100 km/h zum x-ten mal, Unklarheiten

  • Hallo,


    ich habe eine DDR Anhänger vom Typ HP500.01/01( 500 kg zulässiges Gesamtgewicht) Bj. ca. 1988. Er ist mit Auflaufbremse und Stoßdämpfer versehen. Laut Beienungsanleitung ist die fahrzeugbedingte Höchstgeschwindigkeit 130 km/h. Die Reifen sind Neu. Bislang hatte ich den Anhänger eher für Kurzstrecken benutzt. Aber in nächster Zeit werden einige Autobahnfahrten notwendig. Aus diesem Grunde spiele ich mit dem Gedanken ihn für 100 km/h zuzulassen. Theoretisch sollte das kein Problem sein.

    Jedoch sagte mir der TÜV- Prüfer, dass es nicht mit meinen Fahrzeuge möglich sei 100 km/h zu fahren.

    Fahrzeug 1: Leergewicht 1160 kg, max Anhängelast gebremst 1000 kg

    Fahrzeug 2: Leergewicht 1390 kg, max. Anhängelast gebremst 1200 Kg

    Nach meinem Verständnis müsste der Berechnungsfaktor 1,1 gelden.

    Der TÜV- Prüfer sagte das ein viel höheres Eigengewicht des Nutzfahrzeuges notwendig ist.

    So richtig verstehe ich die Antwort nicht.

    1.jpg2.jpg


    MfG Sven

  • Klingt für mich, als ob der Prüfer von einem ungebremsten Anhänger ausgehen würde. Kann das sein?

    Der Anhänger sieht aber gebremst aus, und HP500 01 sollte das auch sein. gibt es hier ein Missverständnis?

  • auch meine Theorie.

    Reifenalter < 6 Jahre auch OK?!


    edit: Und selbst wenn... liegt ja am Halter, welches Zugfahrzeug er letztlich davor hängt und ob er die 100 km/h dann auch wirklich nutzen darf oder nicht.

    Wie viele ungebremste 750 kg Stoppelhopser sehe ich... wo das Zugfahrzeug mindestens 2500 kg LEER wiegen müsste...

  • Danke für die Rckmeldung.

    Ja der HP500 ist definitiv gebremst.

    Der TÜV-Prüfer hatte auch die HU für den Anhänger gemacht und mich informiert, dass ich die Feststellbremse etwas nachstellen müsste.

    Also hatte er von der Bremse gewust.

    Ich war heute noch bei einem DEKRA - Prüfer und habe ihm die Bedienungsanleitung des Anhängers sowie die Zulassung des Zugfahrzeuges unter die Nase gehalten. Der sagte 100 km/h für den Anhänger eigentlich kein Problem.

    Als ich ihn jedoch von der Antwort des TÜV-Prüfers bezüglich Zugfahrzeug erzählte und ihn auf die 1,1 Regelung verwies, sagte er mir es giebt ein Rerechnungstool bei dem auch noch die "Härte der Stoßdämpfer" mit Einfluß hat.

    Irgiend wie kann ich das nicht nachvollziehen.

    MfG Sven

  • Dass dein Fahrzeug ABS hat gehe ich von aus! Wenn alle Faktoren passen, die schon genannt wurden (Reifenalter und Geschwindigkeitsindex+Stoßdämpfer+gebremst) dann würde ich zu einem anderen Prüfer/in gehen und Ihm/ihr ggf. die Neunte Verordnung zeigen, die er/sie eigentlich kennen sollte!


    Gruß Marcel


    sagte er mir es giebt ein Rerechnungstool bei dem auch noch die "Härte der Stoßdämpfer" mit Einfluß hat.

    :weglach: :weglach:

  • Es gibt auch noch so besondere Prüfer, die dann sagen:" der ist über 30 Jahre" dafür gibts im Nachhinein keine 100ter Zulassung.

    Ist natürlich völliger Quatsch, genauso wie die Sache mit den Stoßdämpfern.

    Die sollen erst mal diese Regelung vorzeigen !

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Nö, zu nem anderen Prüfer gehn!

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Hallo Sven,

    Als ich ihn jedoch von der Antwort des TÜV-Prüfers bezüglich Zugfahrzeug erzählte und ihn auf die 1,1 Regelung verwies...


    Das war -gelinde gesagt-, "etwas ungeschickt" von dir...


    100ter Abnahme bei meinem Qek AEROvor 8 Jahren:

    Bremse hat er, Stosdämpfer hat er. Fädich.

    Nur weil ich 165er Reifen eingetragen haben wollte, hat er sich bequemt mal drunter zu schauen und die Freigängigkeit zu kontrollieren.


    Das war aber noch einer vom "alten Schlag",

    der sehr viel mit DDR Anhängern zu tun hatte.



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Anhänger:

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 EcoBoost Bj. 2018,

    GAZ69 Bj. 1958

    ———————————————————————————————————————————————

    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • Hallo

    sagte er mir es giebt ein Rerechnungstool bei dem auch noch die "Härte der Stoßdämpfer" mit Einfluß hat.

    das TOOL würde ich gerne sehen, nur Idioten dort


    dein HP hat 500kg zgg, also muß das Auto 455kg Leer haben um den zu ziehen, das wird normal auch in die Papiere eingetragen


    hier zb ein 1300 kg Anhänger, da sinds dann 1182 kg bzw bei der 1,2er Regel 1083kg


    9 ausn.jpg


    Also einfach zum nächsten Prüfer fahren, irgendeiner hat Ahnung, kann manchmal aber dauern bis den findest, manche brauchen 5 oder mehr Versuche


    Gruß Mani

  • Es gibt auch noch so besondere Prüfer, die dann sagen:" der ist über 30 Jahre" dafür gibts im Nachhinein keine 100ter Zulassung.

    Ist natürlich völliger Quatsch, genauso wie die Sache mit den Stoßdämpfern.

    Die sollen erst mal diese Regelung vorzeigen !

    naja gut, normal ists ja auch so dass die erst ab EZ 01.01.1990 die 100 km/h "problemlos" bekommen, da die ab dem Tag/Jahr ab Werk für ausgelegt sein mussten...

    Das mit dem HP und der Bedienungsanleitung hatten wir ja letzt schonmal, war mir bis dato auch neu... und wollte ich auch bei einer Abnahme mal zumindest sehen...

  • Also zum nächsten TÜV/Dekra/Sonstige und einfach sagen: „Bitte einmal für den Anhänger die 100er Abnahme.“

    Gruß Christian



    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2


    1. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    2. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Also zumindest beim Qek Aero steht im KTA-Datenblatt bei "Geschwindigkeitsbegrenzung" ein Strich.



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Anhänger:

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986


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  • Hallo,

    zuerst einmal Danke für eure Ratschläge.

    Letzte Woche hatte ich eine Termin bei der Dekra. Es war ein Prüfer vom Alten Schlag.

    Keine Probleme! In 10 min war die Sache erledigt.


    MfG

    Berggeist

  • Hallo zusammen,


    auch ich habe noch einmal eine Frage zur 100km/h Regelung.


    Konkret geht es um meinen Eduard 2315 ungebremster 750kg Anhänger. Den habe ich mit offizieller 100km/h Plakette erworben und dann auch entsprechend umgemeldet.


    Ich war heute bei der Zulassungsstelle um die - ist mir über die Feiertage aufgefallen - falsche Stützlast von 42kg auf 75kg zu korrigieren. Die war anhand des COC Papiers vollkommen problemlos.


    Weiterhin wollte ich den aus meiner Sicht fehlerhaften Eintrag der Notwenigkeit von Stoßdämpfern (siehe Foto) mit der Vorlage der 10km/h Bescheinigung des Herstellers (siehe Foto) gleich mit berichtigen lassen. Hier hat die nette Dame (meine ich wirklich) gesagt, das COC-Papier sei maßgeblich und da stehe die Notwendigkeit von Stoßdämpfern drin (ist tatsächlich so!) und daher könne sie dies so nicht ändern.


    Auch der Hinweis, dass in der entsprechenden Verordnung bei ungebremsten Anhängern keine Stoßdämpfer gefordert werden, hat nicht zur Änderung des Eintrages geführt.


    Letztlich verstanden wir beide nicht, warum im COC Papier bei einem ungebremsten Anhänger überhaupt die Notwendigkeit von Stoßdämpfern eingetragen vermerkt wurde. :/


    Letztlich hat die Dame dann kostenlos die Stützlast geändert und die Formulierung mit den Stoßdämpfern beibehalten.


    Jetzt fahre ich mit einer 100km/h Plakette des Landkreises Göttingen ohne Stoßdämpfer rum. ;)

    Aktuell habe ich kein Zugfahrzeug mit 2500 kg und Autobahn mit Anhänger fahre ich auch eher selten. Also kein richtiges Problem.


    Die Stützlaständerung war mir wichtig und der Rest hat mich nur sehr verwundert.


    Kann mir dies trotzdem erklären erklären???


    Viele Grüße


    Martin

  • Hallo Martin,


    Ja, komisch, selbst die "Baumarkthopser" haben die Eintragung für eine 100er Freigabe ohne Stoßdämpfer.

    Hier mal meine ZB Teil 1 und das COC:


    COC Zuulassung Stema.jpg


    Von Stoßdämpfern ist da keine Rede und mein Stema ist älter als dein Eduard.


    Aber nebenbei gefragt: Wozu brauchst du die Stützlasterhöhung auf 75 Kg?

    Was darf dein Zugfahrzeug (e) ungebremst ziehen?



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Anhänger:

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 EcoBoost Bj. 2018,

    GAZ69 Bj. 1958

    ———————————————————————————————————————————————

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    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

    Einmal editiert, zuletzt von Axel ()

  • Ungebremste Anhänger brauchen keine Stoßdämpfer für die 100km/h Regelung.


    Nehmen wir mal diesen Anhänger:

    IMG_3474.jpg


    Wo soll ich da den Stoßdämpfer anbringen.

    Im übrigen der Anhänger hat die 100er Freigabe.

    IMG_3477.jpg

    Gruß Christian



    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2


    1. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    2. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Also ich verstehe das ja auch alles NICHT


    Hier die COC mit dem Eintrag der Stoßdämpfer….


    Da verstehe ich auch den Hersteller nicht…. ist aber ein Holländer :weglach:



    Hallo Axel,




    der Volvo hat ungebremst 750kg Anhängelast und selbst eine Stützlast von 140kg. Der alte Eintrag bei der Stützlast des Anhängers war 42kg statt den 75kg und ich wollte im Zweifelsfall die Diskussionen mit der Rennleitung über Kilogramm führen.




    Außerdem habe ich im Forum gelernt, dass Stützlast durch nichts als mehr Stützlast zu ersetzen ist. 8o




    Verstehen tue ich dies alles wie gesagt nicht. :hae:




    Viele Grüße




    Martin

  • Ich hab 2 Humbaur Steely (ungebremst). In den Fahrzeugscheinen steht die 100er Zulassung bei dem einen mit Stoßdämpfer bei dem anderen ohne. Ich schaue mal dass ich später Fotos beifüge.

  • Ich sehe da 2 Gründe / Möglichkeiten


    1. da wurde ein Fehler gemacht


    2. der Hersteller ist der Meinung, dass man mit dem Anhänger aus Sicherheitsgründen nur dann 100 Km/h fahren sollte / darf,

    wenn er mit Stoßdämpfern ausgerüstet ist.


    Das darf er vorschreiben, wenn er das so will.


    Ich habe volles Verständnis dafür, wenn ein "Graukittel" den Eintrag nicht "einfach so" herausnehmen will.

    Er wird es nur dann tun, wenn ihm eine Freigabe des Herstellers dazu vorliegt.

    Manfred