Ich hänge mich mal hieran, weil es mir um die 100km/h-Regelung geht.
Ich suche ja schön länger einen neuen Hänger. Da ich jedoch ein Abstellproblem habe, darf der Hänger maximal 3,40 lang sein. Meine gewünschte Variante mit einem Kasteninnenmaß von 2,50 wird als nix, diese Hänger sind immer so um die 3,70 lang. Deshalb habe ich nun den Koch Typ 125.200.13 im Visier; Der sollte passen. Die 100 km/h-Freigabe hat er serienmäßig dabei (Wird wohl ein Neuer werden müssen, gebraucht habe ich Hänger dieser Größe noch nicht gefunden, nicht einmal in der Bucht).
Nun zur Frage: Mein derzeitiges Auto (Citroën C4) darf den problemlos ziehen. Allerdings habe ich die Option, nächstes Jahr einen netten 1er BMW zu übernehmen und der darf trotz allem guten Zureden max. 1.200 kg ziehen. Da ist dann die 100 km/h-Zulassung wertlos. Wenn ich es richtig sehe, bleibt dann nur die Ablastung auf 1.200 kg. Das macht sicherlich der TÜV (hoffentlich auch die Dekra oder GTÜ). Muß die Ablastung nach der Begutachtung ZWINGEND in die Papiere eingetragen werden oder reicht es aus, das Gutachten mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen? Da ich meine Autos i.d.R. 3 - 5 Jahre fahre, würde ich dann nach dem BMW sicherlich wieder ein Auto fahren, welches eine höhere Anhängelast hat, so daß die 1.300 kg wieder ausgenutzt werden können. Bei dem Hänger erwarte ich schon, daß der problemlos 20 Jahre alt wird (Mein Stema ist ja inzwischen auch schon 10 und hat keine Ermüdungserscheinungen und hängt inzwischen hinter dem 3. Auto). Also erneute Fahrt zum Gutachter und alles ist wieder wie es war. Die Gutachten würde ich in meiner kleinen Werkstatt durchführen lassen - da ich ich den Hänger auch nach Ende der üblichen Geschäftszeiten abstellen und auch wieder abholen. Die Fahrten zur Zulassungsstelle würde ich mir gerne sparen, primär wegen der Zeit .