Guten Tag zusammen.
Ich möchte mir gern einen Wohnwagen kaufen und hätte dazu gern noch was gewusst.
Ich hätte da mal eine Frage zu der 100km/h Zulassung beim Wohnwagen bzgl. Zugfahrzeug.
Ich werde aus der Geschichte nicht ganz schlau und ergibt für mich gerade keinen richtigen Sinn.
Wohnwagen: Knaus Deseo
zul. Gesamtgewicht 1500kg
Antischlingerkupplung, gebremst und Stoßdämpfer.
Im Fahrzeugschein steht folgendes unter Punkt 22:
GEM.3.AND.VO 1 9.AUSN.VO.Z.STVO.TEMPO 100KM/H I.KOMBIN AT. WENN ZUG-FZ.M.ABV U. LEERMAS.MIND. 1800KG*
Zugfahrzeug:
Opel Insignia B Sports Tourer
174PS, Automatik
Und natürlich mit ABS, ESP etc.
Leergewicht: 1615kg
Anhängelast: 1625kg
Im Fahrzeugschein steht noch folgendes unter 22 drin:
7.2/8.2::80 B.ANH.BETR.*0.1:1750 BIS 8% STEIG.*TECIN ZUL. GES .-MASSE D. ZUGKOME. 3850 KG BIS 8% STEIG.+TECHN . Zul. GES.-MASSE D. ZUGKOMB. 3850 KG BIS 12% STEIG.
S.1:MAX.S-PL.*WW.AHK LT.EGTG*DATUM STEIG.* ZUR EMISSIONSKLASSE : 03.01.2023*
Wenn der Wohnwagen ein zul. Gesamtgewicht von 1500kg hat, wieso muss das Zugfahrzeug dann 1800kg Leergewicht haben?
Ich dachte hier greift der faktor x1,0.
Kann ich es beim Wohnwagen im Fahrzeugschein auf die 1600kg Leermasse des Zugfahrzeugs unter beibehaltung der 100km/h beim Tüv ohne großen Aufwand ändern lassen oder geht das nicht?
Der aktuelle Besitzer hat als Zugfahrzeug einen VW Touran, der lt. Internet ein Leergewicht zwischen 1520 und 1631kg hat.
Ich habe den BE Schein, falls die Info wichtig wäre.
Wäre über Hilfe ziemlich dankbar.
Vielen Dank.
PS: Ich weiß das ich den Wohnwagen ziehen dürfte, aber 80 km/h auf der Autobahn/Landstraße ist mir einfach zu langsam.