Beiträge von chris1E

    Nein ein Besitzer einer Roten Nummer bzw. eines 06xxxx Kenzeichens darf das nur für seinen Betrieb nutzen und nicht verleihen!

    Das ist strafbar und Existenzbedrohend, das wissen Sie alle!

    Ich könnte Ihn beauftragen den Hänger zu holen ja das ginge schon, ist ja eine Überführungsfahrt!


    Leider bin ich aber nicht so dicke befreundet ;)


    Das würde wohl teuerer als einen Autotransportanh. zu leihen.

    Die haben jetzt wieder Konjunktur.

    Moin Ihr Wissenden,


    früher konnte man ein Kurzzeitkennzeichen für die Überführung eines Bootsanhängers (ohne Papiere) bekommen.

    Geht das heute auch noch? Zulassungsbezirke / Standort liegen 600km entfernt!
    Oder geht das nur noch mit Autotransport-anhg.?

    Fahrzg. hat eine Spurbreite von 2,28m / und 6,50m Länge; passt das auf einen 2, xx breiten Plattformanhg.?


    Weitere Vorschläge zum Transport oder Überführung?


    Dank und Gruß

    chris1E

    Suche Zugdeichselkopf mit Zugkugelkupplung


    Zur Umrüßtung einer älteren höhenverstellbaren Zugdeichsel (rund) von Ringöse auf Kugelkopf.

    Der Hafentrailer ist umgezogen, Träcker nicht vorhanden!


    Hat vielleicht so ein Teil noch jemand in der Garage ;)


    Alles anbieten

    Zustand und Alter egal


    oder Alternativen vorschlagen bitte


    Dank und Gruß

    chris1E

    Hallo Fangemeinde,


    habe mal wieder ein Problem, der Bootsanhänger von meinem Freund hat bei einem Sturm einen armdicken Ast auf einer Seite von der Deichsel abbekommen.
    Der hinterlies leider eine Beule von oben auf den Rahmen!


    Bekommt er damit noch mal TÜV? Rahmen und Deichsel sind eins.


    Hier die Bilder


    Danke für Euren Input
    chris1E

    Hallo Fangemeinde,


    ich muss nun meine Bremsseile tauschen da festgerostet.
    Ich könnte von einem Freund seine Neuen günstig erwerben, die sind nun ca. 10 cm länger als die bis jetzt montierten, macht das etwas aus?
    Ich denke der Biegeradius wird nur etwas größer oder worauf muss ich achten?


    Dank und Gruß
    chris1E

    Hallo Capozide55,


    wie weit ist dein Projekt?


    Eine beglaubigte Kopie der ABE mit einer normalen HU Prüfung (30,- €) reicht auf alle Fälle aus, für die Zulassung bei der Zulassungsstelle!
    Habe meinen Bootstrailer so zugelassen. (Hier gilt dann Bestandsschutz für die tech. Ausstattung)


    Für eine Prüfung nach §21 muss Du die heutigen gültigen Vorschriften/Gesetzte erfüllen, dann kannst Du Dich als Hersteller eintragen lassen.


    Gruß chris1E

    "Dann gib doch bitte auch die entsprechende Stelle in der StVZO an oder sonstige Quellen."
    Wenn ich die genau hätte würde ich hier nicht fragen! Meine Quelle ist leider Verstorben, erbaute individuelle Wohnraumzellen in Bochum.


    Hallo Gerhard,


    Dank für dein Interesse,
    es ist schon manchmal sehr praktisch auch auf der anderen Seite eine Tür zu haben. So kann man mit dem Wohnwagen auf der Schattenseite der Parzelle stehen, man kann mit der Deichsel rangieren, dass große Fenster liegt zum Rasen, der Kühlschrank liegt dann im Schatten, ect.
    Der Zwang so stehen zu müssen ist dann weg.


    Ja den Platz muss man dafür haben, stimmt! Den habe ich aber.
    Ich nutze den Wowa nicht nur zum Wohnen sondern auch zum Bootstransport, die große Heckklappe hat sich auch ohne Boot als sehr praktisch erwiesen.
    Die Spülmaschine passt dann einfach bequem hinein.



    Falls einer einen wirklich erfahrenen §21 Prüfer vom TÜV kennt, der wirklich Ahnung hat, so sende er mir bitte die Tel. zwecks Anruf per pm.
    Ob eine senkrechte Stauraumklappe in Türgröße durch geht?


    Die Rechtsgrundlage geht natürlich auch!



    Gruß
    chris1E

    So einfach ist das nicht!


    Nur eine Tür, dann muss diese zwingend auf der Beifahrerseite (re) zum Fahrbahnrand sein.
    Alle Wohnwagen und Wohnmobile müssen so gebaut werden, damit man nicht auf die Fahrbahn aussteigen kann.
    Ich habe das noch nie anders gesehen. England ? ok.
    So hab ich es jeden falls noch im Kopf.


    Klar haben Autos und auch die Fahrerkabine Türen zur Fahrerseite.


    Gruß
    chris1E

    Hallo Fangemeinde,


    ich überlege, ob ich eine zusätzliche Tür in meinem Wohnwagen einbauen sollte und zwar auf der Fahrerseite (also linke).
    Als einzige Tür ist das Verboten, aber als Zweittür?
    Muss ich die Tür später dem freundlichen § 29 Prüfer dann als Stauraumklappe verkaufen :biggrins:.


    Bin auf Eure Antworten gespannt.


    Gruß Chris1E

    Mal wieder eine Frage an die Gemeinde.


    Lohnt sich die mehr Ausgabe für ein Edelstahlbremsseil?
    Lassen sich die normalen Bremsseile mittels Fett und Öl auch gängig halten auf Dauer.
    Seile hängen oft ungeschützt im Regen kein Aufbau sondern Bootsanhänger (kein Slippen)


    Bin auf eure Antworten gespannt.


    Gruß chris1E

    So,


    nun habe ich diese wohl gefunden:


    Aspöck http://www.aspoeck.at/uploads/…Anbauvorschriften_12V.pdf


    Knott Bauteilkatalog S. 254 http://katalog.knott.de/



    Beleuchtungsvorschriften: (nach ECE-Regelung R-48, EWG 76/756 EU R48)

    ab 1,60m Breite: Begrenzungsleuchten vorne weiß
    / (evtl. auch rot&weiß zusammen, dann nicht vorne)


    ab 2,10m Breite: zusätzlich Umrißleuchten rot/weiß


    ab 6,00m Länge: Seitenmarkierungsleuchten gelb
    max. Abstand zum Heck: 1,00m
    max. Abstand zur Front: 3,00m
    max. Abstand zwischen den Leuchten: 3,00m


    ab 6,00m Länge: 2 Rückfahrscheinwerfer (seit 2006, die gibt es nun auch in der li. Heckbeleuchtung z.B. Multipoint5)


    ab 750kg ges.Gew.: 1 Rückfahrscheinwerfer

    für kleinere Abmessungen evtl. Kannbestimmung!


    Hinzu kommen noch Rückstrahler/ Seitenstrahler
    und Schmutzlappen
    am Kotflügel


    Und damit werden die PKWtrailer wieder teurer :mad:, dafür sind dann aber Ö und CH auch direkt abgedeckt zzgl. Handbremse


    Gruß chris1E

    Hallo zusammen,


    lasst Ihr bei der Zulassung gleich mehrere Reifengrößen eintragen?
    Sinn oder Unsinn?
    Braucht man für jede Reifengröße eine [definition='1','2'][/definition]? Vervielfachen sich hier für die Kosten?


    Gibt es Tabellen für Standard- Reifengrößen z.B. für
    eine AE von ALKO 160S mit Bremse 2051 für 1000kg, 13 " / 14" /15"


    Gruß
    chris1E

    Hi,
    weiß einer genaueres, bzw. hat einer einen Link hierzu?


    Habe bei Harbeck dieses auf der Homepage gefunden http://www.harbeck.de/gesetzli…timmungen/zulassungen.htm


    "Ab dem 30. Oktober 2012 müssen alle neuen Trailer mit einer EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (EEC - Certificate of Conformity) ausgeliefert und natürlich auch angemeldet werden. Anhänger, die nicht in der EG-Typengenehmigung enthalten sind, werden nach EG-Gesetzgebung weiter mit TÜV-Einzelabnahme zugelassen.

    Die Vorschriften verlangen u.a. eine 17-stellige Fahrgestellnummer, Rückfahrscheinwerfer, Schmutzlappen und auch veränderte Beleuchtungen. Der Vorteil dieser Änderung ist dann natürlich, dass es möglich ist, mit den Papieren und eventuellen Zusatzpapieren in allen EU-Ländern eine Zulassung zu erhalten."



    Dank und Gruß
    Chris1E

    Hallo,


    ich würde die Spurhalteleuchten seitlich am hinteren Leuchtenträger befestigen.
    Wenn sie leuchten sieht man sie auch besser in der Nacht.


    Sonnst, hilft ja nur ein neuer Anhänger mit größeren Abmessungen ab 1,80 breite oder ein schmaleres Zugfahrzeug :weglach:


    Wobei sich hier ja wohl auch etwas getan hat:
    "Neue Zulassungsbestimmungen ab 30.10.2012


    Ab dem 30. Oktober 2012 müssen alle neuen Trailer mit einer EWG - Übereinstimmungs- bescheinigung (EEC - Certificate of Conformity) ausgeliefert und natürlich auch angemeldet werden. Anhänger, die nicht in der EG-Typengenehmigung enthalten sind, werden nach EG-Gesetzgebung weiter mit TÜV-Einzelabnahme zugelassen.


    Die Vorschriften verlangen u.a. eine 17-stellige Fahrgestellnummer, Rückfahrscheinwerfer, Schmutzlappen und auch veränderte Beleuchtungen. Der Vorteil dieser Änderung ist dann natürlich, dass es möglich ist, mit den Papieren und eventuellen Zusatzpapieren in allen EU-Ländern eine Zulasung zu erhalten."



    Nur die "veränderte Beleuchtung" habe ich leider noch nicht wirklich etwas zu finden können.


    Nix für ungut!
    Viel Spaß beim anbringen der Leuchten


    chris1E

    Hab da mal wieder eine Frage,


    und trotz quälen der Suche bin ich nicht schlauer.


    Zum Hintergrund:
    Ich brauche neue Reifen auf meinen Bootstrailer, habe festgestellt, dass ich in einer anderen Reifengröße bereits ein Komplettrad bekomme zum günstigeren Preis, als wenn ich den Reifen 145/R10 kaufe und montieren lasse incl. neuer Felge. Also eine Preisfrage und Bequemlichkeit:)!


    Nun zur Frage:
    Auf der gleichen 10" Felge können folgende Reifen montiert werden 145/80 R 10 / 4.5 x 10 / 5.00 x 10
    Die unterscheiden sich für meinen Fall nicht wirklich groß.
    Die Traglast passt immer, den Durchmesser im Radkasten muss ich noch prüfen.


    Muss ich die geänderte Größe Eintragen und vom TÜV abnehmen lassen? Dann ist der Preisvorteil hin!:mad:
    Ist das vom Prüfer abhängig, der eine ja, der nächste nein, ob die anderen Größen durchgehen?
    Da gibt es immer mal wieder ganz schöne Korinthen... besonders hier im Ruhrgebiet.


    In der ABE steht zu den Reifen nix drin!
    Teilweise im KFZ-schein, ich habe mehrere Trailer des selben Typ´s, auch ohne Reifenangabe!
    145/R10 ist Serienbereifung


    Dank und Gruß
    Chris1E