Frage zur Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Moin Moin ihr Anhänger Anhänger... 8o


    Ich habe eine Frage zu meiner Zulassungsbescheinigung Teil I und hoffe, ich bin hier richtig. Ich Fahre einen VW Tiguan mit einem Leergewicht von 2260kg und habe einen ungebremsten 750kg Koch U4.

    Der Anhänger hat eine 100km/h Zulassung. Da das Zugfahrzeug jedoch unter 2500kg wiegt, dürfte ich ja keine 100km/h mit dem Anhänger fahren. Nun steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I aber was von 100km/h drin, was ich aber nicht so ganz verstehe. Hat der Tiguan ein extra Programm, welches sich im Anhängerbetrieb automatisch einschaltet und ich damit automatisch 100km/h fahren darf? Habe den Anhänger erst seit einem halben Jahr und bin noch nicht so weit im Thema. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

  • Hallo,


    Kenne mich da auch nicht so aus, aber es kann durchaus sein das dein Zugfahrzeug das Stabilitätsystem bei Anhängerbetrieb anders ansteuert.


    Die 100 km/h darfst du mit dem ungebremsten Anhänger trotzdem nicht fahren.



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Anhänger:

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 EcoBoost Bj. 2018,

    GAZ69 Bj. 1958

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    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • Servus,

    Der Passus steht bei mir auch drin - aber mein Mondeo hat kein ESP was auf den Anhänger "reagiert" und afaik wurde das für die Baureihe auch nicht angeboten.


    Ob dein Tiguan das kann wird dir nur ein Blick in die Bedienungsanleitung oder eine Nachfrage beim Händler beantworten können.


    LG Flo

  • Der ungebremste Anhänger muss von 750 Kg auf 678 Kg = 30% vom Leergewicht des Tiguan (2260 Kg) abgelastet werden,

    um vom Tiguan mit 100 Km/h gezogen werden zu dürfen.


    Das Anhängerprogramm gilt nur für gebremste Anhänger.



    Manfred

  • Ja, so stimmt das:


    Beim Zugfahrzeug zählt das LEERgewicht.

    Und beim Anhänger zählt das GESAMTgewicht.

    Ist leider so.


    Der ungebremste Anhänger darf das 0,3-fache des Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges haben.

    Bei einem ungebremsten 0,75 t -Anhänger müsste das Zugfahrzeug also ein LEERgewicht von mindestens 2500 kg haben.

    Sonst muss der Anhänger abgelastet werden (das Gesamtgewicht in den Papieren geändert werden, was weniger Zuladung zur Folge hat).


    Also demnächst entweder einen leichteren Anhänger ohne Bremse oder einen schwereren Anhänger mit Bremse kaufen.

  • Im Handbuch steht leider auch nix brauchbares drin.


    Aber vielen Dank für eure Hife. Den Anhänger ablasten zu lassen, macht dann für mich wohl aber auch keinen Sinn. Interessant wären die 100km/h für mich nur 1 - 2 mal im Jahr für die Fahrt in den Urlaub. Da es für uns immer nach Dänemark geht und dort auch wieder andere Gesetzte gelten, wäre für mich dann lediglich die Fahrt vom Wohnort bis zur Grenze mit 100km/h erlaubt. Und ob ich nun zwei oder drei Stunden bis zur Grenze brauche, macht dann auch keinen großen Unterschied mehr.

    Ich habe mich auch mal versucht schlau zu machen, wie es in Dänemark mit Anhänger aussieht. Wirklich schlau bin ich aber nicht geworden. Man muss wohl in Dänemark zum dänischen TÜV und dort die 100km/h Zulassung beantragen. Ist auch wieder mit Kosten verbunden, ist Zeitlich begrenzt (unabhängig vom Reifenalter) und bedarf auch ein in Dänemark zugelassene 100km/h Plakette. Unsere Plaketten sind dort nicht akzeptiert.


    Aber naja. Ist ja irgendwie Urlaub und so sind wir dann künftig mit Anhänger gute 10Stunden unterwegs als wie bisher 7,5Stunden.

  • Kafuzke .... da liegst du richtig mit deiner Vermutung.... mein Tiguan Track&Field von 2010 wiegt knapp 1700kg leer laut Papiere, ZGG etwas unter 2300....

  • Mein Volvo XC90 wiegt keine 2100 kg :/

    Eduard 2314, ungebremst 750kg BJ 2020

    Volvo XC 90 D4 BJ 2017

    Audi A4 S-Line 1.8T BJ 2004 zum offen Fahren 8)

  • Bist Du sicher, dass die 2260 kg wirklich das Leergewicht sind und nicht das zulässige Gesamtgewicht?


    Ich fahre einen Konzernbruder und der wiegt 1615 kg - Feld G - im Schein.

    huch.... ach ja.... ok. stimmt. Also mein Zugfahrzeug hat ein Leergewicht von 1679kg. Haste recht. Da habe ich falsch geguckt. Wenn ich dann noch den Anhänger ablasten lasse, bin ich bei 503 kg. Der Anhänger wiegt 180kg. Würde mir für meine Zwecke sicherlich auch noch ausreichen aber finde das dann auch irgendwie albern. Ich denke, ich lasse es so, wie es ist und gut.


    Ich hätte mir zu dem Thema wohl mal mehr Gedanken machen sollen und evtl. direkt einen gebremsten Kofferanhänger nehmen sollen. Da hätte ich dann einen Camping-Ausbau verbauen können, Das Ladegut wäre gegen Diebstahl gesichert und ich hätte 100km/h fahren dürfen. Gebremst könnte ich bis max. 2000kg ziehen. Wobei... da hätte ich dann einen BE Führerschein gebraucht. Oh man . Was ein krampf

  • naja 1240 kg gehen bei dir dann auch noch mit B Schein. Ich nehme mal an die 2260 sind zulässige Gesamtmasse

    jupp... genau. 2260kg zulässige Gesamtmasse

  • Dann darfst du an dein Auto einen Anhänger bis 1240kg Gesamtmasse anhängen und mit Klasse B fahren! Muss nicht immer ein 2 Tonner sein.

  • Grundsaetzlich ist der Koch U4 doch ein sehr hochwertiger Anhaenger und 250 x 125 cm ein weit verbreitetes und praktisches Innenmaß.

    Also nicht aergern ueber die mangelnde 100km/h Erlaubnis in Deiner Kombi und stattdessen mit dem LKW-Verkehr mitschwimmen, dann kommt man auch entspannt an.


    Wenn Du Ablasten willst, solltest Du Dir im Klaren sein, dass festgestellte Ueberladung in Dänemark normalerweise das Ende der Reise bedeutet; oder Du musst vor Ort umladen, aber dass ist ist mit vollem Reisegepaeck wahrscheinlich schwierig bis unmoeglich. Aehnlich in Schweden.

    Also insofern wuerde ich nur eine Ablastung in Erwägung ziehen , wenn Du mit dem reduzierten zGG gut auskommt.


    VG, Harry