Tempo 100, welche zul. Anhängelast gilt?

  • Hallo Ihr Lieben.

    Ich brauche mal kurz die Hilfe der Profis... Stehe auf dem Schlauch....

    Es steht gleich eine Vermietung an:


    Anhänger 1350 kg zul. Gesamtmasse 100 km/h Zulassung

    Erfüllt alle Auflagen


    Zugfahrzeug:

    Seat Exeo ST

    G 1555 kg

    O.1 1300 kg

    F.1/F.2 2040 kg


    im Text Fahrzeugschein unten 1500 bis 8% Steigung.


    Fahrer mit Kl. B


    Wie weit spielt die Erweiterung der Anhängelast bis 8% für die 100 km/h eine Rolle?

    Nach O.1 wäre Tempo 80 angesagt...


    LG Andrea

    * Böckmann HB1 * Humbaur HKT132515 * tpv MB 3 * Vezeko Husky * Ifor Williams CT136HD * Ifor Williams HB 401 R *2x Ifor Williams HB 403 * Ifor Williams HB 506 R Flügeltür/Rampe * Ifor Williams 506 Standart

  • Leergewicht ist über ZGG vom Anhänger somit 100kmh erlaubt


    Fahre nen 1490kg Anhänger mit nem 1355kg Auto legal mit 100

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970 in Restauration

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015 steht zum Verkauf


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Hi Krümel, welche Anhängelast hat dein Auto bei O. 1 eingetragen? Hast Du den Anhänger extra auf 1490kg abgelastet? Weil so was krummes baut hier ja keiner 😅.


    Die zul. Anhängelast O. 1 muss gleich oder höher dem zul. Gesamtgewicht des Anhängers sein.

    Hier ist für mich einzig interessant ob die höhere Anhängelast bei Steigungsbegrenzung gilt oder die ohne Steigungsbegrenzung. Die Leermasse reicht.

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  • O.1 interessiert nicht

    Lies was im Schein des Anhängers steht an Leermasse des Zugfahrzeugs ;)


    Ja meinen Anhänger hab ich um 10kg abgelastet um mit dem Leergewicht von 1355 die 100kmh fahren zu dürfen

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

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  • Hallo

    Das Anhängergewicht für die 100km/h Zulassung wird wie folgt berechnet:


    Leergewicht Zugfahrzeug x

    0,3 (ohne Stossdämpfer)

    0,8 (Wohnwagen mit Bremse und Stossdämpfer)

    1,0 (Wohnwagen mit Bremse, Stossdämpfer und Antischlingerkupplung oder Ähnliches)

    1,1 (Anhänger mit Bremse und Stossdämpfer)

    1,2 (Anhänger mit Bremse, Stossdämpfer und Antischlingerkupplung oder Ähnliches)


    Für die oben gestellte Frage gilt also:

    1350kg / 1,1 = 1227kg


    Somit darf jedes Auto mit mind. 1227kg den Anhänger mit 100km/h fahren. Solange die Anhängelast passt diese hat aber nichts mit der 100er Zulassung an sich zutun.


    Kann aber auch alles Hier beim TÜV nachgelesen werden.


    Gruss René

    Zugfahrzeug:

    Subaru XV 2.0 E-Boxer (verkauft)

    Hyundai I30N Fastback 8)

    Anhänger:

    1300kg Kastenanhänger mit DIY-Aufbau

  • Ich bin mir sehr sicher das Du da falsch liegst.

    Schau mal:



    Sie möchten für Ihren Pkw Anhänger eine Tempo 100 km/h Zulassung?



    Dann müssen Pkw Anhänger und Zugfahrzeug folgende Bedingungen erfüllen:


    Anhänger


    • Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein (das Produktionsdatum des Reifens „DOT" finden Sie am Reifen)
    • Die Reifen des Anhängers müssen mindestens auf 120 km/h Zugelassen sein (Geschwindigkeitsindex „L" oder höher, z.B. 155 R13 LI 84N)
    • Bei gebremsten Anhängern müssen hydraulische Radstoßdämpfer montiert sein
    • 100 km/h Plakette am Heck des Anhängers. (Diese erhalten Sie mit Siegel bei Ihrer Zulassungsstelle / Landratsamt)


    Zugfahrzeug


    • Personenkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
    • das Zugfahrzeug hat einen automatischen Blockierverhinderer. (ABS / ABV)


    Kombination


    • Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
    • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
    • Das Verhältnis von zul. Gesamtmasse des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeugs ist gesetzlich vorgeschrieben:
      • Anhänger gebremst und mit Radstoßdämpfern = Faktor 1,1
      • Anhänger gebremst, mit Radstoßdämpfern und Antischlingerkupplung = Faktor 1,2
      • Anhänger ungebremst = Faktor 0,3


    Diese Regelungen wirken sich im wesentlichen wie folgt aus


    • Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer.
    • Freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger.
    • 100 km/h nur auf Deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraße

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  • Damit hast dir die Frage doch selbst beantwortet


    Offroader1992 hat es korrekt erklärt

    So hat es mir der Dekra auch erklärt und die Polizei gleich dazu

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  • Ich glaube ich habe mich unverständlich ausgedrückt.

    Es geht um genau diesen Teil:

    • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

    Alles andere wird eingehalten.

    Gilt hier O. 1 oben im Schein (zu wenig) oder der Zusatztext unten (genug) mit Steigungsbegrenzung.

    Weiß das jemand.

    Alles andere ist wie eingangs angegeben erfüllt.

    Mit einem 1,6t Anhänger darf ich nicht 100 fahren wenn das Auto nur 1,5t Anhängelast hat. Völlig egal ob es schwer genug wäre.

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  • Nicht ganz, sonst wären ja Anhänger mit 3t sinnlos. Also Faktor x kommt noch dazu.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Ich hab mal bei uns in die Papiere vom Corsa geschaut…


    Bei unserem Corsa ist das noch etwas komplizierter, aber das erspar ich hier mal…


    Corsa:

    G: 1035 kg (Leermasse)

    O.1: 950 kg (gebremst)

    O.2: 450kg (ungebremst)


    zu O1 steht bei mir drin: 1000kg bis 10% Steigung


    Heißt erstmal bei 0-10% Steigung:

    - streiche 950kg bei O1 und setze 1000kg


    Hab ich jetzt mehr als 10% Steigung, steht sofort wieder die 950kg drin.


    In deinem Fall von 0-8% Steigung steht bei dir unter O1 die 1500 kg,


    stehst am Berg mit mehr als 8% Steigung, stehen die 1300kg wieder drin.


    Die Bedingung um mit 1500kg 100 zu fahren erfüllst du, wenn du allerdings im Bergland unterwegs bist, würde ich die 1300 nicht unbedingt überschreiten, sonst musst im blödesten Fall Umwege fahren…

    Weil ab 9% Steigung die 1300 drinne stehen und wenn du nen beladenen 1500kg Anhänger dran hast, es egal ist wie schnell du fährst,

    Du bist einfach überladen in dem Moment.


    Streckenplanung ist hier alles…


    Just my 2 Cent….

  • Das ist bei dem Exeo/A4 doch locker erfüllt

    Verstehe deine bedenken nicht

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    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Andrea, du hast schon recht. Für 100kmh muss die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner oder gleich der Anhängelast des Zugfahrzeugs sein. Das gilt zusätzlich zu den anderen Bedingungen. Nachzulesen ist das ganze in der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO.

    Da bei den eingetragenen Steigungen sich die Anhängelast des Fahrzeugs ändert, darf mit der Kombination bis 8% 100kmh gefahren werden, darüber nur 80kmh.


    Lg Steffen

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • xiszone

    Sicher mit den 80km/h über 8% Steigung,

    bei ihr steht doch drin bis 8% Steigung 1500kg, ab 9% gelten wieder die 1300kg, womit mit einem vollbeladenen 1500kg anhänger dort nicht weitergefahren werden dürfte…. ???

  • Andrea fährt lange genug Anhänger, dass sie weiß, dass sie den Anhänger dann nicht voll beladen darf.

    Es geht aber um 100kmh, da ist das konkrete Gewicht irrelevant.

    Es geht um einen 1350kg Anhänger an einem Auto mit 1300kg Anhängelast und 1500kg Anhängelast unter 8%.


    Da alle anderen Gewichte passen, darf der Anhänger nur bei unter 8% mit 100kmh bewegt werden. Bei über 8% ist bei 80kmh Schluss.


    Bei über 8% darf der Anhänger zusätzlich natürlich nicht mehr als 1300kg wiegen. Aber es geht ja wie sie geschrieben hat, nur um die 100kmh Regelung

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Es geht in der Vermietung für den HKT Absenker beladen mit einem Moped nach Stuttgart. Es könnte also hüglig werden.

    Auf die Streckenplanung habe ich keine Einwirkung.

    Im Mietvertrag habe ich 80 km/h angekreuzt.

    Für den Rest ist der Mieter dann selbst zuständig.

    Danke noch mal für die Bestätigung das der Anhänger vom zul. Gesamtgewicht unter oder gleich der AHL sein muss, was die 100er angeht. Da sind hier wohl ein paar Mitschreiber zu schnell (oder mit unpassenden Zugfahrzeugen) unterwegs 😅.

    * Böckmann HB1 * Humbaur HKT132515 * tpv MB 3 * Vezeko Husky * Ifor Williams CT136HD * Ifor Williams HB 401 R *2x Ifor Williams HB 403 * Ifor Williams HB 506 R Flügeltür/Rampe * Ifor Williams 506 Standart

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  • Somit darf jedes Auto mit mind. 1227kg den Anhänger mit 100km/h fahren. Solange die Anhängelast passt diese hat aber nichts mit der 100er Zulassung an sich zutun.

    Diese hat sehr wohl mit der 100er Zulassung zu tun.

    Eine der Voraussetzungen sogar an der es häufig scheitert.

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  • Entschuldigt hatte die Anhängelast nicht beachtet

    Bei mir sind 1500kg eingetragen daher hab ich da keine Einschränkungen 😉

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

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    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Mensch Krümel - das war aber doch die Frage. Das der Rest stimmt weiß ich selbst. Habe meine Anhängervermietung im 16. Jahr!


    Wir haben hier ja öfter mit Zugfahrzeugen zu tun die in meinen Augen eher keine sind.....

    Für die Mopedanhänger und die Alubüchse reicht das aber. Auch wenn es sicher keinen Spaß macht das zu fahren...

    Mit einem Corsa und Anhänger Tempo 100?! Jetzt bekomme selbst ich Angst.

    Bei unserem Ifor Williams HB 506 hatten wir bisher EIN! Zugfahrzeug was 100 fahren durfte, ein Dodge Ram.

    Der Pajero ist wie viele andere auch zu leicht.


    Der Anhänger ist heile zurück und wartet nun auf seinen nächsten Einsatz.

    Ich werde mal noch ein paar Fahrzeugscheine ergänzen. Da sind die 100er Eintragungen nämlich sehr unterschiedlich ausführlich vorgenommen. Der 1. ist für mich noch am unfangreichsten. Beim Humbaur nicht wundern, den fahre ich privat, daher kein Selbstfahrer-Vermietfahrzeug.

  • Kann man dich als Vermieter denn haftbar machen?

    Nur mal so aus Interesse?


    Diese Regelungen wirken sich im wesentlichen wie folgt aus


    Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer.

    Nach der Regelung ist ja nun eindeutig der Fahrer verantwortlich.

    Oder machst du das zur eigenen Absicherung damit die Kunden hinterher nicht ankommen und sich beschweren wenn sie bezahlen müssen.

    Noch ne Frage.

    Dürfen deine Kunden den Anhänger nur mit dem Auto ziehen, dessen Kennzeichen im Mietvertrag steht?

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif: