Hallo,
ich habe eine DDR Anhänger vom Typ HP500.01/01( 500 kg zulässiges Gesamtgewicht) Bj. ca. 1988. Er ist mit Auflaufbremse und Stoßdämpfer versehen. Laut Beienungsanleitung ist die fahrzeugbedingte Höchstgeschwindigkeit 130 km/h. Die Reifen sind Neu. Bislang hatte ich den Anhänger eher für Kurzstrecken benutzt. Aber in nächster Zeit werden einige Autobahnfahrten notwendig. Aus diesem Grunde spiele ich mit dem Gedanken ihn für 100 km/h zuzulassen. Theoretisch sollte das kein Problem sein.
Jedoch sagte mir der TÜV- Prüfer, dass es nicht mit meinen Fahrzeuge möglich sei 100 km/h zu fahren.
Fahrzeug 1: Leergewicht 1160 kg, max Anhängelast gebremst 1000 kg
Fahrzeug 2: Leergewicht 1390 kg, max. Anhängelast gebremst 1200 Kg
Nach meinem Verständnis müsste der Berechnungsfaktor 1,1 gelden.
Der TÜV- Prüfer sagte das ein viel höheres Eigengewicht des Nutzfahrzeuges notwendig ist.
So richtig verstehe ich die Antwort nicht.
MfG Sven