer 0,3
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern 0,8 bzw. 1,0*
Wohnwagen, andere Anhänger 1,1 bzw. 1,2*
Die mit * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn:
Ihr Anhänger mit:
- einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
- mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
Ihr Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.
5. Voraussetzung: Eintrag in Ihrem Fahrzeugschein Der Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass Ihr Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist.
Hat Ihr Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und möchten Sie die erhöhten X-Werte 1,0 oder 1,2 in Anspruch nehmen, muss im Fahrzeugschein Ihres Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass Ihr Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb Ihres Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.
Falls diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachten wir Ihr Fahrzeug gerne und erstellen Ihnen einen Änderungsvorschlag für Ihren Fahrzeugschein, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie vom TÜV NORD ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100 Regelung.6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette
Unter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen.
Sofern in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragen.
FAZIT:
Erfüllt Ihre Kfz-Anhänger-Kombination alle der unter 1-6 genannten Voraussetzungen, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen in Anspruch nehmen.
Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h.
Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.mit anderen worten ist dann das tatsaechliche gewicht des anhaengers ausschlaggebend, vorausgesetzt, er ist ueberhaupt fuer tempo 100 zugelassen.
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FAZIT:
Erfüllt Ihre Kfz-Anhänger-Kombination alle der unter 1-6 genannten Voraussetzungen, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen in Anspruch nehmenöhmmmm.....???? alle??? 6 Voraussetzungen......wäre nicht zu schaffen.....
Gruß Jürgen(ups....sorry wieder zu schnell gelesen)
mein HP würde die Zulassung bekommen, der Saris nicht... -
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Bitte nur das relevante reinkopieren. Die Informationen von der Seite von TÜV Nord sind hinlänglich bekannt und wurden mehrfach genannt. Du brauchst nun wirklich nicht ALLES nochmal hier zu kopieren
mit anderen worten ist dann das tatsaechliche gewicht des anhaengers ausschlaggebend, vorausgesetzt, er ist ueberhaupt fuer tempo 100 zugelassen.
Eben nicht. Es wird überall von der zulässigen Gesamtmasse gesprochen.
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Danke TheBlackOne,
ich denke auch die Seite vom TÜV hat jeder gelesen (auch ein Anfänger wie ich). Aber ich sehe bzw. lese es auch so, das von der zulässigen Gesamtmasse (Gesamtgewicht) und nicht vom tatsächlichen Gewicht die rede ist.
Gruss Ralf
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Zumal ich das auch schon einmal genau so mit Verweis auf die TÜV Nord Seite zitiert hatte:
Steht auch so auf der Seite vom TÜV Nord (http://www.tuev-nord.de/20658.asp):
"In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die [...] zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs."
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